{"id":967,"date":"2020-07-16T14:16:28","date_gmt":"2020-07-16T12:16:28","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/na-de-zomervakantie-geen-loon\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:50","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:50","slug":"nach-den-sommerferien-kein-lohn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/na-de-zomervakantie-geen-loon\/","title":{"rendered":"Nach den Sommerferien kein Lohn?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-8181\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20200716_Vakantie.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen und d\u00fcrfen wieder in den Urlaub fahren. Dies bringt f\u00fcr Arbeitgeber jedoch Risiken und Fragen mit sich. Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines pl\u00f6tzlichen Lockdowns in seinem Urlaubsland festsitzt? Was ist mit einem Arbeitnehmer zu tun, der sich infiziert? Muss der Arbeitnehmer nach dem Urlaub 14 Tage in Quarant\u00e4ne? Und muss das Gehalt in den oben genannten Situationen weitergezahlt werden?<\/p>\n<h4><strong>Risiko f\u00fcr den Arbeitnehmer<\/strong><\/h4>\n<p>Im Gesetz ist festgelegt: \u201cKeine Arbeit, aber Lohn\u201d (Artikel 7:628 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs). Mit anderen Worten: Im Allgemeinen gilt, dass Sie als Arbeitgeber den Lohn unabh\u00e4ngig vom Grund, aus dem keine Arbeit verrichtet werden kann, weiterhin zahlen m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus gilt: Wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern der Arbeitnehmer sich rechtzeitig krank meldet.<\/p>\n<p>Dies kann jedoch anders sein, wenn Sie als Arbeitgeber nachweisen k\u00f6nnen, dass der Arbeitnehmer bewusst das Risiko eingegangen ist, nach seinem Urlaub nicht zur Arbeit erscheinen zu k\u00f6nnen (die Beweislast liegt beim Arbeitgeber). In diesem Fall k\u00f6nnen Sie die Lohnfortzahlung grunds\u00e4tzlich einstellen.<\/p>\n<h4><strong>Arbeitnehmer \u00fcber das Risiko einer Lohnunterbrechung informieren<\/strong><\/h4>\n<p>Um als Arbeitgeber geltend machen zu k\u00f6nnen, dass das Risiko, nicht zur Arbeit erscheinen zu k\u00f6nnen, vom Arbeitnehmer zu tragen ist, sollten Sie vor Beginn des Urlaubszeitraums schriftlich darlegen, in welchen Situationen dies der Fall sein wird. Die Konsequenzen f\u00fcr den Arbeitnehmer, der in den Urlaub f\u00e4hrt, sind dadurch im Voraus klar dargelegt. Dadurch haben Sie als Arbeitgeber eine st\u00e4rkere Position, wenn Sie geltend machen, dass der Arbeitnehmer trotz der Warnung das Risiko dennoch eingegangen ist.<\/p>\n<p>Zur Information der Mitarbeiter sollte vorzugsweise auf die Website der niederl\u00e4ndischen Regierung verwiesen werden, auf der der aktuelle Stand aller Reisehinweise zu finden ist: <a href=\"https:\/\/www.nederlandwereldwijd.nl\/reizen\/reisadviezen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.nederlandwereldwijd.nl\/reizen\/reisadviezen<\/a><\/p>\n<h4>Farbcodes<\/h4>\n<p>Es gibt vier Farbcodes.<\/p>\n<ul>\n<li>Gr\u00fcn = Das Gebiet ist f\u00fcr Reisen zug\u00e4nglich.<\/li>\n<li>Gelb = Reisen in das Gebiet sind m\u00f6glich, auch zu Urlaubszwecken, allerdings sind einschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen zu beachten.<\/li>\n<li>Orange = Reisen Sie nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Von Urlaubsreisen und anderen nicht notwendigen Reisen wird abgeraten.