
Eine der Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise besteht darin, dass der Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) sein Gehalt vorübergehend senken darf. Das Gehalt darf (vorübergehend) sogar vollständig auf null gesetzt werden. Allerdings muss Ende 2020 geprüft werden, welches Gehalt der DGA (nachträglich) für das gesamte Jahr erhalten soll.
Zulassung
Die Steuerbehörde teilt im Forum für Steuerdienstleister mit, dass sie eine solche Gehaltskürzung genehmigt. Dazu ist keine vorherige Absprache erforderlich.
Ob die sogenannte „übliche Lohnregelung“, auf deren Grundlage die Höhe des Lohns zum Jahresende 2020 festgelegt werden muss, gelockert wird, geht aus der vorgenannten Meldung nicht hervor.
Ohne eine Lockerung dieser Regelung wird das letztendlich an den Geschäftsführer auszuzahlende Gehalt unter anderem davon abhängen, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt. Dies kann von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren.
Leider ist es nicht möglich, bereits in den Lohnsteuererklärungen verbuchte Gehälter rückgängig zu machen (und die abgeführte Lohnsteuer zurückzubekommen).
Vorteil
Der Vorteil der (vorübergehenden) Gehaltskürzung liegt auf der Hand: Dann muss (vorerst) weniger Lohnsteuer abgeführt werden. Selbstverständlich fällt dann auch keine Lohnsteuer an, für die die GmbH beim Finanzamt einen (besonderen) Zahlungsaufschub beantragen müsste.
Der Nachteil ist, dass Anfang 2021, wenn das Gehalt nachträglich in der Lohnsteuererklärung erfasst wird, die gesamte Lohnsteuer auf einmal gezahlt werden muss.
Ein weiterer Nachteil könnte darin bestehen, dass in der Lohnbuchhaltung mehr Arbeitsschritte erforderlich sind, was höhere Kosten zur Folge hat.
Verwaltungsgebühr
Viele Geschäftsführer mit Eigenbeteiligung (DGA) beziehen ihr Gehalt von ihrer Holdinggesellschaft. Diese berechnet dafür eine Managementgebühr an die operative(n) Gesellschaft(en). Es liegt auf der Hand, dass mit der Senkung des Gehalts des Geschäftsführers auch die Verwaltungsgebühr (vorübergehend) gesenkt werden darf, wobei die Möglichkeit besteht, die Verwaltungsgebühr Ende 2020 neu festzulegen.
Möglicherweise ist es erforderlich, die Verwaltungsgebühr weiterlaufen zu lassen. Schließlich muss der Geschäftsführer weiterhin seine privaten Ausgaben bestreiten können. Dies ist möglich, indem die in der Holding vereinnahmte Verwaltungsgebühr (oder die Mittel, über die die Holding bereits verfügt) über das Kontokorrentkonto abgehoben wird. Andernfalls muss der Geschäftsführer einige Monate lang von seinem Privatvermögen leben.
Nun auch geringeres Gehalt entsprechend dem Umsatzrückgang
Mittlerweile ist es auch zulässig, dass der Geschäftsführer ein Gehalt bezieht, das proportional zum Umsatz geringer ausfällt. Die praktische Umsetzung wird derjenigen während der Kreditkrise im Jahr 2009 entsprechen (siehe den Entscheidung (die damals galt). Diese Genehmigung ist in dem Beschluss zu finden, den wir in unserem Artikel beschreiben Wieder ein paar zusätzliche vorübergehende Sofortmaßnahmen.
