Vorläufiges Gesetz über die Transparenz von Turboliquidation wird dauerhaft

Der scheidende Staatssekretär Struycken hat in einem Schreiben dem Parlament mitgeteilt, dass das befristete Gesetz zur Transparenz bei der Turbo-Liquidation um zwei Jahre (bis zum 15. November 2027) verlängert wird und dass in der Zwischenzeit ein Gesetz vorbereitet wird, mit dem diese befristete Regelung dauerhaft verankert wird.

In unserem Artikel beschreiben wir die Grundzüge des befristeten Gesetzes Neue Vorschriften zur Turbo-Liquidation.

Anlass für die Verlängerung des befristeten Gesetzes ist ein Untersuchungsbericht, aus dem hervorgeht, dass die finanzielle Rechenschaftspflicht, zu der das befristete Gesetz bei einer Schnellliquidation verpflichtet, zu mehr Transparenz bei Schnellliquidationen beiträgt und die Rechtsstellung der Gläubiger verbessert. Damit erfüllt das befristete Gesetz seine Ziele.

Das befristete Gesetz scheint in geringerem Maße zur ebenfalls angestrebten Verhinderung des Missbrauchs der Schnellliquidation beizutragen. Es ist jedoch auch nicht klar, in welchem Umfang und wie häufig Betrugsfälle im Zusammenhang mit Schnellliquidationen vorkommen. Die Forscher empfehlen zu prüfen, ob die (zivil- und öffentlich-rechtlichen) Durchsetzungsmechanismen verbessert werden können.

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