{"id":997,"date":"2020-11-17T07:00:09","date_gmt":"2020-11-17T06:00:09","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/tarief-overdrachtsbelasting-update-17-november-2020\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:54","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:54","slug":"aktualisierung-zum-satz-der-ubertragungssteuer-vom-17-november-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/tarief-overdrachtsbelasting-update-17-november-2020\/","title":{"rendered":"Satz der \u00dcbertragungssteuer (Stand: 17. November 2020)"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-6803\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/Factsheet-VWG-1.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dieser Vermerk ist auch in <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/Factsheet-Tarief-overdrachtsbelasting-versie-2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">pdf<\/a>-Format verf\u00fcgbar.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Erwerber einer Immobilie ist zur Zahlung der Grunderwerbsteuer verpflichtet. Der Steuersatz dieser Steuer wird zum 1. Januar 2021 von 6% auf <strong>8%<\/strong>. Gleichzeitig wird der Tarif von <strong>2%<\/strong> f\u00fcr den Erwerb von Wohnraum beibehalten, allerdings in begrenztem Umfang. Dar\u00fcber hinaus gilt f\u00fcr Erstk\u00e4ufer auf dem Wohnungsmarkt eine Befreiung (ein Steuersatz von <strong>0%<\/strong>), sofern der Wert der Immobilie 400.000 \u20ac nicht \u00fcbersteigt.<\/em><\/p>\n<p>Die \u00c4nderungen des Steuersatzes k\u00f6nnen nat\u00fcrlich Anlass sein, geplante Immobilientransaktionen vorzuziehen oder juist aufzuschieben. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen die \u00c4nderungen Anlass sein, Immobilienportfolios anders zu strukturieren.<\/p>\n<h4><strong>Anpassung des 2%-Tarifs<\/strong><\/h4>\n<p>Der Steuersatz von 2% gilt seit dem 15. Juni 2011 f\u00fcr den Erwerb einer Wohnung. Was genau unter den Begriff \u201eWohnung\u201c f\u00e4llt, wird in diesem Vermerk nicht n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Ab dem 1. Januar 2021 gilt dieser Tarif nur noch, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>Die Wohnung wird durch einen <strong>nat\u00fcrliche Person<\/strong>;<\/li>\n<li>der die Wohnung nach dem Erwerb \u2013 nicht nur vor\u00fcbergehend \u2013 als <strong>Hauptwohnsitz<\/strong>.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das bedeutet, dass der Erwerb von Wohnimmobilien durch einen Investor mit einem Steuersatz von 8% besteuert wird.<\/p>\n<p>Auch der Erwerb einer Ferienwohnung ist nicht mehr zum Steuersatz von 2% m\u00f6glich. Da diese Wohnung nicht zum Hauptwohnsitz des Erwerbers wird, ist eine \u00dcbertragungssteuer in H\u00f6he von 8% zu entrichten.<\/p>\n<p>Der Steuersatz von 2% gilt auch nicht mehr f\u00fcr den Erwerb von:<\/p>\n<ul>\n<li>nur das wirtschaftliche Eigentum an einer Wohnung;<\/li>\n<li>Anteile an einer Immobiliengesellschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Hauptwohnsitz<\/strong><\/h4>\n<p>Unter Hauptwohnsitz versteht man die dauerhafte Eigennutzung einer Wohnung. Es geht darum, wo jemand seinen oder ihren zentralen Lebensort hat \u2013 den Mittelpunkt seiner pers\u00f6nlichen und wirtschaftlichen Interessen.<\/p>\n<p>Wenn die Immobilie zu 90% oder mehr als Hauptwohnsitz genutzt werden soll, kann auf den Erwerb der gesamten Immobilie der erm\u00e4\u00dfigte Steuersatz angewendet werden.<\/p>\n<p>Teilbares Immobilienverm\u00f6gen, das teilweise als Wohnraum genutzt wird, wird f\u00fcr den als Hauptwohnsitz genutzten Teil mit einem Steuersatz von 2% besteuert.<\/p>\n<h4><strong>Zugeh\u00f6rigkeiten<\/strong><\/h4>\n<p>Der Steuersatz 2% kann auf zum Wohnhaus geh\u00f6rende Nebengeb\u00e4ude angewendet werden, sofern diese gleichzeitig mit dem Wohnhaus erworben werden. Bei einem sp\u00e4teren Erwerb eines Nebengeb\u00e4udes ist die \u00dcbertragungssteuer 8% zu entrichten.<\/p>\n<h4><strong>Befreiung f\u00fcr Existenzgr\u00fcnder (0%)<\/strong><\/h4>\n<p>Die Erstk\u00e4uferbefreiung im Rahmen der Grunderwerbsteuer gilt ab dem 1. Januar 2021 (bis zum 1. Januar 2026) f\u00fcr den Erwerb einer Wohnung:<\/p>\n<ul>\n<li>von einer nat\u00fcrlichen Person, die mindestens 18 Jahre alt, aber noch nicht 35 Jahre alt ist;<\/li>\n<li>die die Befreiung bisher noch nicht angewendet hat (<em>Es ist nicht erforderlich, dass es sich um den erstmaligen Erwerb einer Wohnung handelt<\/em>);<\/li>\n<li>die Wohnung nach dem Erwerb nicht nur vor\u00fcbergehend als Hauptwohnsitz nutzen wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit Wirkung vom <strong>1. April 2021<\/strong> Diese Befreiung gilt nicht f\u00fcr den Erwerb von Wohnimmobilien mit einem Wert von mehr als 400.000 \u20ac (Wohnimmobilienwertgrenze). Ma\u00dfgeblich ist der Wert der Wohnimmobilie (einschlie\u00dflich der Nebengeb\u00e4ude), nicht der Wert des Erwerbs.