{"id":908,"date":"2020-06-29T07:00:43","date_gmt":"2020-06-29T05:00:43","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/thuiswerken-en-kostenvergoedingen-update-7-januari-2021\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:44","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:44","slug":"homeoffice-und-kostenerstattungen-update-vom-7-januar-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/thuiswerken-en-kostenvergoedingen-update-7-januari-2021\/","title":{"rendered":"Homeoffice und (Kosten-)Erstattungen (Aktualisierung vom 7. Januar 2021)"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-7723\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20200325_Vaste-reiskostenvergoeding.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Derzeit wird von den Beh\u00f6rden gefordert, so weit wie m\u00f6glich von zu Hause aus zu arbeiten. Wie sieht es dann eigentlich mit der Reisekostenverg\u00fctung aus? M\u00fcssen Sie diese an Ihre Mitarbeiter weiterzahlen?<\/p>\n<h4>Pauschale Reisekostenverg\u00fctung f\u00fcr den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte<\/h4>\n<p>Es ist nat\u00fcrlich logisch, dass die Reisekostenpauschale f\u00fcr den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte eingestellt werden kann, sobald diese Kilometer nicht mehr zur\u00fcckgelegt werden. Der Arbeitnehmer arbeitet ja von zu Hause aus.<\/p>\n<p>Als Arbeitgeber sind Sie auch nicht gesetzlich verpflichtet, die Fahrtkosten weiterzuzahlen. Selbst wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise wegen Krankheit zu Hause bleibt, besteht keine Verpflichtung, die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte weiterzuzahlen.<\/p>\n<p>Das Gleiche gilt f\u00fcr die Erstattung anderer Kosten, die dem Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder einer anderen Situation nicht (mehr) entstehen. Zum Beispiel die variablen Bestandteile einer Pauschalverg\u00fctung f\u00fcr Kosten. Um welche Kosten es sich dabei genau handelt, h\u00e4ngt von den (Arten von) Kosten ab, auf denen die Pauschalverg\u00fctung konkret basiert (h\u00e4ufig sind beispielsweise Gesch\u00e4ftsessen mit Gesch\u00e4ftspartnern Bestandteil einer Pauschalverg\u00fctung).<\/p>\n<h4>Abweichende Regelung<\/h4>\n<p>Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, die Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte zu erstatten, kann im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsordnung oder in einem Tarifvertrag eine abweichende Regelung hierzu enthalten sein.<\/p>\n<p>Wenn beispielsweise im Tarifvertrag festgelegt ist, dass der Arbeitnehmer w\u00e4hrend seiner Abwesenheit weiterhin Anspruch auf die Reisekostenverg\u00fctung hat, sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet. Dies kann auch f\u00fcr den Fall gelten, dass der Arbeitnehmer krank zu Hause ist. Pr\u00fcfen Sie daher stets, ob im Arbeitsvertrag, in der Arbeitsordnung oder im Tarifvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<\/p>\n<h4>Steuerfreie Verg\u00fctung<\/h4>\n<p>Eine Reisekostenpauschale darfst du im Rahmen der Lohn- und Einkommensteuer steuerfrei auszahlen, sofern die Pauschale 0,19 \u20ac pro Kilometer nicht \u00fcbersteigt (bei Fahrten mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln gibt es noch verschiedene andere M\u00f6glichkeiten).<\/p>\n<p>Eine Pauschalverg\u00fctung f\u00fcr den Arbeitsweg kannst du auf der Grundlage der tats\u00e4chlich zur\u00fcckgelegten Kilometer berechnen. Sobald sich die Umst\u00e4nde \u00e4ndern, musst du die Pauschalverg\u00fctung entsprechend anpassen.