{"id":945,"date":"2021-02-12T13:15:18","date_gmt":"2021-02-12T12:15:18","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/noodmaatregel-overbrugging-voor-werkbehoud-now-update-23-februari-2021\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:48","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:48","slug":"notfallmasnahme-zur-uberbruckung-zur-erhaltung-von-arbeitsplatzen-now-update-vom-23-februar-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/noodmaatregel-overbrugging-voor-werkbehoud-now-update-23-februari-2021\/","title":{"rendered":"Notfallma\u00dfnahme zur \u00dcberbr\u00fcckung zur Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen (NOW) \u2013 Aktualisierung vom 23. Februar 2021"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-6803\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/Factsheet-VWG-1.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Dieses Informationsblatt ist auch verf\u00fcgbar in <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/Factsheet-NOW-versie-3a.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">pdf<\/a>-Format.<\/p>\n<p>Lesen Sie auch unser Informationsblatt zur Festlegung von NOW 1.0: <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/vaststelling-now-1-0\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Verabschiedung von NOW 1.0<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Im Rahmen der Bek\u00e4mpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Regierung F\u00f6rderprogramme aufgelegt, die vor allem darauf abzielen, dass Unternehmer ihre Mitarbeiter weiterbesch\u00e4ftigen k\u00f6nnen. Dabei handelt es sich um die <strong>Notfallma\u00dfnahme zur \u00dcberbr\u00fcckung zur Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen (NOW)<\/strong>.<\/p>\n<p>Die als einfach und robust angek\u00fcndigten und konzipierten Regelungen sind inzwischen doch recht komplex geworden. Dieses Factsheet skizziert die wichtigsten Elemente der Regelungen, bietet jedoch leider keinen Platz f\u00fcr alle Details und Nuancen. Wenden Sie sich hierf\u00fcr bitte an die Berater von VWG.<\/p>\n<h4><strong>3 Ausschreibungen, 5 F\u00f6rderzeitr\u00e4ume<\/strong><\/h4>\n<p>Das Programm wurde inzwischen dreimal ausgeschrieben. Das <strong>F\u00f6rderzeitr\u00e4ume<\/strong> sind:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>NOW-1<\/strong>: die Monate M\u00e4rz, April und Mai 2020;<\/li>\n<li><strong>NOW-2<\/strong>: die Monate Juni, Juli, August und September 2020;<\/li>\n<li><strong>NOW-3<\/strong>: Oktober, November und Dezember 2020<\/li>\n<li><strong>NOW-4<\/strong>: Januar, Februar und M\u00e4rz 2021<\/li>\n<li><strong>NOW-5<\/strong>: April, Mai und Juni 2021.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Unternehmer k\u00f6nnen \u2013 sofern sie nat\u00fcrlich alle Voraussetzungen erf\u00fcllen \u2013 f\u00fcr alle F\u00f6rderzeitr\u00e4ume unabh\u00e4ngig voneinander entscheiden, ob sie einen Antrag stellen m\u00f6chten oder nicht.<\/p>\n<p>Es ist vorgesehen, dass die Regelung zum 1. Juli 2021 ausl\u00e4uft. Ab diesem Zeitpunkt m\u00fcssen Unternehmer wieder auf eigenen Beinen stehen und ihr Unternehmen an die neue wirtschaftliche Realit\u00e4t angepasst haben.