{"id":999,"date":"2020-10-23T06:53:38","date_gmt":"2020-10-23T04:53:38","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/eindejaarstips-2020\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:54","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:54","slug":"tipps-zum-jahresende-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/eindejaarstips-2020\/","title":{"rendered":"Tipps zum Jahresende 2020"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-7304\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20191128_Openingstijden-feestdagen-2019.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Das Ende des Jahres 2020 r\u00fcckt n\u00e4her. Es ist also Zeit f\u00fcr die traditionellen Tipps zum Jahresende. Wir haben einige davon zusammengestellt.<\/p>\n<p>In unseren Tipps f\u00fcr 2019 hatten wir \u00fcber Themen gesprochen, die noch in der Schwebe sind. Diese Themen sind noch nicht vom Tisch. Was die \u00fcberm\u00e4\u00dfige Kreditaufnahme durch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer betrifft, liegt dem Parlament inzwischen ein Gesetzentwurf vor. Die Anpassung von Box 3 (Eink\u00fcnfte aus Sparen und Kapitalanlagen) wird auf unbestimmte Zeit verschoben.<\/p>\n<h4>Themen<\/h4>\n<p>Im Folgenden behandeln wir die folgenden Themen.<\/p>\n<ul>\n<li>Passe deine (finanzielle) Planung(en) an<\/li>\n<li>Spenden Sie<\/li>\n<li>Fazilit\u00e4t zur Unternehmensnachfolge<\/li>\n<li>Arbeitskostenregelung<\/li>\n<li>Pauschale (Reise-)Kostenerstattungen<\/li>\n<li>H\u00f6herer Stempelsteuersatz<\/li>\n<li>K\u00f6rperschaftsteuersatz<\/li>\n<li>Corona-Reserve<\/li>\n<li>Steuerliche Einheit<\/li>\n<li>Einkommensteuersatz<\/li>\n<li>Auslaufen der Lebenslaufregelung<\/li>\n<li>Arbeitsplatzbezogene Investitionsverg\u00fcnstigung (BIK)<\/li>\n<li>Auto<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Behalte deine (finanziellen) Planungen im Blick<\/h4>\n<p>Aufgrund der Corona-Krise ist es noch wichtiger, dass (finanzielle) Planungen auf dem neuesten Stand sind. Auch wenn es gerade jetzt vielleicht besonders schwierig ist, solche Planungen zu erstellen. Inwieweit haben sich die in der Vergangenheit erstellten Pl\u00e4ne bewahrheitet? Wie sieht Ihre finanzielle Prognose f\u00fcr die kommenden Jahre aus?<\/p>\n<p>Unternehmer, die die Corona-Hilfsma\u00dfnahmen (NOW, TVL) in Anspruch genommen haben, m\u00fcssen absch\u00e4tzen, wie sich die Abrechnung dieser Regelungen auswirken wird.<\/p>\n<p>Wenn Sie eine besondere Stundung der Steuerzahlungen in Anspruch nehmen, sollten Sie beachten, dass Sie ab dem 1. Juli 2021 mit der R\u00fcckzahlung beginnen m\u00fcssen (siehe auch unseren <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/bijzonder-uitstel-van-betaling-in-verband-met-de-coronacrisis\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Notiz<\/a> zu diesem Thema).<\/p>\n<h4>Spenden Sie<\/h4>\n<p>Das Jahresende ist immer ein guter Zeitpunkt, um zu pr\u00fcfen, ob es sinnvoll ist, noch eine Schenkung zu t\u00e4tigen. Die S\u00e4tze und Freibetr\u00e4ge findest du in diesem <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/vrijstellingen-schenkbelasting-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">\u00dcbersicht<\/a>. Die Zahlen f\u00fcr 2021 liegen noch nicht vor. Aufgrund der Inflationsanpassung werden diese etwas h\u00f6her ausfallen als f\u00fcr 2020.<\/p>\n<h4>Fazilit\u00e4t zur Unternehmensnachfolge<\/h4>\n<p>In letzter Zeit gibt es (wieder) einige Diskussionen um die gr\u00f6\u00dfte Freistellung bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Dabei handelt es sich um die Unternehmensnachfolgeregelung (BOF). Beim Erwerb von Unternehmensverm\u00f6gen sind die ersten 1.102.209 \u20ac (2020) vollst\u00e4ndig freigestellt. Vom dar\u00fcber hinausgehenden Betrag sind 83% freigestellt.