{"id":915,"date":"2020-03-31T10:17:33","date_gmt":"2020-03-31T08:17:33","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/de-now-regeling-opent-op-6-april\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:45","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:45","slug":"die-now-regelung-beginnt-am-6-april","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/de-now-regeling-opent-op-6-april\/","title":{"rendered":"Die NOW-Regelung beginnt am 6. April"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-7751\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20200331_NOW-regeling.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Lesen Sie auch unseren Artikel: <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/now-loket-bijna-open-bezint-eer-bij-begint\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">NOW-Schalter steht kurz vor der Er\u00f6ffnung: \u00dcberlege gut, bevor du anf\u00e4ngst<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Staatssekret\u00e4r Koolmees vom Ministerium f\u00fcr Soziales und Arbeit (SZW) gab heute Morgen in einer <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/actueel\/nieuws\/2020\/03\/31\/now-regeling-klaar-loketten-bijna-open\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Pressekonferenz<\/a> Es wird davon ausgegangen, dass die Antragsstelle f\u00fcr die NOW-Regelung h\u00f6chstwahrscheinlich am Montag, dem 6. April 2020, er\u00f6ffnet wird. Die Auszahlung der (ersten) Vorsch\u00fcsse erfolgt dann innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Ob das Portal tats\u00e4chlich am 6. April ge\u00f6ffnet wird, h\u00e4ngt von den technischen Tests ab, die in den kommenden Tagen durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<h4>NOW-Regelung<\/h4>\n<p>Es handelt sich um die befristete Notma\u00dfnahme zur \u00dcberbr\u00fcckung zur Erhaltung von Arbeitspl\u00e4tzen, auf deren Grundlage Unternehmer eine Erstattung von maximal 90% der Lohnsumme erhalten, sofern sie:<\/p>\n<ul>\n<li>ihre Mitarbeiter weiterbesch\u00e4ftigen und;<\/li>\n<li>vollst\u00e4ndig weiterbezahlen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Koolmees betont, dass es sich angesichts der Geschwindigkeit, mit der die Regelung und die Anlaufstelle einsatzbereit sein m\u00fcssen, um eine einfache Regelung handelt. Daher ist in der Regelung kein Platz f\u00fcr branchen- und\/oder unternehmensspezifische Anpassungen.<\/p>\n<p>Und Koolmees appelliert (erneut) an die Unternehmer, die Regelung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn die (Liquidit\u00e4ts-)Situation ihres Unternehmens dies erforderlich macht.<\/p>\n<p>Die Bedingung, dass das Personal weiterbesch\u00e4ftigt bleiben muss, bedeutet konkret, dass aus betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden keine K\u00fcndigung beantragt werden darf. Geschieht dies dennoch, werden 150% des Lohns des\/der entlassenen Arbeitnehmers\/Arbeitnehmer bei der Berechnung der NOW-Beihilfe aus der Lohnsumme herausgerechnet.<\/p>\n<h4>Lohnsumme<\/h4>\n<p>Die Verg\u00fctung wird auf der Grundlage der Lohnsumme (des sozialversicherungspflichtigen Lohns; SVW-Lohn) berechnet. Das UWV legt die Lohnsumme vom Januar 2020 zugrunde (falls diese nicht vorliegt, wird die Lohnsumme vom November 2019 herangezogen). Diese Daten stammen aus der beim Finanzamt eingereichten Lohnmeldung (diese Daten werden vom UWV in seine Versicherungsverwaltung \u00fcbernommen).<\/p>\n<p>Auf die so ermittelte Lohnsumme wird ein f\u00fcr alle Unternehmen gleicher Aufschlag in H\u00f6he von 30% angewandt. Die Bemessungsgrundlage f\u00fcr die NOW-Leistung betr\u00e4gt daher: 130% des SVW-Lohns. Mit dem Zuschlag von 30% werden die Arbeitgeberkosten gedeckt (wie z. B. die Ansammlung des Urlaubsgeldes, die Arbeitgeberbeitr\u00e4ge und die Rentenbeitr\u00e4ge).<\/p>\n<p>F\u00fcr die NOW-Beihilfe wird nur die Lohnsumme der Arbeitnehmer ber\u00fccksichtigt, die in den Sozialversicherungen versichert sind (also nicht das Gehalt des nicht versicherten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und Gro\u00dfaktion\u00e4rs).<\/p>\n<p>Die maximale Lohnsumme, die pro Arbeitnehmer und Monat ber\u00fccksichtigt wird, betr\u00e4gt 9.538 \u20ac (das Doppelte des maximalen Tageslohns).