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Am 1. Mai 2016 wurde die Erklärung zum Arbeitsverhältnis (VAR) abgeschafft. Die DBA-Gesetz wurde eingeführt. DBA steht für „Deregulierung und Bewertung des Arbeitsverhältnisses“.
Das DBA-Gesetz sah eine Übergangsfrist von einem Jahr vor. Bis zum 1. Mai 2017 sollte die Steuerbehörde das Gesetz nicht aktiv durchsetzen, sondern sich auf die Aufklärung der Beteiligten konzentrieren. Nur in offensichtlichen Fällen von Missbrauch sollte die Steuerbehörde tätig werden.
Diese Übergangsfrist wurde zweimal verlängert. Das erste Mal bis zum 1. Januar 2018. Und danach noch einmal bis zum 1. Juli 2018.
DBA-Gesetz abgeschafft
Im Koalitionsvertrag von 2017 kündigt die Regierung Rutte III an, dass das DBA-Gesetz abgeschafft wird – wie wir annehmen, noch bevor es tatsächlich in Kraft getreten ist.
Es wird ein neues Gesetz geben, in dem die folgenden drei Kategorien von Selbstständigen unterschieden werden.
Kategorie 1
Für Selbstständige dieser Kategorie liegt immer ein Arbeitsvertrag vor. Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem Folgendes vorliegt:
- ein niedriger Tarif;
- in Kombination mit:
- eine längere Vertragslaufzeit (länger als 3 Monate) oder;
- die Ausübung der regulären Geschäftstätigkeiten.
Von einem Niedrigpreis Es handelt sich um Lohnkosten in Höhe von:
- 125% des gesetzlichen Mindestlohns oder;
- die untersten Gehaltsstufen des Tarifvertrags.
Dieser Tarif wird voraussichtlich zwischen 15 und 18 Euro pro Stunde liegen.
Kategorie 3
Selbstständige dieser Kategorie können sich dafür entscheiden, hinsichtlich der Lohnsteuer und der Sozialversicherung als Selbstständige behandelt zu werden (Opt-out). Es handelt sich um ein Arbeitsverhältnis, bei dem folgende Merkmale vorliegen:
- ein hoher Tarif;
- in Kombination mit:
- eine kürzere Vertragslaufzeit (weniger als 1 Jahr) oder
- das nicht Ausübung der regulären Geschäftstätigkeit
Als „hohen Tarif“ betrachtet die Regierung Tarife über 75 € pro Stunde.
Kategorie 2
Für die Kategorie zwischen dem niedrigen und dem hohen Satz wird eine Auftraggebererklärung eingeführt. Diese Erklärung müssen Auftraggeber über ein Webmodul ausfüllen. Mit dieser Erklärung erhält der Auftraggeber im Voraus eine Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen (es sei denn, das Webmodul wurde nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt).
Gesetzgebung
Die obigen Ausführungen stammen aus dem Koalitionsvertrag von 2017. Diese Pläne der Regierung müssen noch in Gesetze umgesetzt werden, die vom Parlament verabschiedet werden müssen. Es ist daher nicht sicher, ob die Regelungen letztendlich so eingeführt werden, wie sie oben beschrieben wurden.
