Auslaufende Rentenversicherung

Bis vor etwa 20 Jahren lautete eine häufig gestellte Frage in den letzten Monaten des Jahres: “Soll ich noch eine Kapitallebensversicherung abschließen?” Die Laufzeit vieler dieser Policen ist inzwischen abgelaufen. Das bedeutet, dass Entscheidungen getroffen werden müssen.

Kapitallebensversicherung

Eine Einmalprämienpolice ist eine Leibrentenversicherung, bei der anstelle von (jährlichen) Prämien eine einmalige Einzahlung geleistet wurde. Nach der bis einschließlich 1991 geltenden Steuerregelung konnten jährlich beträchtliche Einmalprämien vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. In den folgenden Jahren waren die abzugsfähigen Beträge zwar etwas geringer, lohnten sich aber immer noch durchaus.

Da die Beiträge steuerlich absetzbar waren, unterliegen die Auszahlungen natürlich der Einkommensteuer. Und wenn man sich für eine einmalige Auszahlung (Rückkauf) entscheidet, kann zusätzlich zur Steuer Nachverzinsung anfallen (20% der Rückkaufssumme).

Leibrentenklausel

Bei Versicherungen aus der Zeit vor 1992 handelt es sich häufig um eine Kapitalversicherung mit Leibrentenklausel. Das bedeutet, dass bei Ablauf der Police für das in der Police angesparte Kapital eine Leibrentenversicherung abgeschlossen werden muss.

Die Entscheidung, welche Art von Leibrente erworben wird, muss spätestens im Jahr nach dem Jahr des Ablaufs getroffen werden (bei einer Police, die im Jahr 2020 abgelaufen ist, muss die Entscheidung spätestens am 31. Dezember 2021 getroffen werden). Ist die Leibrente aufgrund eines Todesfalls abgelaufen, verlängert sich die Frist, innerhalb derer die Entscheidung getroffen werden muss, um ein Jahr.

Große Auswahl

Insbesondere bei den sehr alten Leibrentenpolicen, die noch unter die Übergangsregelungen fallen, sind die Wahlmöglichkeiten groß. Bei einer Rückkaufzahlung einer solchen Police fällt in der Regel kein Revisionszins an. Darüber hinaus gibt es Möglichkeiten, die Auszahlungen den Kindern zukommen zu lassen (beachten Sie dabei die Schenkungssteuer).

Manchmal ist es auch möglich, die Police nicht auszahlen zu lassen, sondern mit ihr weiter zu investieren. Ob das sinnvoll sein kann, hängt von Ihren persönlichen Finanzplänen ab.

Für neu abgeschlossene Versicherungsverträge gelten strengere steuerliche Vorschriften, wodurch die Auswahlmöglichkeiten eingeschränkt sind.

Herausfinden

Aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Regelungen, die für Leibrenten galten, ist es oft ziemlich schwierig herauszufinden, welche Möglichkeiten man bei einer auslaufenden Police genau hat.

Wir helfen Ihnen dabei gerne weiter. Dazu benötigen wir natürlich die Police(n) (vorzugsweise auch die Police, die bei Abschluss der Versicherung ausgestellt wurde).

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