<\/li>\n<li>Rot = Es wird davon abgeraten, in das Gebiet zu reisen.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Urlaubsregelung<\/h4>\n<p>Hinsichtlich der Urlaubsregelung w\u00e4hrend der Corona-Pandemie und der Frage, ob die Lohnzahlung ausgesetzt wird oder nicht, gilt Folgendes: Der Arbeitnehmer reist in ein Land mit folgendem Code:<\/p>\n<ul>\n<li>gr\u00fcn: das Gehalt einfach weiterzahlen;<\/li>\n<li>gelb (mehr oder weniger gleiche Ansteckungsrisiken wie in den Niederlanden): Das Gehalt ist auch im Krankheitsfall weiterhin zu zahlen;<\/li>\n<li>Gelb, doch w\u00e4hrend des Urlaubs wurde die Gefahrenstufe auf Orange heraufgestuft, und bereits im Vorfeld gab es Anzeichen f\u00fcr diese \u00c4nderung: die Verpflichtung, sich nach der R\u00fcckkehr 14 Tage lang in Quarant\u00e4ne zu begeben, kein Gehalt w\u00e4hrend der Abwesenheit nach dem Urlaub, auch im Falle einer Corona-Erkrankung, und kein Gehalt w\u00e4hrend der 14-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nezeit;<\/li>\n<li>orange: die Verpflichtung, sich nach der R\u00fcckkehr 14 Tage lang in Quarant\u00e4ne zu begeben; kein Lohn w\u00e4hrend der Abwesenheit nach dem Urlaub, auch im Falle einer Corona-Erkrankung;<\/li>\n<li>rot: Kein Lohn w\u00e4hrend der Abwesenheit nach dem Urlaub, auch nicht im Falle einer Corona-Erkrankung, und auch kein Lohn w\u00e4hrend der vorgeschriebenen 14-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nezeit.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer in ein Land mit der Risikostufe \u201eorange\u201c oder \u201erot\u201c reist und sich dort mit Corona infiziert, kann man argumentieren, dass der Arbeitnehmer bewusst ein erh\u00f6htes Infektionsrisiko eingegangen ist. Daher kann man den Standpunkt vertreten, dass in diesem Fall kein Anspruch auf Lohn w\u00e4hrend der Krankheitszeit besteht. Allerdings muss man nachweisen k\u00f6nnen, dass sich der Arbeitnehmer im Urlaubsland mit dem Virus angesteckt hat.<\/p>\n<h4>Arbeiten von zu Hause aus<\/h4>\n<p>Dabei ist zu beachten, dass das oben Genannte nicht gilt, wenn der Arbeitnehmer nach dem Urlaub von zu Hause oder von seinem Urlaubsort aus arbeiten kann, beispielsweise w\u00e4hrend eines Lockdowns oder w\u00e4hrend der 14-t\u00e4gigen Quarant\u00e4ne. Das Vorstehende gilt grunds\u00e4tzlich auch nicht, wenn der Arbeitnehmer im Urlaub erkrankt; in solchen F\u00e4llen m\u00fcssen Sie als Arbeitgeber das Krankengeld weiterzahlen. Anders verh\u00e4lt es sich, wenn der Arbeitnehmer in ein Land mit der Reisewarnstufe \u201eorange\u201c oder \u201erot\u201c gereist ist und sich dort mit dem Coronavirus infiziert hat.<\/p>\n<p>Falls der Arbeitnehmer krank wird, die Krankheit jedoch nicht im Zusammenhang mit Corona steht, musst du das Krankengeld wie gewohnt weiterzahlen.<\/p>\n<h4>Erfassung von Urlaubsstunden<\/h4>\n<p>Anstatt die Lohnzahlung auszusetzen, kann man sich in Absprache mit dem Arbeitnehmer beispielsweise auch daf\u00fcr entscheiden, Urlaubsstunden in Anspruch zu nehmen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der Arbeitnehmer \u00fcberhaupt noch Urlaubsstunden \u00fcbrig hat, da er gerade erst aus dem Urlaub zur\u00fcckgekehrt ist. Der Urlaubssaldo d\u00fcrfte daher minimal sein.