Registrierung der UBOs: spätestens bis zum 27. März 2022

Am kommenden Sonntag, dem 27. März 2022, ist der allerletzte Tag der Frist, innerhalb derer Organisationen ihre UBOs im UBO-Register eintragen müssen.

Keine Verschiebung

Finanzministerin Kaag hat in Antworten auf parlamentarische Anfragen Sie wies darauf hin, dass die Frist nicht verlängert werde. Sie erklärte, dass juristische Personen (gut) 18 Monate Zeit gehabt hätten, die Registrierung ihrer wirtschaftlich Berechtigten zu regeln. Das sollte ausreichen.

Anlass für die Stellung der Fragen ist unter anderem ein beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg anhängiges Vorabentscheidungsverfahren zu den Datenschutzaspekten des UBO-Registers. Kaag sieht dieses Verfahren, unter anderem aufgrund der vom Generalanwalt des Gerichtshofs vorgelegten Schlussanträge, nicht als Grund für eine Verschiebung der Frist an.

Aus Presseberichten geht hervor, dass derzeit etwa 33% der juristischen Personen die UBOs registriert haben. Welche konkreten Sanktionen bei verspäteter Registrierung verhängt werden, ist derzeit noch unklar.

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