<\/p>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Mit der Inanspruchnahme der Befreiung ist die Verpflichtung verbunden, eine Erkl\u00e4rung zur Grunderwerbsteuer abzugeben (diese Verpflichtung gilt im \u00dcbrigen f\u00fcr alle Befreiungen von der Grunderwerbsteuer).<\/p>\n<p>Der Erwerber muss innerhalb eines Monats nach dem Erwerb bei der Steuerbeh\u00f6rde die Ausstellung eines Steuerbescheids zur Grunderwerbsteuer beantragen. In den allermeisten F\u00e4llen wird dies jedoch im Rahmen einer notariellen Urkunde geregelt.<\/p>\n<h4><strong>Bewertung<\/strong><\/h4>\n<p>Ob die Voraussetzungen f\u00fcr den Steuersatz 2% bzw. die Befreiung erf\u00fcllt sind, wird zum Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie gepr\u00fcft. Dies ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die notarielle \u00dcbertragungsurkunde unterzeichnet wird (aufgrund der Anforderung, dass das rechtliche Eigentum erworben werden muss, ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags kein relevanter Zeitpunkt).<\/p>\n<p>Der Erwerber muss zu diesem Zeitpunkt klar, eindeutig und vorbehaltlos schriftlich erkl\u00e4ren, dass die Bedingungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Die Steuerbeh\u00f6rde pr\u00fcft im Nachhinein, ob der Erwerber die Wohnung tats\u00e4chlich als Hauptwohnsitz nutzt. Dabei werden unter anderem die Eintragung des Erwerbers im Personenregister sowie die Einstufung der Wohnung als Eigenheim f\u00fcr Einkommensteuerzwecke usw. ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Voraussetzungen nicht erf\u00fcllt sind, erlegt die Steuerbeh\u00f6rde dem Erwerber einen Nachforderungsbescheid f\u00fcr die Grunderwerbsteuer auf. Davon wird abgesehen, wenn der Erwerber glaubhaft macht, dass unerwartete Umst\u00e4nde vorliegen.<\/p>\n<h4><strong>Pro Erwerber<\/strong><\/h4>\n<p>Die Anwendung der Befreiung wird f\u00fcr jeden Erwerber einzeln gepr\u00fcft (dies gilt nicht f\u00fcr die Wertgrenze der Immobilie). Wenn eine Immobilie von zwei Erwerbern erworben wird, kann die Befreiung f\u00fcr den einen Erwerber gelten, f\u00fcr den anderen jedoch nicht.<\/p>\n<p><strong>Nachfolgende Erwerbe<\/strong><\/p>\n<p>Die Grunderwerbsteuer sieht eine Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei aufeinanderfolgenden Erwerben innerhalb von sechs Monaten vor. Diese Regelung sieht vor, dass die Bemessungsgrundlage um den Betrag gemindert wird, auf den zuvor bereits Grunderwerbsteuer erhoben wurde.<\/p>\n<p><em><u>Beispiel 1<\/u><\/em><\/p>\n<p><em>A erwirbt Anfang 2020 eine Immobilie f\u00fcr 350.000 \u20ac und zahlt 21.000 \u20ac an Grunderwerbsteuer (6%).<\/em><\/p>\n<p><em>Innerhalb von 6 Monaten verkauft A die Immobilie f\u00fcr 360.000 \u20ac an B. B zahlt folgende Grunderwerbsteuer: 6% * (360.000 \u20ac - 350.000 \u20ac) = 600 \u20ac.<\/em><\/p>\n<p>Diese Kumulierungsregelung findet keine Anwendung, wenn eine Wohnung unter Inanspruchnahme der Erstk\u00e4uferbefreiung (0%) erworben wurde.<\/p>\n<p>Wurde die Immobilie unter Anwendung des Tarifs 2% erworben, wird anstelle der Minderung der Bemessungsgrundlage eine Steuererm\u00e4\u00dfigung gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><em><u>Beispiel 2<\/u><\/em><\/p>\n<p><em>A erwirbt die Immobilie Anfang 2021 und zahlt folgende Grunderwerbsteuer: 2% * 350.000 \u20ac = 7.000 \u20ac.<\/em><\/p>\n<p><em>Bei der anschlie\u00dfenden Erwerbung durch B, der die Wohnung nicht als Hauptwohnsitz nutzen wird, innerhalb von 6 Monaten, schuldet B eine Grunderwerbsteuer in H\u00f6he von: 8% * 360.000 \u20ac = 28.800 \u20ac. Davon wird die bei der fr\u00fcheren Erwerbung durch A gezahlte Grunderwerbsteuer abgezogen, sodass B unter dem Strich zahlt: 28.800 \u20ac - 7.000 \u20ac = 21.800 \u20ac.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gr\u00fcnden der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWG haftet daher nicht f\u00fcr die Folgen von Ma\u00dfnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Deze notitie is ook in pdf-format beschikbaar. &nbsp; &nbsp; De verkrijger van onroerend goed is overdrachtsbelasting verschuldigd. Het tarief van deze belasting wordt per 1 januari 2021 verhoogd van 6% naar 8%. Tegelijkertijd wordt het tarief van 2% voor de verkrijging van woningen gehandhaafd, maar wel beperkt. Daarnaast wordt voor starters op de woningmarkt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-997","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/997","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=997"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/997\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=997"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=997"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=997"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}