<\/p>\n<h4><strong>Urlaubsland angeben <\/strong><\/h4>\n<p>Rechtlich gesehen ist es nicht zul\u00e4ssig, nach bestimmten privaten Angelegenheiten des Arbeitnehmers zu fragen. In diesem Fall l\u00e4sst sich jedoch begr\u00fcnden, dass Sie Ihre Mitarbeiter auffordern, anzugeben, in welches Land sie in den Urlaub fahren. Als Arbeitgeber haben Sie n\u00e4mlich eine sogenannte gesetzliche F\u00fcrsorgepflicht gegen\u00fcber Ihren Mitarbeitern und auch gegen\u00fcber Ihren Kunden. Sie m\u00fcssen ein Ansteckungsrisiko verhindern. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen Sie Ihren Mitarbeiter auch fragen, wann er oder sie aus dem Urlaub zur\u00fcckkehrt, und zwar im Zusammenhang mit einer m\u00f6glichen 14-t\u00e4gigen Quarant\u00e4nezeit.<\/p>\n<h4><strong>Quarant\u00e4nepflicht<\/strong><\/h4>\n<p>F\u00fcr L\u00e4nder mit der Einstufung \u201eorange\u201c oder \u201erot\u201c gilt die dringende Empfehlung der Beh\u00f6rden, sich nach der R\u00fcckkehr 14 Tage lang in Quarant\u00e4ne zu begeben. Auch wenn es sich um eine Empfehlung handelt, sollten Sie als Arbeitgeber diesen Grundsatz befolgen, unter anderem im Hinblick auf Ihre F\u00fcrsorgepflicht.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass Sie Ihren Mitarbeitern die Verpflichtung auferlegen, sich 14 Tage lang in Quarant\u00e4ne zu begeben. Dies m\u00fcssen Sie Ihren Mitarbeitern im Voraus mitteilen. Gleiches gilt f\u00fcr die Auswirkungen auf den Lohn.<\/p>\n<h4><strong>Keine R\u00fcckf\u00fchrung <\/strong><\/h4>\n<p>Mittlerweile ist allgemein bekannt, dass die Regierung aufgrund von Corona keine Menschen mehr zur\u00fcckholen wird. Nur wenn eine Pauschalreise gebucht wurde, ist ein Reiseveranstalter verpflichtet, seine Reisenden zur\u00fcckzuholen. Auch dies m\u00fcssen die Arbeitnehmer ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<h4><strong>Musterbrief<\/strong><\/h4>\n<p>Die Einstellung der Lohnzahlung ist eine einschneidende Ma\u00dfnahme. Dies kann daher zu einem Streit und\/oder einem Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer f\u00fchren. Bislang gibt es hierzu nat\u00fcrlich noch keine Rechtsprechung. Es l\u00e4sst sich daher nicht mit Sicherheit sagen, dass die oben genannte Urlaubsregelung von einem Gericht gebilligt wird. Indem Sie die Arbeitnehmer im Voraus klar informieren, haben Sie als Arbeitgeber in jedem Fall Ihrer Informations- und Sorgfaltspflicht nachgekommen.<\/p>\n<p>VWG stellt einen Musterbrief zur Verf\u00fcgung, den Sie nutzen k\u00f6nnen, um die Urlaubsregelung im Zusammenhang mit Corona intern bekannt zu geben. Wenden Sie sich dazu bitte an unseren Arbeitsrechtsanwalt Herrn G.A.J. (Gert-Jan) Brinkman unter <a href=\"mailto:gbrinkman@vwg.nl\">gbrinkman@vwg.nl<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>We kunnen en mogen weer op vakantie. Dit brengt voor werkgevers wel risico\u2019s en vragen met zich mee. Wat nou als de werknemer door een plotselinge lockdown vast komt te zitten in zijn of haar vakantieland? Wat te doen met een werknemer die besmet raakt? Moet de werknemer na de vakantie 14 dagen in quarantaine? [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-967","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/967","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=967"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/967\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=967"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=967"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=967"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}