Persönliche Abzüge in Ihrer Einkommensteuererklärung 2020

Ein Bestandteil Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 sind die personenbezogenen Abzüge. Was fällt alles darunter?

FAQ

Die Steuerbehörde hat eine umfassende Notiz mit Fragen und Antworten zu diesem Steuerabzug veröffentlicht. Diese FAQs beziehen sich auf das Jahr 2019, gelten aber auch für 2020.

Der Steuerabzug ist in Kapitel 6 des Einkommensteuergesetzes von 2001 geregelt. Es handelt sich um folgende Kategorien:

  • Aufwendungen für Unterhaltsverpflichtungen;
  • Ausgaben für bestimmte Gesundheitskosten;
  • Wochenendausflüge für Menschen mit Behinderung;
  • Ausbildungskosten;
  • steuerlich absetzbare Spenden.

Diese Kosten werden von Ihrem Einkommen aus Arbeit und Wohnung abgezogen. Übersteigt der Abzugsposten das Einkommen, kann er vom Einkommen aus Sparen und Kapitalanlagen sowie vom Einkommen aus einer wesentlichen Beteiligung abgezogen werden. Ein personenbezogener Freibetrag, der in einem Jahr nicht in Anspruch genommen wurde, kann in den Folgejahren abgezogen werden.

Für die meisten der genannten Kategorien gilt eine Abzugsschwelle.

Unterhaltspflichten

Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen, die sich aus dem Familienrecht ergeben: Unterhalt für den Partner.

Spezifische Gesundheitskosten

Die Möglichkeiten zum Abzug dieser Kosten wurden seit der Einführung des Einkommensteuergesetzes im Jahr 2001 erheblich eingeschränkt. Für die Kategorien, bei denen ein Abzug noch möglich ist, gelten strenge Voraussetzungen. Der mit Abstand größte Teil der FAQs betrifft daher diesen Posten.

Wochenendausflüge für Menschen mit Behinderung

Für diesen Abzug gelten Pauschalbeträge. Für das Jahr 2020 belaufen sich diese auf 11 € pro Tag und 0,19 € pro Kilometer.

Der schwerbehinderte Bruder, die schwerbehinderte Schwester oder das schwerbehinderte Kind muss mindestens 21 Jahre alt sein und in der Regel in einer Einrichtung untergebracht sein. Der Steuerabzug kann auch von einem Betreuer oder Vormund geltend gemacht werden, der die persönlichen Interessen einer schwerbehinderten Person vertritt.

Ausbildungskosten

Es muss sich um Kosten für den Erwerb neuer Kenntnisse handeln, mit dem Ziel, damit künftig ein Einkommen zu erzielen. Abzugsfähig sind ausschließlich die Kosten für Studiengebühren oder Kursgebühren sowie für vorgeschriebene Lernmaterialien.

Steuerlich absetzbare Spenden

Es wird zwischen regelmäßigen Spenden und sonstigen Spenden unterschieden. Für regelmäßige Spenden gilt weder eine Mindestgrenze noch ein Höchstbetrag für den Steuerabzug. Sonstige Spenden sind nur dann abzugsfähig, wenn sie an eine im ANBI-Register eingetragene Einrichtung. Regelmäßige Spenden dürfen auch an Vereine mit voller Rechtsfähigkeit und mindestens 25 Mitgliedern geleistet werden, die nicht der Körperschaftsteuer unterliegen.

Inhaltsübersicht