Es ist Frühling!

Der Frühling ist da. Leider ist das Wetter noch nicht wirklich frühlingshaft, aber immerhin Frühjahrsbericht 2023 der Regierung.

232 Seiten mit politischen Vorhaben der Regierung. Wir stellen Ihnen einige steuerliche Maßnahmen daraus vor. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Einzelheiten in der Frühjahrsrede noch nicht näher ausgeführt werden.

Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

Dass die Regelungen zur Unternehmensnachfolge eingeschränkt werden, ist keine Überraschung. Dies betrifft die Übertragungsregelung in Box 2 der Einkommensteuer und die (bedingte) Befreiung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Regierung nennt die folgenden Maßnahmen, die Ende Juni 2023 in einem Schreiben an das Parlament näher erläutert werden und ab 2024 in Kraft treten sollen.

  • An Dritte vermietete Immobilien werden standardmäßig als Anlagevermögen eingestuft.
  • Der (bedingte) Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt 100% des Going-Concern-Werts des Unternehmens bis zu 1.500.000 € (derzeit ca. 1.200.000 €) und darüber hinaus 70% (derzeit: 83%). Diese Maßnahme soll ab 2025 in Kraft treten.
  • Die Effizienzgrenze wird abgeschafft (derzeit dürfen 5% des Anlagevermögens dem Unternehmensvermögen zugerechnet werden).
  • Nur Stammaktien mit einer Beteiligung von 5% oder mehr, die in vollem Umfang am Gewinn und am Liquidationserlös beteiligt sind, kommen noch für die Unternehmensnachfolgevorrichtungen in Betracht.
  • Die Anforderungen hinsichtlich des Besitzes und der Fortführung werden gelockert, und die Anforderung bezüglich des Arbeitsverhältnisses wird abgeschafft.
  • Konstruktionen im Rahmen der Unternehmensnachfolge-Regelungen, wie beispielsweise “Rollator-Investitionen”, werden angegangen.

Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes

Die Regierung wird die Wirksamkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes (9%) prüfen. Dies könnte zur Abschaffung oder Einschränkung der Anwendung dieses Satzes führen, doch die Regierung wird die Auswirkungen auf bestimmte Gruppen bei ihrer Abwägung berücksichtigen. Insbesondere werden folgende Aspekte geprüft:

  • der Zierpflanzenanbau;
  • arbeitsintensive Dienstleistungen (Maler, Friseure, Schuhmacher);
  • Kultur (Bücher, Museen, Kinos);
  • Unterkünfte (Hotels, Campingplätze und Ähnliches).

Weitere Maßnahmen

Ab 2024 wird die STAP-Regelung abgeschafft. Diese Regelung wurde kürzlich angepasst, siehe unseren Artikel Wir können wieder STAPpen. Das STAP-Budget für die Antragsrunde im Mai 2023 war im Handumdrehen ausgeschöpft.

Die Lohnkostenvergünstigungen für ältere Arbeitnehmer laufen zum 1. Januar 2026 aus. Diese Regelung betrifft einen Zuschuss zu den Lohnkosten für Arbeitnehmer, die 56 Jahre oder älter, aber noch nicht im AOW-Rentenalter sind und vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses eine Sozialleistung beziehen.

Ab 2025 werden der Prozentsatz der Energieinvestitionsabzug (EIA) und der maximale Investitionsbetrag dauerhaft gesenkt.

Ab 2025 beträgt die Mehrwertsteuer auf virtuell kulturelle, künstlerische, sportliche, wissenschaftliche, bildungsbezogene oder Unterhaltungsdienstleistungen, die in dem Land zu entrichten sind, in dem der Dienstleistungsempfänger wohnt oder seinen Sitz hat.

Inhaltsübersicht