Am 30. Mai 2023 hat der Senat das Gesetz zur Zukunft der Altersversorgung verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf sieht tiefgreifende Änderungen unseres Rentensystems vor. Zudem gleicht er die Möglichkeiten für den steuerlich begünstigten Aufbau einer Altersvorsorge durch Unternehmer, Selbstständige und Geschäftsführer mit denen von Arbeitnehmern an. Dadurch erhalten sie (deutlich) mehr Spielraum für den Aufbau einer solchen Vorsorge, und diese Lockerung tritt bereits ab 2023 in Kraft.
Abzug von Prämien/Einzahlungen für eine Leibrente
Die Lockerung betrifft die Möglichkeiten, die Prämie bzw. Einzahlung für eine Leibrente vom Einkommen aus Arbeit und Wohnung (Box 1) abzuziehen. Dieser Spielraum wird jährlich berechnet (der Jahresspielraum). Der in einem Jahr nicht ausgeschöpfte Jahresfreiraum darf in den folgenden Jahren genutzt werden (der Reservierungsfreiraum). Die ab 2023 geltenden Erweiterungen sind:
- Der jährliche Spielraum wird 30% der Beitragsbemessungsgrundlage (diese betrug 13,3%);
- Die Abzugsgrenze wird von 13.646 € auf 16.322 € (Zahlen für 2023) angehoben, und diese Grenze gilt weiterhin uneingeschränkt für Teilzeitbeschäftigte;
- Der Reservierungsraum wird maximal € 38.000 (dies betrug maximal 8.065 €, für Bezieher der AOW 15.922 €);
- Der Reservierungsbereich umfasst die vorangegangenen 10 Jahre (das waren die letzten 7 Jahre).
Beispiel
Ein Geschäftsführer, der keine Rentenansprüche aufbaut und ein Gehalt von 120.000 € bezieht, kann im Jahr 2023 insgesamt maximal 69.103 € an Beiträgen/Einzahlungen für eine Leibrente von seinem Einkommen in Box 1 abziehen, abhängig vom übrigen Einkommen und den Abzugsposten, und zwar zum höchsten Steuersatz (49,5%). Dieser Betrag setzt sich zusammen aus dem jährlichen Freibetrag: 30% * (120.000 € -/- 16.322 €) = 31.103 € und dem maximalen Rückstellungsfreibetrag von 38.000 €.
Der genaue Betrag des abzugsfähigen Beitrags muss natürlich für jeden Einzelnen individuell berechnet werden.
Einzahlen
Der Betrag der Prämie/Einzahlung muss tatsächlich bei dem Versicherer oder der Bank eingezahlt werden, bei dem bzw. der die Leibrente abgeschlossen wurde. Dafür muss natürlich die entsprechende Liquidität vorhanden sein. Die Einzahlung wird in dem Jahr abgezogen, in dem die Prämie/Einzahlung gezahlt wurde. Der jährliche Freibetrag wird daher auf der Grundlage des Einkommens des Vorjahres berechnet.
Vorteile
Der Steuerabzug führt im Jahr der Zahlung der Prämie bzw. Einzahlung zu einem Steuervorteil. Die Auszahlungen werden zu gegebener Zeit besteuert. Der Aufschub der Besteuerung bringt natürlich einen Vorteil mit sich, und zum Zeitpunkt der Auszahlung gilt möglicherweise ein niedrigerer Steuersatz.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die in einer Leibrente angelegten Mittel – soweit die Prämie bzw. Einzahlung im Rahmen der Einkommensteuer abgezogen wurde – im Falle einer Insolvenz oder eines Schuldenbereinigungsverfahrens grundsätzlich nicht zur Befriedigung der Gläubiger herangezogen werden können.
Nachteil
Der Nachteil einer Prämienzahlung bzw. Einzahlung für eine Leibrente besteht darin, dass diese Mittel nicht mehr frei verwendet werden können. Das kann man aber natürlich auch als Vorteil betrachten: Diese Mittel sind endgültig für die finanzielle Absicherung im Alter reserviert.
Prämie/Beitrag
In diesem Zusammenhang spricht man von Beitrag und Einlage. Prämie wird auf ein Leibrentenversicherung. Beträge, die auf ein Leibrenten-, Bankspar- oder Anlageprodukt werden bezeichnet als Einlage. Beide Produkte haben jeweils ihre spezifischen Vor- und Nachteile.