<\/p>\n<p>Diese Befreiung ist jedoch an Bedingungen gekn\u00fcpft. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer muss nachtr\u00e4glich entrichtet werden, sofern das Unternehmen in den f\u00fcnf Jahren nach der \u00dcbernahme nicht weitergef\u00fchrt wird.<\/p>\n<p>Der Richter hat bereits vor Jahren festgestellt, dass diese Befreiung das Unternehmensverm\u00f6gen gegen\u00fcber dem Anlageverm\u00f6gen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig beg\u00fcnstigt. Der Gesetzgeber hat die Regelung jedoch noch immer nicht angepasst. Diese Anpassung ist auch nicht in den Steuerpl\u00e4nen f\u00fcr 2021 enthalten. In Kreisen in Den Haag wird jedoch wieder dar\u00fcber diskutiert.<\/p>\n<p>KPMG Meijburg kommt in einem k\u00fcrzlich erschienenen Bericht zu dem Schluss, dass <a href=\"https:\/\/meijburg.nl\/sectoren\/familie-en-bedrijf\/bedrijfsopvolging\/global-family-business-tax-monitor-2020\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Untersuchung<\/a> dass die niederl\u00e4ndische Regelung zur Unternehmensnachfolge zwar gro\u00dfz\u00fcgig ist, die strengen Voraussetzungen f\u00fcr ihre Anwendung jedoch zu einschr\u00e4nkend sind. Zu diesem Zweck wird die niederl\u00e4ndische Regelung mit Regelungen in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern verglichen.<\/p>\n<h4>Arbeitskostenregelung<\/h4>\n<p>Wir haben Arbeitgeber bereits zuvor darauf hingewiesen, <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/nutze-den-zusatzlichen-freiraum\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">erlassen<\/a>: Optimieren Sie die Arbeitskostenregelung. F\u00fcr das Jahr 2020 ist der Freiraum aufgrund der Corona-Krise allerdings gr\u00f6\u00dfer (3% auf die ersten 400.000 \u20ac der Lohnsumme und dar\u00fcber hinaus 1,2% der Lohnsumme). Aufgrund der Corona-Krise wurden den Arbeitnehmern jedoch m\u00f6glicherweise auch andere und\/oder zus\u00e4tzliche Verg\u00fctungen und Sachleistungen gew\u00e4hrt.<\/p>\n<h4>Pauschale (Reise-)Kostenerstattungen<\/h4>\n<p>Aufgrund der Corona-Krise arbeiten viele Arbeitnehmer von zu Hause aus. Steuerfreie Pauschalerstattungen f\u00fcr (Reise-)Kosten werden oft weiterhin auf der Grundlage einer Genehmigung gezahlt. Das bedeutet, dass die Corona-Krise (Homeoffice, ver\u00e4nderte Kostenmuster) bei der Begr\u00fcndung der Kostenerstattung unber\u00fccksichtigt bleiben darf.<\/p>\n<p>Diese Genehmigung l\u00e4uft am 1. Januar 2021 aus. Arbeitgeber sollten daher pr\u00fcfen, ob diese Zulagen im Jahr 2021 noch steuerfrei ausgezahlt werden k\u00f6nnen. Siehe auch unseren <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/vaste-reiskostenvergoedingen-na-31-december-2020\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel<\/a> zu diesem Thema.<\/p>\n<h4>H\u00f6herer Stempelsteuersatz<\/h4>\n<p>Der Satz der Grunderwerbsteuer wird zum 1. Januar 2021 von 6% auf 8% angehoben. Es versteht sich von selbst, dass es sich lohnen kann, geplante Immobilientransaktionen noch im Jahr 2020 durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Der Steuersatz f\u00fcr Wohnimmobilien bleibt bei 2%. Die Anwendung dieses Steuersatzes ist jedoch auf den Erwerb von Wohnimmobilien durch nat\u00fcrliche Personen beschr\u00e4nkt, die die Immobilie als ihren Hauptwohnsitz nutzen. Beim Erwerb einer Zweitwohnung, einer Ferienwohnung oder einer als Kapitalanlage dienenden Wohnung ist ab 2021 eine Grunderwerbsteuer in H\u00f6he von 8% zu entrichten. Auch hier kann es sich lohnen, eine geplante Transaktion noch im Jahr 2020 durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>F\u00fcr Erstk\u00e4ufer auf dem Wohnungsmarkt wird es eine Steuerbefreiung geben. Sie sollten ihre Wohnung \u2013 sofern es die Marktlage zul\u00e4sst \u2013 besser erst 2021 erwerben.