<\/p>\n<h4><strong>Bedingungen<\/strong><\/h4>\n<p>Die Voraussetzungen f\u00fcr den Erhalt einer NOW-F\u00f6rderung lauten wie folgt:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Umsatzverlust muss mindestens 20% betragen (NOW-5: 30%);<\/li>\n<li>Das Gehalt der betroffenen Arbeitnehmer wird ihnen in voller H\u00f6he weitergezahlt (geschieht dies nicht, wird der Zuschuss gek\u00fcrzt; siehe weiter unten; bei NOW-3\/4\/5 ist ein begrenzter R\u00fcckgang der Lohnsumme zul\u00e4ssig);<\/li>\n<li>Zwischen dem 17. M\u00e4rz und dem 31. Mai 2020 (f\u00fcr NOW-2: 1. Juni 2020 und 30. September 2020) d\u00fcrfen keine Arbeitnehmer aus betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden entlassen werden (bei Arbeitnehmern, die dennoch entlassen werden, wird der Zuschuss gek\u00fcrzt; siehe unten);<\/li>\n<\/ul>\n<p>In NOW-3\/4\/5 entf\u00e4llt diese Bedingung;<\/p>\n<ul>\n<li>Der Zuschuss wird ausschlie\u00dflich zur Deckung der Lohnkosten verwendet;<\/li>\n<li>Die Personalvertretung wird \u00fcber den F\u00f6rderantrag informiert;<\/li>\n<li>Es wird eine \u00fcberpr\u00fcfbare Buchf\u00fchrung gef\u00fchrt;<\/li>\n<li>Die Lohnmeldungen werden sp\u00e4testens zu den daf\u00fcr vorgeschriebenen Terminen eingereicht;<\/li>\n<li>Der Arbeitgeber meldet dem UWV unverz\u00fcglich schriftlich, wenn Umst\u00e4nde eintreten, die f\u00fcr die F\u00f6rderung von Bedeutung sind;<\/li>\n<li>dem Antrag auf Festsetzung des Zuschusses wird (sofern erforderlich; siehe unten) ein Best\u00e4tigungsvermerk eines Wirtschaftspr\u00fcfers oder eine Erkl\u00e4rung eines unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen beigef\u00fcgt;<\/li>\n<li>Wurde dem Arbeitgeber ein Lohnkostenzuschuss gew\u00e4hrt, informiert der Arbeitgeber die Gemeinde \u00fcber den NOW-Zuschuss;<\/li>\n<li>Bis zu f\u00fcnf Jahre nach Festsetzung des Zuschusses wirkt der Arbeitgeber an Untersuchungen mit, die darauf abzielen, Informationen zu liefern, die f\u00fcr die Feststellung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Zuschusses oder die Weiterentwicklung der Politik von Bedeutung sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Rahmen von NOW-2 wurden folgende Bedingungen hinzugef\u00fcgt:<\/p>\n<ul>\n<li>eine Erkl\u00e4rung, dass f\u00fcr das Jahr 2020 keine Dividenden oder Boni ausgesch\u00fcttet und keine Aktien zur\u00fcckgekauft werden (gilt nur f\u00fcr Antragsteller, f\u00fcr die ein Best\u00e4tigungsvermerk erforderlich ist; siehe unten);<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dies gilt auch f\u00fcr NOW-3\/4\/5, und im Rahmen der Tranche NOW-4\/5 gilt dies auch f\u00fcr Zahlungen f\u00fcr das Jahr 2021;<\/p>\n<ul>\n<li>eine Verpflichtung, sich nach Kr\u00e4ften zu bem\u00fchen, um Arbeitnehmer zur Teilnahme an Weiter- oder Umschulungsma\u00dfnahmen zu motivieren.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Rahmen von NOW-3\/4\/5 kommt hier noch die Sanktion hinzu, die eine K\u00fcrzung des F\u00f6rderbetrags um 5% vorsieht, wenn der Arbeitgeber, der aus betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden eine Entlassung beantragt, im Rahmen der \u201eWerk-naar-Werk\u201c-Begleitung keinen Kontakt zum UWV aufgenommen hat.<\/p>\n<h4><strong>F\u00f6rderbetrag<\/strong><\/h4>\n<p>Die H\u00f6he der F\u00f6rderung wird im Rahmen von NOW-1 und NOW-2 wie folgt festgelegt:<\/p>\n<p>Umsatzausfall \u00d7 90% \u00d7 Lohnsumme.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In NOW-3 wurde die F\u00f6rderung von 90% auf 80% gek\u00fcrzt.<\/p>\n<p>F\u00fcr NOW-4 wurde die F\u00f6rderung erneut auf 85% angehoben.<\/p>\n<p>F\u00fcr NOW-5 bel\u00e4uft sich die F\u00f6rderung (vorl\u00e4ufig) auf 60%.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dem niedrigeren F\u00f6rderprozentsatz steht die M\u00f6glichkeit gegen\u00fcber, die Lohnsumme zu senken, ohne dass dies zu Lasten der F\u00f6rderung geht. Die Lohnsumme darf um folgende Betr\u00e4ge sinken:<\/p>\n<ul>\n<li>NOW-3\/4: 10%;<\/li>\n<li>NOW-5: 20%.