
Natürlich müssen Sie die Sätze nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Diese sind den Steuerbehörden bekannt. Aber es ist natürlich gut, wenn Sie wissen, wie der Endbetrag Ihrer Steuererklärung berechnet wird.
Proportionaler Satz
Die Steuersätze für erhebliche Zinserträge (Feld 2) und für Erträge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen (Feld 3) sind einfach. Sie sind proportional, das heißt, Sie zahlen für jeden Euro Einkommen in diesen Feldern den gleichen Satz.
Auf Ihr Einkommen in Feld 2 zahlen Sie 25% Einkommensteuer. Einkünfte in Feld 2 kommen zum Beispiel ins Spiel, wenn Ihre BV Dividenden an Sie ausschüttet (die BV hat dann bereits Dividendensteuer einbehalten). Oder wenn Sie Anteile mit erheblicher Beteiligung verkaufen.
BITTE BEACHTEN SIE: Das Kabinett Rutte III plant eine Erhöhung des Satzes in Box 2 auf 28%,5 (ab 2021, mit einem Zwischenschritt im Jahr 2020: 27,3%). Wir vermuten, dass bis zum Inkrafttreten dieser Zinserhöhung noch einige BVs leer gerüttelt werden.
Der Satz für die Einkünfte in Feld 3 beträgt 30%. Die Steuer wird auf den Ertrag berechnet, den Sie mit Ihrem Box-3-Vermögen (Zweitwohnung, Ersparnisse, Investitionen usw.) erzielt haben. Dieser Ertrag wird zu einem Pauschalsatz auf den Bezugsdatum (1. Januar). Die Kabinett Rutte III hat nicht die Absicht, diesen Satz zu ändern. Allerdings muss das Kabinett, u.a. auf Anweisung des Finanzgerichts, die Berechnung des festen Ertrags in Feld 3 stärker an die tatsächlich erzielten Erträge anpassen. Wie genau das aussehen soll, ist derzeit noch nicht klar.
Progressiver Tarif
In Box 1 gilt ein progressiver Satz. Das bedeutet, dass Sie umso mehr Steuern zahlen, je höher Ihr Einkommen ist. Dies geschieht in Stufen, auch Steuerklassen genannt. Für 2017 gelten in Feld 1 folgende Sätze für Personen, die noch keinen Anspruch auf eine AOW-Leistung haben:
| Einkommen oben: | Einkommen bis zu: | Steuer | Prämien | Insgesamt | |
| Scheibe 1 | € - | € 19.982 | 8,90% | 27,65% | 36,55% |
| Scheibe 2 | € 19.982 | € 33.791 | 13,15% | 27,65% | 40,80% |
| Scheibe 3 | € 33.791 | € 67.072 | 40,80% | 0,00% | 40,80% |
| Scheibe 4 | € 67.072 | 52,00% | 0,00% | 52,00% |
Für Staatsrentner gilt in den Stufen 1 und 2 ein niedrigerer Beitragssatz. Diese Personen würden sonst für die Leistungen, die sie selbst erhalten (z. B. das AOW), Beiträge zahlen. Der Beitragssatz für einen AOW-Empfänger beträgt: 9,75% (anstelle von 27.65%). Alle Tarife finden Sie in der kostenlosen Broschüre Fiskalische Zahlen.
Sind Sie nicht in den Niederlanden sozialversichert (z. B. weil Sie nicht in den Niederlanden wohnen)? Dann zahlen Sie natürlich keine Beiträge, sondern nur Steuern.
In unserem Artikel Aufteilung zwischen den Steuerpartnern Wir haben Ihnen erklärt, dass Sie diese Aufteilung so wählen müssen, dass Sie die Steuersätze optimal ausnutzen (d.h.: die Abzüge zum höchstmöglichen Satz; die Einkünfte zum niedrigstmöglichen Satz). HINWEIS: Die Aufteilung von Einkommen und Abzügen kann sich auch auf Ihre Steuergutschriften auswirken.
Chiffre
Wie genau berechnen Sie also die fälligen Steuern und Beiträge? Ein Berechnungsbeispiel für jemanden, der noch keinen Anspruch auf AOW hat und in den Niederlanden beitragspflichtig ist. Das Einkommen in Feld 1 beträgt 82.500 €. Die im Jahr 2017 zu zahlende Einkommensteuer beträgt 34.539 €.
| Bewerten Sie | Einkommen | Steuer | |||
| Scheibe 1 | 36,55% | * | € 19.982 | = | € 7.303 |
| Scheibe 2 | 40,80% | * | € 13.809 | = | € 5.634 |
| Scheibe 3 | 40,80% | * | € 33.281 | = | € 13.579 |
| Scheibe 4 | 52,00% | * | € 15.428 | = | € 8.023 |
| € 82.500 | € 34.539 |
Einfach?
Ja, aber Sie sind noch nicht ganz am Ziel. Bevor Sie den Betrag herausfinden, den Sie zahlen müssen oder bei Ihrer Veranlagung zurückbekommen, müssen Sie noch einige Berechnungen anstellen. Sie haben möglicherweise Anspruch auf Verrechnung ausländische (Quellen-)Steuer. Von der Gesamteinkommensteuer (Steuerfeld 1 + Steuerfeld 2 + Steuerfeld 3) müssen Sie noch die Steuergutschriften abziehen (wir werden diese Gutschriften in einem späteren Artikel erklären). Außerdem ziehen Sie die von Ihrem Gehalt abgezogene Lohnsteuer und die von den niederländischen Dividenden abgezogene Dividendensteuer ab. Schließlich verrechnen Sie den Betrag, den Sie bereits auf Ihrer vorläufigen Veranlagung gezahlt oder erhalten haben.