<\/p>\n<p>Wir fassen die \u00c4nderungen in einer <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/tarief-overdrachtsbelasting-verhoogd-vrijstelling-starters\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Notiz<\/a>.<\/p>\n<h4>K\u00f6rperschaftsteuersatz<\/h4>\n<p>Die Senkung des K\u00f6rperschaftsteuersatzes (auf 21,71 TP3T) findet nicht statt. Dieser Steuersatz bleibt <strong>25%<\/strong>. Dennoch handelt es sich um eine Tarifsenkung.<\/p>\n<p>Der Steuersatz in dieser Steuerstufe sinkt n\u00e4mlich von 16,51 TP3T im Jahr 2020 auf 151 TP3T ab 2021. Und diese Steuerstufe wird deutlich angehoben. Der niedrige Steuersatz wird im Jahr 2020 noch auf die ersten 200.000 \u20ac des zu versteuernden Betrags berechnet. Im Jahr 20201 sind es dann 245.000 \u20ac und ab 2022 395.000 \u20ac.<\/p>\n<p>Daher ist es interessant, Kosten \u2013 soweit m\u00f6glich \u2013 vorzuziehen und Erl\u00f6se aufzuschieben.<\/p>\n<h4>Corona-Reserve<\/h4>\n<p>Im Rahmen der Bek\u00e4mpfung der finanziellen Folgen der Corona-Krise wurde die Corona-R\u00fccklage eingef\u00fchrt. Mit dieser R\u00fccklage kann der Ausgleich der im Jahr 2020 durch die Corona-Krise entstandenen Verluste bereits im Rahmen des K\u00f6rperschaftsteuerbescheids f\u00fcr das Jahr 2019 vorgenommen werden.<\/p>\n<h4>Steuerliche Einheit<\/h4>\n<p>Der niedrigere Steuersatz und die h\u00f6here Steuerstufe k\u00f6nnen es attraktiver machen, eine steuerliche Einheit aufzul\u00f6sen. Wenn Sie dies zum 1. Januar 2021 umsetzen m\u00f6chten, muss der entsprechende Antrag vor diesem Datum bei der Steuerbeh\u00f6rde eingegangen sein.<\/p>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Die Aufl\u00f6sung einer steuerlichen Einheit kann steuerliche Konsequenzen haben.<\/p>\n<h4>Einkommensteuersatz<\/h4>\n<p>Der Einkommensteuersatz in Box 1 (Eink\u00fcnfte aus Arbeit und Wohnung) \u00e4ndert sich nach der Umstellung auf das System mit zwei Steuerklassen im Jahr 2020 nicht wesentlich. Im Jahr 2021 werden verschiedene Abzugsposten zu einem erneut etwas niedrigeren Satz ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Der Steuersatz in Box 2 (Eink\u00fcnfte aus einer wesentlichen Beteiligung) steigt von 26,25% im Jahr 2020 auf <strong>26,9%<\/strong> ab 2021. Es k\u00f6nnte daher interessant sein, von Ihrer GmbH noch im Jahr 2020 eine Dividende aussch\u00fctten zu lassen.<\/p>\n<p>Auch in Box 3 (Eink\u00fcnfte aus Sparen und Kapitalanlagen) wird der Steuersatz angehoben, und zwar von 30% auf <strong>31%<\/strong>. Mit dieser Erh\u00f6hung wird die Anhebung des steuerfreien Verm\u00f6gens von 30.846 \u20ac auf 50.000 \u20ac (pro Steuerpartner) finanziert. Wer die \u2013 im Verh\u00e4ltnis zu den Ertr\u00e4gen auf Sparkonten \u2013 extrem hohe Besteuerung in Box 3 vermeiden m\u00f6chte, ist nach wie vor auf die <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/kann-die-spar-gmbh-aufgelost-werden\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Spar-GmbH<\/a>.<\/p>\n<p><strong>Auslaufen der Lebenslaufregelung<\/strong><\/p>\n<p>2021 ist das letzte Jahr f\u00fcr die Lebenslaufregelung. In den Steuerpl\u00e4nen f\u00fcr 2021 wird vorgeschlagen, das Enddatum um zwei Monate vom 31. Dezember 2021 auf <strong>1. November 2021<\/strong>.<\/p>\n<p>Soweit das Lebenslaufguthaben am 1. November 2021 nicht ausgezahlt oder umgewandelt wurde, wird es zu diesem Zeitpunkt besteuert. Diese Lohnsteuer wird von der Einrichtung, die die Regelung durchf\u00fchrt, abgef\u00fchrt und kann mit dem Lebenslaufguthaben verrechnet werden.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich muss der freigewordene Restbetrag aus der Lebenslaufregelung auch in der Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2021 ausgewiesen werden, und das h\u00f6here Einkommen kann Auswirkungen auf verschiedene einkommensabh\u00e4ngige Regelungen haben.