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ist die Lohnsumme st\u00e4rker gesunken als der vorgenannte Prozentsatz, wird der Zuschuss f\u00fcr den Teil, um den die Lohnsumme \u00fcber diesen Prozentsatz hinaus gesunken ist, niedriger festgesetzt.<\/p>\n<h4><strong>Bezugszeitraum f\u00fcr die Lohnsumme<\/strong><\/h4>\n<p>Der Bezugszeitraum f\u00fcr die Lohnsumme ist:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr NOW-1: der Monat Januar 2020;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-2: der Monat M\u00e4rz 2020;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-3\/4\/5: der Monat Juni 2020.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Lohnsumme im Referenzmonat wird mit 3 (NOW-1 und NOW-3\/4\/5) bzw. 4 (NOW-2) multipliziert (da sich die F\u00f6rderung auf 3 bzw. 4 Monate bezieht) sowie mit einem Zuschlag von 30% (bei NOW-2 und NOW-3\/4\/5 wird dieser Zuschlag auf 40% erh\u00f6ht). Mit diesem Zuschlag werden insbesondere die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge (einschlie\u00dflich Rentenbeitr\u00e4ge) gedeckt.<\/p>\n<p>Im Rahmen von NOW-5 (April, Mai und Juni 2021) wird der maximal erstattungsf\u00e4hige Lohn pro Arbeitnehmer von dem Zweifachen des Tageslohns (9.691 \u20ac pro Monat) auf das Einfache des Tageslohns (4.845 \u20ac pro Monat) gesenkt.<\/p>\n<h4><strong>Lohnsumme<\/strong><\/h4>\n<p>Bei der Lohnsumme wird das sozialversicherungspflichtige Entgelt (das SV-Entgelt) zugrunde gelegt. F\u00fcr Arbeitnehmer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind (wie beispielsweise viele Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer), kann daher kein NOW-Zuschuss gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Die Lohnsumme wird vom UWV sowohl f\u00fcr den Referenzzeitraum als auch f\u00fcr den F\u00f6rderzeitraum aus der Versicherungsadministration entnommen. Diese Informationen werden auf der Grundlage der eingereichten Lohnsteuererkl\u00e4rungen aktualisiert:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr die Lohnsumme des Monats Januar 2020: bis einschlie\u00dflich 15. M\u00e4rz 2020;<\/li>\n<li>f\u00fcr die Lohnsumme des Monats M\u00e4rz 2020: bis einschlie\u00dflich 15. Mai 2020;<\/li>\n<li>f\u00fcr die Lohnsumme vom Juni 2020: bis einschlie\u00dflich 15. August 2020.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die H\u00f6he dieser Lohnsummen kann daher vom Antragsteller nicht (mehr) beeinflusst werden.<\/p>\n<p>Die Lohnsummen f\u00fcr April und Mai 2020 (die im Rahmen der Saisonregelung von Bedeutung sind; siehe unten) werden bis einschlie\u00dflich 19. Juni 2020 aktualisiert, wobei diese Lohnsummen auf die H\u00f6he der Lohnsumme vom M\u00e4rz 2020 begrenzt sind.<\/p>\n<p>Bei der Festsetzung der Beihilfe (also nicht bei der Berechnung des Vorschusses) ber\u00fccksichtigt das UWV zus\u00e4tzliche Gehaltszahlungen (wie beispielsweise ein 13.<sup>e<\/sup> (Monat) aus der Lohnsumme herausrechnen. Dies geschieht sowohl im Referenzzeitraum als auch im F\u00f6rderzeitraum.<\/p>\n<h4><strong>Saisonarbeit<\/strong><\/h4>\n<p>Anstelle der Lohnsumme vom Januar 2020 wird die Lohnsumme von M\u00e4rz bis einschlie\u00dflich Mai 2020 als Ausgangsbasis herangezogen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>die Lohnsumme von M\u00e4rz bis einschlie\u00dflich Mai 2020;<\/li>\n<li>h\u00f6her ist als das Dreifache der Lohnsumme vom Januar 2020.