<\/p>\n<h4>Umsatzr\u00fcckgang<\/h4>\n<p>Die Leistung aus der NOW-Regelung betr\u00e4gt somit maximal 90% * 130% * SVW-Lohn. Diese maximale Leistung wird an Unternehmer mit einem Umsatzr\u00fcckgang von 100% ausgezahlt. Unternehmer mit einem Umsatzr\u00fcckgang von weniger als 100% erhalten eine anteilige Zahlung. Betr\u00e4gt der Umsatzr\u00fcckgang beispielsweise 45%, wird folgende Leistung ausgezahlt: 45% * 90% * 130% * SVW-Lohn.<\/p>\n<p>Betr\u00e4gt der Umsatzr\u00fcckgang 20% oder weniger, besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der NOW-Regelung.<\/p>\n<h4>Wie wird der Umsatzr\u00fcckgang ermittelt?<\/h4>\n<p>Dabei wird der zusammenh\u00e4ngende Dreimonatszeitraum M\u00e4rz-April-Mai 2020 herangezogen. Der Unternehmer muss bei der Antragstellung absch\u00e4tzen, welcher Umsatz in diesem Zeitraum erzielt werden wird. Dieser wird mit einem Viertel des im Jahr 2019 erzielten Jahresumsatzes verglichen.<\/p>\n<p>Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass sich die Auswirkungen erst mit Verz\u00f6gerung in den Zahlen niederschlagen, kann er angeben, dass er den Bezugszeitraum um ein oder zwei Monate verschieben m\u00f6chte. Auch in diesem Fall bleibt jedoch die Lohnsumme der Monate M\u00e4rz, April und Mai 2020 f\u00fcr die H\u00f6he der Leistung ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber, die am 1. Januar 2019 noch nicht bestanden, gilt eine abweichende Umsatzregelung. F\u00fcr andere Arbeitgeber jedoch, f\u00fcr die die zugrunde gelegten Zeitr\u00e4ume nicht repr\u00e4sentativ sind \u2013 beispielsweise aufgrund des Wachstums des Unternehmens oder saisonaler Einfl\u00fcsse \u2013, ist eine Korrektur im Hinblick auf die erforderliche Einfachheit der Regelung nicht m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Unternehmen, die aus einer Gruppe von juristischen Personen bestehen, m\u00fcssen den Umsatzr\u00fcckgang auf Konzernebene ermitteln. Noch ist nicht ganz klar, was im Rahmen dieser Regelung genau als Konzern gilt.<\/p>\n<p>Zusch\u00fcsse und sonstige Zuwendungen aus \u00f6ffentlichen Mitteln, beispielsweise f\u00fcr Schulen und kulturelle Einrichtungen, werden im Rahmen der Regelung dem Umsatz gleichgestellt.<\/p>\n<h4>Vorauszahlung<\/h4>\n<p>Nachdem das UWV den Antrag positiv beschieden hat, wird ein Vorschuss in H\u00f6he von 80% des auf der Grundlage des Antrags berechneten Betrags ausgezahlt. Dieser Vorschuss wird in drei Raten ausgezahlt.<\/p>\n<p>Der Antrag auf die NOW-Regelung kann bis einschlie\u00dflich 31. Mai 2020 gestellt werden.<\/p>\n<p>Arbeitgeber mit mehreren Lohnsteuer-Identifikationsnummern m\u00fcssen f\u00fcr jede Lohnsteuer-Identifikationsnummer einen separaten Antrag stellen. Bei der Umsatzminderung ist, wie oben angegeben, der gesamte Konzern zu betrachten. In allen Antr\u00e4gen muss daher der Prozentsatz der Umsatzminderung des gesamten Konzerns angegeben werden.<\/p>\n<h4>Abrechnung<\/h4>\n<p>Innerhalb von 24 Wochen nach Ablauf des Zeitraums, f\u00fcr den die NOW bewilligt wurde, muss der Arbeitgeber einen Antrag auf endg\u00fcltige Festsetzung stellen. Innerhalb von 22 Wochen nach diesem Antrag wird das UWV die endg\u00fcltige Leistung festsetzen.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich kann die endg\u00fcltige Festsetzung der Leistung zu Folgendem f\u00fchren:<\/p>\n<ul>\n<li>ein vom UWV nachzu zahlender Betrag;<\/li>\n<li>ein vom UWV zur\u00fcckzufordernder Betrag (falls sich herausstellt, dass der Vorschuss zu hoch war).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der Beantragung der endg\u00fcltigen Festsetzung ist ein Best\u00e4tigungsvermerk eines Wirtschaftspr\u00fcfers erforderlich. F\u00fcr kleine Arbeitgeber gilt eine Ausnahme von dieser Voraussetzung, wobei die Grenze hierf\u00fcr noch festgelegt werden muss.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Lees ook ons artikel: NOW-loket bijna open: bezint eer gij begint. &nbsp; Staatssecretaris Koolmees van SZW kondigde vanmorgen in een persconferentie aan dat het loket van de NOW-regeling hoogstwaarschijnlijk op maandag 6 april 2020 opent. De uitbetaling van de (eerste) voorschotten volgt dan binnen 2 tot 4 weken. Of het loket daadwerkelijk op 6 april [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-915","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/915","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=915"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/915\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=915"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=915"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=915"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}