
Die von der Regierung Umweltliste 2018 und die Energieliste 2018 veröffentlicht. Sie finden diese Listen in digitaler Form auf der Website der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RFO).
Umweltliste
Wenn Sie als Unternehmer in Anlagen investieren, die auf der Umweltliste aufgeführt sind, können Sie:
- die Investition willkürlich abzuschreiben (VAMIL);
- Abzug von Umweltinvestitionen (MIA) behaupten.
Die Höhe von VAMIL und MIA hängt von der Art der Umweltanlage ab, in die Sie investieren. Wir haben dies in unserem Artikel beschrieben Umweltinvestitionsabzug und VAMIL. Der Lieferant kann Ihnen in der Regel sagen, ob die von Ihnen ins Auge gefasste Anlage den in der Umweltliste aufgeführten technischen Spezifikationen entspricht.
Es geht darum, den Einsatz neuer, innovativer Wirtschaftsgüter zu fördern. Daher werden sowohl die Umweltliste als auch die Energieliste jährlich aktualisiert, um den technologischen Entwicklungen Rechnung zu tragen.
Im Jahr 2018 stehen 99 Millionen Euro für das MIA und 40 Millionen Euro für das VAMIL zur Verfügung. Sobald diese Mittel aufgebraucht sind, werden die Programme geschlossen. Sie müssen jede Umweltinvestition fristgerecht bei der RVO melden. Pro Meldung muss der Investitionsbetrag mindestens 2.500 € betragen.
Energie-Liste
Für die in der Energieliste aufgeführten Wirtschaftsgüter kann eine Energie-Investitionszulage (EIA) gewährt werden. Dieser Abzug vom Gewinn beläuft sich auf 55% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (sofern es für die UVP in Frage kommt). Sie können die UVP für Energieinvestitionen in Höhe von maximal 121.000.000 € im Jahr 2018 in Anspruch nehmen. Sie müssen jede Energieinvestition fristgerecht bei der RVO anmelden.
Neue Vermögenswerte auf der Energieliste betreffen die Energiespeicherung. Die Kapazität von Solarenergiesystemen zum Beispiel steigt rapide an. Damit steigt auch der Bedarf an der Speicherung der erzeugten Energie. Ebenfalls neu auf der Energieliste sind Investitionen für den Energieausgleich in der Energieinfrastruktur.
Die Anforderungen für Wärmepumpen in Gewerbegebäuden und die Anreize für LED-Beleuchtung wurden im Einklang mit den technischen Entwicklungen in diesem Bereich verschärft. Das Budget für die UVP für 2018 beträgt 147 Mio. EUR. Die Regelung kann vorzeitig abgeschlossen werden.
