Neues zur steuerlichen Situation von Selbstständigen

Aber diese Nachricht bedeutet eigentlich, dass es keine Neuigkeiten gibt. Minister Koolmees vom Ministerium für Soziales und Arbeit beantwortet eine Reihe von parlamentarischen Anfragen zu diesem Thema. Und er informiert die Kammer über den Stand der Umsetzung des Aufsichtsplans für Arbeitsbeziehungen.

Moratorium auf die Durchsetzung

Die Aussetzung der Durchsetzung des DBA-Gesetzes, das Durchsetzungsmoratorium, galt bis zum 1. Januar 2020. Dieser Termin wird nun auf das (geplante) Inkrafttreten des Nachfolgegesetzes zum DBA-Gesetz verschoben: den 1. Januar 2021 (es gibt jedoch bereits Gerüchte, dass befürchtet wird, auch dieser Termin werde – bei weitem – nicht eingehalten werden können). Das liegt natürlich auf der Hand und ist daher keine Neuigkeit.

Allerdings wird die Durchsetzung wieder ein wenig verschärft. Zunächst wurden nur offensichtlich böswillige Auftraggeber von der Steuerbehörde ins Visier genommen. Mittlerweile gilt dies für böswillige Auftraggeber und ab dem 1. Januar 2020 auch für Auftraggeber, die den Anweisungen der Steuerbehörde nicht (oder nicht in ausreichendem Maße) innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen.

Kapazität

Die Kapazitäten der Steuerbehörde für die Beurteilung von DBA-Fällen werden 2019 von derzeit 30 Vollzeitäquivalenten auf 60 Vollzeitäquivalente verdoppelt. Zu diesem Zweck werden erfahrene Prüfungsmitarbeiter freigestellt. Darüber hinaus wird im Jahr 2020 eine Erweiterung auf 80 Vollzeitäquivalente erfolgen, wofür die Steuerbehörde neue Mitarbeiter einstellen und ausbilden wird.

Koolmees weist darauf hin, dass die Überprüfung der Einstufung des Arbeitsverhältnisses für die Steuerbehörde unter den derzeitigen Umständen sehr arbeitsintensiv ist. Bei der Verhängung von Nachforderungen und Geldbußen lastet nämlich eine hohe Beweislast auf der Steuerbehörde.

Mindesttarif

Weiter berichtet Die Regierung hat angekündigt, dass der Mindeststundensatz im Rahmen der neuen Gesetzgebung auf 16 € festgesetzt wird. Selbstständige, die zu einem Satz von weniger als 16 € arbeiten, würden automatisch in ein Arbeitsverhältnis übergehen. Für sie müssten Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Selbstständige mit einem Stundensatz von 75 € oder mehr sollen die Möglichkeit erhalten, sich für die Selbstständigkeit zu entscheiden (Opt-out).

 

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