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Mit dieser Regelung wird im Rahmen von NOW-1 saisonalen Unternehmen entgegengekommen, f\u00fcr die die Lohnsumme vom Januar nicht repr\u00e4sentativ ist. Die Regelung gilt jedoch f\u00fcr alle Unternehmen, die die oben genannte Voraussetzung erf\u00fcllen (beispielsweise wenn der Personalbestand nach Januar 2020 aufgestockt wurde).<\/p>\n<p>Diese angepasste Lohnsumme wird bei der Festsetzung des Vorschusses nicht ber\u00fccksichtigt, sondern lediglich bei der Festsetzung des Zuschusses. Soweit ein zus\u00e4tzlicher Zuschuss entsteht, wird dieser erst nach Ablauf des F\u00f6rderzeitraums ausgezahlt.<\/p>\n<p>Neben den Bestimmungen f\u00fcr Saisonarbeit gelten besondere Vorschriften f\u00fcr die Ermittlung der Lohnsumme bei neu gegr\u00fcndeten Unternehmen und bei Unternehmen, deren Zusammensetzung sich ge\u00e4ndert hat (durch Fusion, Spaltung und dergleichen).<\/p>\n<h4><strong>Umsatzausfall<\/strong><\/h4>\n<p>Der Umsatzverlust wird berechnet, indem der Umsatz im Referenzzeitraum mit folgendem Wert verglichen wird:<\/p>\n<ul>\n<li>NOW-1: 1\/4<sup>e<\/sup> des Jahresumsatzes im Jahr 2019;<\/li>\n<li>NOW-2: 1\/3<sup>e<\/sup> des Jahresumsatzes im Jahr 2019;<\/li>\n<li>NOW-3\/4\/5: 1\/4<sup>e<\/sup> des Jahresumsatzes im Jahr 2019.<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Bezugszeitraum f\u00fcr den Umsatzverlust ist:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>in NOW-1<\/strong>: M\u00e4rz, April und Mai 2020, mit der M\u00f6glichkeit, zwischen folgenden Optionen zu w\u00e4hlen:\n<ul>\n<li>April, Mai und Juni 2020; oder<\/li>\n<li>Mai, Juni und Juli 2020.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>in NOW-2<\/strong>: Juni, Juli, August und September 2020, mit der M\u00f6glichkeit, zwischen folgenden Optionen zu w\u00e4hlen:\n<ul>\n<li>Juli, August, September und Oktober 2020 oder;<\/li>\n<li>August, September, Oktober und November 2020;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Der Bezugszeitraum von NOW-2 muss mit dem von NOW-1 \u00fcbereinstimmen;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>in NOW-3<\/strong>: Oktober, November und Dezember 2020, mit der M\u00f6glichkeit, zwischen folgenden Optionen zu w\u00e4hlen:\n<ul>\n<li>November, Dezember 2020 und Januar 2021 oder;<\/li>\n<li>Dezember 2020 sowie Januar und Februar 2021;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Der Bezugszeitraum von NOW-3 muss mit dem von NOW-2 \u00fcbereinstimmen;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>in NOW-4<\/strong>: Januar, Februar und M\u00e4rz 2021, mit der M\u00f6glichkeit, zwischen folgenden Optionen zu w\u00e4hlen:\n<ul>\n<li>Februar, M\u00e4rz und April 2021 oder;<\/li>\n<li>M\u00e4rz, April und Mai 2021;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Der Bezugszeitraum von NOW-4 muss mit dem von NOW-3 \u00fcbereinstimmen;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>in NOW-5<\/strong>: April, Mai und Juni 2021, mit der M\u00f6glichkeit, zwischen folgenden Optionen zu w\u00e4hlen:\n<ul>\n<li>Mai, Juni und Juli 2021 oder;<\/li>\n<li>Juni, Juli und August 2021;<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Der Bezugszeitraum von NOW-5 muss mit dem von NOW-4 \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Wahl des Bezugszeitraums wird bei der Beantragung des Vorschusses auf den NOW-Zuschuss endg\u00fcltig festgelegt und kann sp\u00e4ter nicht mehr ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>Unabh\u00e4ngig vom Bezugszeitraum wird die Lohnsumme auf der Grundlage der oben unter der \u00dcberschrift <em>3 Ausschreibungen, 5 F\u00f6rderzeitr\u00e4ume<\/em> angegebene Zeitr\u00e4ume.