EU-Gericht bestätigt Meldepflicht für Fahrer

Kann Ihre GmbH die Umsatzsteuer, die Lohnsteuer, die Sozialversicherungsbeiträge und/oder die Rentenbeiträge nicht oder nicht fristgerecht zahlen? Dann ist es ratsam, der Steuerbehörde innerhalb von zwei Wochen die Zahlungsunfähigkeit zu melden. Dies gilt (selbstverständlich) auch für Geschäftsführer anderer juristischer Personen.

Haftung der Geschäftsführer

Wenn Sie diese Meldung zu spät oder gar nicht vornehmen, kann das Finanzamt Sie als Geschäftsführer der GmbH relativ einfach für die nicht gezahlte Mehrwertsteuer und/oder Lohnsteuern haftbar machen (Geschäftsführerhaftung). Das Gesetz geht nämlich davon aus, dass eine unsachgemäße Geschäftsführung die Ursache für die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Steuern ist. Sie können sich zwar gegen eine solche Haftungsinanspruchnahme verteidigen, doch wenn Sie die Meldung nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen haben, lastet auf Ihnen eine Beweislast, die fast immer zu hoch ist.

In der Praxis wird die Meldung manchmal unterlassen oder aufgeschoben. Argumente, die wir dann in der Praxis hören, sind beispielsweise:

  • “Das ist nur vorübergehend, nächste Woche gibt es wieder Geld.”
  • “Ich möchte keine unnötige Meldung machen, das macht einen schlechten Eindruck.”
  • “Mein Buchhalter kümmert sich schon darum.”
  • “Wir warten erst einmal ab, wie sich der Cashflow entwickelt.”

Das Unterlassen oder Aufschieben einer Meldung kann Sie jedoch teuer zu stehen kommen. Sie laufen dann Gefahr, als Geschäftsführer mit Ihrem Privatvermögen haftbar gemacht zu werden.

EU-Gerichtshof

Es gab noch einen Funken Hoffnung auf eine Art Ausweg, doch diese wurde im November 2024 vom Europäischen Gerichtshof zunichte gemacht. Das EU-Gerichtshof hat damals festgestellt, dass die niederländischen Vorschriften zur Geschäftsführerhaftung und zur Meldung der Zahlungsunfähigkeit nicht gegen den nach europäischem Recht geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Damit bietet das europäische Recht weder Schutz noch Raum für eine gewisse Nachsicht.

Was wird von dir erwartet?

In unserem Informationsblatt erläutern wir die Vorschriften zur Geschäftsführerhaftung und zur Meldung der Zahlungsunfähigkeit. Meldung der Zahlungsunfähigkeit.

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