<\/p>\n<h4>Arbeitsplatzbezogene Investitionsverg\u00fcnstigung (BIK)<\/h4>\n<p>Die Regierung f\u00fchrt diese Regelung ein, um durch Investitionen die wirtschaftliche Erholung anzukurbeln. Wenn die Regelung in Kraft tritt, kann die Steuerverg\u00fcnstigung bereits f\u00fcr Investitionen in Anspruch genommen werden, die ab dem 1. Oktober 2020 get\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>In unserem Artikel beschreiben wir die Regelung <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/voortel-bik-ingediend\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BIK-Vorschlag eingereicht<\/a>. Wir vermuten jedoch, dass die Behandlung des Gesetzesentwurfs im Parlament noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.<\/p>\n<h4>Auto<\/h4>\n<p>Die einzige \u00c4nderung der Regeln f\u00fcr die steuerliche Zurechnung bei Dienstwagen betrifft vollelektrisch angetriebene Fahrzeuge, die mit integrierten Solarmodulen (mit einer Leistung von mindestens 1 Kilowattpeak und einer qualifizierten Batterie) ausgestattet sind. F\u00fcr ein solches Fahrzeug betr\u00e4gt der Zusatzsteuerbetrag 12% auf den gesamten Katalogwert (genau wie bei einem wasserstoffbetriebenen Elektroauto).<\/p>\n<p>Wenn Sie vorhaben, ein vollelektrisches Auto zu fahren, ist es vorteilhaft, dies noch im Jahr 2020 zu tun. F\u00fcr Elektroautos, die 2020 erstmals zugelassen werden, betr\u00e4gt der Zuschlag 8% des Katalogwerts bis zu 45.000 \u20ac. Ab 2021 gilt: <strong>12%<\/strong> \u00fcber maximal <strong>\u20ac 40.000<\/strong> des Katalogwerts. Der Zurechnungsprozentsatz bleibt in den 60 Monaten nach der Erstzulassung des Fahrzeugs unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>F\u00fcr Fahrzeuge, die nicht vollst\u00e4ndig elektrisch angetrieben werden, bleibt der Zusatzsteuersatz bei 22%. ACHTUNG: Bei Fahrzeugen, die vor 2017 angeschafft wurden, \u00e4ndert sich der Zusatzsteuersatz nach 60 Monaten nicht auf 22%, sondern auf 25%.<\/p>\n<p>F\u00fcr Privatpersonen, die ein Elektroauto erwerben, wurde im Jahr 2020 eine F\u00f6rderregelung eingef\u00fchrt. Die Mittel dieser F\u00f6rderregelung f\u00fcr Neuwagen sind bereits vollst\u00e4ndig ausgesch\u00f6pft (f\u00fcr den Kauf eines gebrauchten Elektroautos stehen jedoch noch Mittel zur Verf\u00fcgung). Nach dem 31. Oktober 2020 werden Antr\u00e4ge nicht mehr auf das Budget f\u00fcr 2021 \u00fcbertragen (siehe unseren Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/forderregelung-fur-elektro-pkw-angepasst\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">F\u00f6rderregelung f\u00fcr Elektro-Pkw angepasst<\/a>). Es ist ratsam, den Kauf auf 2021 zu verschieben.<\/p>\n<h4>MEHRWERTSTEUER<\/h4>\n<p>Die f\u00fcr den 1. Januar 2021 angek\u00fcndigten \u00c4nderungen der Umsatzsteuerregelungen f\u00fcr den elektronischen Handel (die unter anderem f\u00fcr Online-Shops von Bedeutung sind) wurden auf den 1. Juli 2021 verschoben. Und wahrscheinlich wird die Einf\u00fchrung in den Niederlanden noch etwas l\u00e4nger dauern. Siehe auch unseren Vermerk <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/btw-bij-levering-van-goederen-aan-consumenten-in-het-buitenland\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Mehrwertsteuer bei der Lieferung von Waren an Verbraucher im Ausland<\/a>.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist der Brexit f\u00fcr Unternehmer von Bedeutung, die Waren aus dem Vereinigten K\u00f6nigreich importieren oder dorthin exportieren. Die entsprechenden Auswirkungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Het einde van 2020 nadert. Dus het is tijd voor de traditionele eindejaarstips. We zetten er een aantal op een rij. In onze tips voor 2019 hadden we het over zaken die in het vat zitten. Die zaken zijn nog niet uit het vat. 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