<\/p>\n<h4><strong>Auswahl des Referenzzeitraums: widerrufen<\/strong><\/h4>\n<p>Der Bezugszeitraum muss nicht an den des vorangegangenen Zeitraums anschlie\u00dfen, wenn der Antragsteller den Antrag auf NOW-Zuschuss f\u00fcr den vorangegangenen Zeitraum fristgerecht zur\u00fcckgezogen hat. \u201eFristgerecht\u201c bedeutet:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr NOW-1\/2\/3: bevor der Antrag f\u00fcr den neuen F\u00f6rderzeitraum gestellt wurde;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-4: bis zum 15. Februar 2021;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-4: vor dem 1. April 2021.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>REMEMBER<\/strong>: Die R\u00fccknahme des F\u00f6rderantrags bedeutet, dass die F\u00f6rderung auf null festgesetzt wird und alle f\u00fcr den betreffenden F\u00f6rderzeitraum erhaltenen Vorsch\u00fcsse vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgezahlt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h4><strong>Umsatz<\/strong><\/h4>\n<p>F\u00fcr die Definition des Begriffs \u201eUmsatz\u201c wird sich am Jahresabschlussrecht orientiert: die Erl\u00f6se aus der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen des Unternehmens, abz\u00fcglich Rabatten und dergleichen sowie der auf den Umsatz erhobenen Steuern.<\/p>\n<p>Zusch\u00fcsse, die Unternehmer im Rahmen der Corona-Krise erhalten (TOGS, TVL, Kontinuit\u00e4tszuschuss f\u00fcr das Gesundheitswesen, Verf\u00fcgbarkeitsentsch\u00e4digung f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Nahverkehr sowie Beihilfen f\u00fcr den Zier- und Nahrungsmittelanbau), werden als Umsatz angerechnet. Der NOW-Zuschuss selbst gilt nicht als Umsatz.<\/p>\n<p>Bei Arbeitgebern, bei denen der normale Umsatzbegriff nicht ohne Weiteres anwendbar ist (beispielsweise im gemeinn\u00fctzigen Bereich), gelten die Ertr\u00e4ge und Aufwendungen aus der normalen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit im Rahmen des NOW als Umsatz. Beispiele hierf\u00fcr sind Zuwendungen, Zusch\u00fcsse, Zinsertr\u00e4ge und Beitr\u00e4ge von staatlichen Stellen oder sonstige Erl\u00f6se wie Spenden oder Erstattungen von Krankenkassen. Soweit sich diese Ertr\u00e4ge auf einen l\u00e4ngeren Zeitraum beziehen, m\u00fcssen die Einnahmen f\u00fcr die NOW-Regelung anteilig zugeordnet werden.<\/p>\n<h4><strong>Gruppenprogramm<\/strong><\/h4>\n<p>Wenn es sich um eine Gruppe von juristischen Personen oder um Tochtergesellschaften handelt (zusammengefasst unter dem Begriff <em>Konzern<\/em>) muss der Umsatzverlust f\u00fcr den gesamten Konzern ermittelt werden. F\u00fcr den gesamten Konzern gilt zudem derselbe Bezugszeitraum f\u00fcr die Ermittlung des Umsatzverlusts.<\/p>\n<p>Dieser Umsatzverlust muss anschlie\u00dfend bei allen Antr\u00e4gen f\u00fcr einzelne Unternehmen des Konzerns ber\u00fccksichtigt werden. Der Antrag kann nicht f\u00fcr den gesamten Konzern gestellt werden; f\u00fcr jede Lohnsteuer-Nummer muss ein separater Antrag eingereicht werden.<\/p>\n<h4><strong>Ausnahme von der Konzernregelung<\/strong><\/h4>\n<p>Wenn der Umsatzverlust des Konzerns weniger als 20% (NOW-5: 30%) betr\u00e4gt, hat der gesamte Konzern keinen Anspruch auf NOW-Zusch\u00fcsse. Dies gilt auch f\u00fcr einzelne Konzerngesellschaften mit einem Umsatzr\u00fcckgang von mehr als 20%\/30%.<\/p>\n<p>Eine einzelne Konzerngesellschaft kann dennoch eigenst\u00e4ndig einen Antrag auf NOW-Zuschuss stellen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>der Umsatzverlust allein dieser Gesellschaft 20% (NOW-1\/2\/3\/4) bzw. 30% (NOW-5) oder mehr betr\u00e4gt;<\/li>\n<li>Der Konzern erkl\u00e4rt, keine Dividenden oder Boni auszusch\u00fctten und keine Aktien zur\u00fcckzukaufen;<\/li>\n<li>die Betriebsgesellschaft mit der Arbeitgebervertretung eine Vereinbarung \u00fcber den Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen schlie\u00dft;<\/li>\n<li>Die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit der Konzerngesellschaft besteht nicht zu 50% oder mehr aus der Bereitstellung von Personal innerhalb des Konzerns.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dar\u00fcber hinaus gelten die folgenden Kontrollgarantien:<\/p>\n<ul>\n<li>Andere Konzerngesellschaften d\u00fcrfen keine Auftr\u00e4ge oder Projekte durchf\u00fchren, die zu Lasten der antragstellenden Einrichtung gehen;<\/li>\n<li>Wenn Mitarbeiter T\u00e4tigkeiten bei anderen Konzernunternehmen aus\u00fcben, muss der daraus resultierende Umsatz der antragstellenden Einheit zugeordnet werden;<\/li>\n<li>Das Verrechnungspreissystem von 2019 muss auch im Jahr 2020 angewendet werden (f\u00fcr NOW-3\/4\/5: das Verrechnungspreissystem, das im letzten vor dem 1. Oktober 2020 festgestellten Jahresabschluss angewendet wurde);<\/li>\n<li>Die Bestandsver\u00e4nderungen bei den Fertigerzeugnissen werden dem Umsatz zugerechnet.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Inanspruchnahme der Ausnahme von der Konzernregelung muss bei der Beantragung der Festsetzung des Zuschusses geltend gemacht werden.<\/p>\n<h4><strong>Vorauszahlung<\/strong><\/h4>\n<p>Auf der Grundlage des Antrags wird ein Vorschuss in H\u00f6he von 80% des zu erwartenden F\u00f6rderbetrags ausgezahlt.<\/p>\n<p>Dieser Vorschuss wird in der Regel kurz nach Einreichung des Antrags ausgezahlt. Die Auszahlung des Vorschusses erfolgt:<\/p>\n<ul>\n<li>in NOW-1 in (maximal) 3 Raten;<\/li>\n<li>in NOW-2 in (maximal) 2 Raten.<\/li>\n<li>in NOW-3\/4\/5: f\u00fcr jede einzelne Tranche in (maximal) 3 Raten.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Feststellung<\/strong><\/h4>\n<p>Nach Ablauf des F\u00f6rderzeitraums muss der Antragsteller einen Antrag auf Festsetzung der F\u00f6rderung stellen.<\/p>\n<p>Der Antrag auf Feststellung kann gestellt werden:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr NOW-1: ab dem 7. Oktober 2020<strong>;<\/strong><\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-2: ab dem 15. M\u00e4rz 2021;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-3<strong>: <\/strong>ab dem 4. Oktober 2021;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-4\/5: ab dem 31. Januar 2022.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Frist f\u00fcr die Festsetzung des Zuschusses endet:<\/p>\n<ul>\n<li>f\u00fcr NOW-1: am 31. Oktober 2021<strong>.<\/strong><\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-2: am 5. Januar 2022;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-3: am 26. Juni 2022;<\/li>\n<li>f\u00fcr NOW-4\/5: am 23. Oktober<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Zuschuss wird vom UWV innerhalb von 52 Wochen nach Eingang des Feststellungsantrags endg\u00fcltig festgesetzt.<\/p>\n<h4><strong>Zu sp\u00e4t eingereichter Antrag auf Feststellung = keine F\u00f6rderung!<\/strong><\/h4>\n<p>Wird der Antrag auf Festsetzung des Zuschusses nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, setzt das UWV den Zuschuss auf null fest. Der gesamte erhaltene Vorschuss muss dann zur\u00fcckgezahlt werden.<\/p>\n<h4><strong>Berechnung bei Festsetzung des Zuschusses<\/strong><\/h4>\n<p>Bei der Festsetzung des Zuschusses werden vom im Antrag festgelegten Zuschussbetrag bestimmte Betr\u00e4ge abgezogen. Die Art und Weise der Berechnung dieser K\u00fcrzung unterscheidet sich je nach Zuschusszeitraum.<\/p>\n<p>Diese Berechnung kann dazu f\u00fchren, dass die endg\u00fcltige F\u00f6rderung auf einen negativen Betrag festgesetzt wird. In diesem Fall muss neben dem Vorschuss auch der negative Betrag auf der Abrechnung beglichen werden.<\/p>\n<h4><strong>Effizienzspanne: 500 \u20ac<\/strong><\/h4>\n<p>Wenn das UWV zu dem Schluss kommt, dass der endg\u00fcltige F\u00f6rderbetrag niedriger ist als der Vorschuss, wird dieser Betrag zur\u00fcckgefordert. Betr\u00e4ge bis zu 500 \u20ac werden nicht zur\u00fcckgefordert. Allerdings werden zus\u00e4tzliche F\u00f6rderbetr\u00e4ge bis zu 500 \u20ac vom UWV ebenfalls nicht ausgezahlt.<\/p>\n<p>Ist ein Betrag f\u00e4llig, muss dieser Betrag <strong>innerhalb von 6 Wochen<\/strong> bezahlt werden. Unternehmern, f\u00fcr die dies ein Problem darstellt, bietet das UWV eine Zahlungsvereinbarung an, die eine Zahlung in 12 monatlichen Raten vorsieht. Sollte auch dies nicht machbar sein, kann mit dem UWV eine individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen werden.<\/p>\n<h4><strong>Rabatte<\/strong><\/h4>\n<p>Bei der endg\u00fcltigen Festsetzung des NOW-Zuschusses sind der tats\u00e4chliche Umsatzverlust und die tats\u00e4chliche Lohnsumme ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>Ausgangspunkt f\u00fcr die endg\u00fcltige Festsetzung ist jedoch die Berechnung des Vorschusses. Auf das Ergebnis dieser Berechnung werden Abz\u00fcge vorgenommen im Zusammenhang mit:<\/p>\n<ul>\n<li>vom UWV f\u00fcr den Meldezeitraum ausgezahlte Leistungen, soweit diese in der Lohnsumme enthalten sind;<\/li>\n<li>150% der Lohnsumme der aus betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden entlassenen Arbeitnehmer;\n<ul>\n<li>Im Rahmen von NOW-2 wird dieser Rabatt auf 100% gesenkt, erg\u00e4nzt durch eine K\u00fcrzung des Zuschusses um 5%, wenn 20 oder mehr Arbeitnehmer entlassen werden (mit der M\u00f6glichkeit, diese K\u00fcrzung zu vermeiden).<\/li>\n<li>In NOW-3\/4\/5 wird dieser Rabatt abgeschafft.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>ausgezahlte Urlaubszulage<\/li>\n<li>Wird die Urlaubszulage zusammen mit dem Gehalt ausgezahlt, wird der Faktor 0,926 zugrunde gelegt;<\/li>\n<li>die Tatsache, dass die tats\u00e4chliche Lohnsumme unter dem Dreifachen der Lohnsumme vom Januar (oder M\u00e4rz) 2020 liegt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese K\u00fcrzungen k\u00f6nnen in der Praxis zu Ergebnissen f\u00fchren, die nicht unmittelbar zu erwarten sind. Es ist daher wichtig, zu beobachten, welche Auswirkungen die finanziellen Entwicklungen im Unternehmen auf die (zu erwartende) H\u00f6he des NOW-Zuschusses haben.<\/p>\n<h4><strong>Anfrage<\/strong><\/h4>\n<p>Der NOW-Zuschuss wird beim UWV beantragt.<\/p>\n<ul>\n<li>Der Antrag auf <strong>NOW-4<\/strong> kann vom 15. Februar 2021 bis zum 14. M\u00e4rz 2021 erfolgen.<\/li>\n<li>Der Antrag auf <strong>NOW-5 <\/strong>kann vom 17. Mai 2021 bis zum 13. Juni 2021 erfolgen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>NOW-1\/2\/3 kann nicht mehr beantragt werden.<\/p>\n<p>Bei der Antragstellung sind folgende Angaben vorzulegen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Lohnsteuer-Identifikationsnummer;<\/li>\n<li>der prozentuale erwartete Umsatzverlust;<\/li>\n<li>der Bezugszeitraum (siehe oben);<\/li>\n<li>die Kontonummer, auf die der Arbeitgeber die Lohnsteuern \u00fcberweist.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Lohnsumme muss nicht vorgelegt werden. Diese Informationen entnimmt das UWV seiner Versicherungsverwaltung.<\/p>\n<h4><strong>Bericht des Wirtschaftspr\u00fcfers<\/strong><\/h4>\n<p>Bei der Beantragung der Festsetzung des Zuschusses ist ein Best\u00e4tigungsvermerk eines Wirtschaftspr\u00fcfers vorzulegen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorschuss auf den Zuschuss 100.000 \u20ac oder mehr betr\u00e4gt, oder;<\/li>\n<li>die Abrechnung 125.000 \u20ac oder mehr betr\u00e4gt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Schwellenwerte gelten nat\u00fcrlich nicht pro Lohnsteuer-Nummer, sondern f\u00fcr alle Lohnsteuer-Nummern, f\u00fcr die ein Unternehmer einen NOW-Zuschuss beantragt hat. Und im Falle eines Konzerns f\u00fcr den gesamten Konzern.<\/p>\n<p>Eine Konzerngesellschaft, die von der Ausnahme von der Konzernregelung Gebrauch gemacht hat (siehe oben), muss unabh\u00e4ngig von der H\u00f6he der (zu) erhaltenden NOW-F\u00f6rderung einen Best\u00e4tigungsvermerk vorlegen.<\/p>\n<h4><strong>Stellungnahme eines unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/h4>\n<p>Dem Antrag auf Festsetzung des Zuschusses ist eine Erkl\u00e4rung eines unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen beizuf\u00fcgen, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>es besteht keine Verpflichtung zur Vorlage eines Best\u00e4tigungsvermerks, und;<\/li>\n<li>der Vorschuss 20.000 \u20ac oder mehr betr\u00e4gt, oder;<\/li>\n<li>die Abrechnung 25.000 \u20ac oder mehr betr\u00e4gt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Zu den externen Sachverst\u00e4ndigen geh\u00f6ren:<\/p>\n<ul>\n<li>Buchhalter und Buchhaltungsb\u00fcros;<\/li>\n<li>Steuerexperten oder Steuerberatungskanzleien;<\/li>\n<li>Branchenverb\u00e4nde und Wirtschaftspr\u00fcfer.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Arbeitgeber, die die Voraussetzungen der Regelung nicht mehr erf\u00fcllen, m\u00fcssen ihren gesamten Vorschuss zur\u00fcckzahlen. Sie m\u00fcssen bei ihrem Antrag auf Festsetzung des Zuschusses keinen Best\u00e4tigungsvermerk eines Wirtschaftspr\u00fcfers oder einer unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen (siehe unten) einreichen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sich herausstellt, dass kein Umsatzverlust in H\u00f6he von 20% entstanden ist.<\/p>\n<p>Auch Unternehmer, die freiwillig vollst\u00e4ndig auf die NOW-Beihilfe verzichten, m\u00fcssen keine Erkl\u00e4rung einreichen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Unternehmer, die freiwillig auf einen Teil der NOW-Beihilfe verzichten, gelten die Verpflichtungen hinsichtlich der Erkl\u00e4rungen uneingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gr\u00fcnden der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWG haftet daher nicht f\u00fcr die Folgen von Ma\u00dfnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deze factsheet is ook beschikbaar in pdf-format. Lees ook onze infosheet over de vaststelling van NOW 1.0: Vaststelling NOW 1.0. &nbsp; In het kader van de bestrijding van de economische gevolgen van de coronacrisis heeft de Regering subsidieregelingen ingesteld, die er met name op zijn gericht dat ondernemers hun personeel in dienst kunnen houden. 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