<\/p>\n<p>Es gibt auch eine Pauschalregelung, nach der die feste Verg\u00fctung f\u00fcr Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte wie folgt festgelegt werden kann: 214 Tage * Fahrstrecke (Hin- und R\u00fcckfahrt) * 0,19 \u20ac.<\/p>\n<p>Diese pauschale Berechnungsregel basiert auf einem Vollzeitbesch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis. F\u00fcr Personen, die nicht an allen Tagen der Woche zur Arbeit pendeln (Teilzeitbesch\u00e4ftigte, Heimarbeitende und dergleichen), muss die Verg\u00fctung proportional zur Anzahl der (in der Regel) zur\u00fcckgelegten Tage geringer ausfallen (f\u00fcr jemanden, der 4 Tage arbeitet: 4\/5 * 214 * Entfernung * 0,19 \u20ac).<\/p>\n<h4>Vor\u00fcbergehend nicht reisen<\/h4>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer vor\u00fcbergehend nicht von zu Hause zur Arbeit pendelt, beispielsweise aufgrund von Krankheit (oder, wie derzeit, aufgrund von gelegentlicher Heimarbeit), darf der Arbeitgeber die feste Fahrtkostenpauschale maximal 6 Wochen lang steuerfrei weiterzahlen. Dies ist (unter anderem) im <a href=\"https:\/\/www.belastingdienst.nl\/wps\/wcm\/connect\/bldcontentnl\/themaoverstijgend\/brochures_en_publicaties\/handboek-loonheffingen-2019\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Handbuch zur Lohnsteuer<\/a>.<\/p>\n<p>Wird eine l\u00e4ngere Abwesenheit erwartet, darf die feste Reisekostenpauschale im laufenden und im darauffolgenden Monat noch steuerfrei weitergezahlt werden. Danach hat der Arbeitgeber die Wahl:<\/p>\n<ul>\n<li>die Auszahlung der festen Reisekostenpauschale einzustellen (soweit dies gem\u00e4\u00df den Arbeitsbedingungen zul\u00e4ssig ist);<\/li>\n<li>Lohnsteuer auf die Reisekostenpauschale abf\u00fchren (der Arbeitnehmer erh\u00e4lt dann eine geringere Netto-Reisekostenpauschale, es sei denn, die Lohnsteuer \u2013 die dann auf den Bruttobetrag angerechnet wird \u2013 geht zu Lasten des Arbeitnehmers).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer nach l\u00e4ngerer Abwesenheit wieder Dienstreisen unternimmt, darf die Auszahlung der steuerfreien pauschalen Reisekostenverg\u00fctung nicht sofort wieder aufgenommen werden. Dies ist erst in dem Monat zul\u00e4ssig, der auf den Monat folgt, in dem die Dienstreisen wieder aufgenommen wurden.<\/p>\n<h4>Genehmigungen w\u00e4hrend der Corona-Krise<\/h4>\n<p>In einem <a href=\"https:\/\/zoek.officielebekendmakingen.nl\/stcrt-2020-50987.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">politische Entscheidung<\/a> Es ist festgelegt, dass w\u00e4hrend der Geltungsdauer dieses Beschlusses Abweichungen vom \u00fcblichen Reisemuster keine Auswirkungen auf die Lohnsteuern haben (dies gilt sowohl f\u00fcr feste Reisekostenpauschalen als auch f\u00fcr Reisekostenerstattungen auf der Grundlage einer nachtr\u00e4glichen Abrechnung). Der Beschluss gilt hinsichtlich dieser Genehmigung r\u00fcckwirkend ab dem 12. M\u00e4rz 2020 und ist bis einschlie\u00dflich 31. Dezember 2020 g\u00fcltig. Als \u00dcbergangsl\u00f6sung wurde diese Frist bis einschlie\u00dflich 31. Januar 2021 verl\u00e4ngert. Mitte Januar 2021 entscheidet die Regierung \u00fcber die (weitere Fortf\u00fchrung der) verschiedenen im Rahmen der Coronakrise getroffenen steuerlichen Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n<p>Der Beschluss sieht au\u00dferdem vor, dass der Arbeitgeber auch andere feste Zulagen weiterhin gew\u00e4hrt. Der Arbeitgeber darf sich dabei weiterhin auf die angenommenen Tatsachen st\u00fctzen, auf denen die Verg\u00fctung basiert. Diese Genehmigung wurde nicht bis einschlie\u00dflich 31. Januar 2021 verl\u00e4ngert und ist daher am 31. Dezember 2020 ausgelaufen.<br \/>\nACHTUNG: Diese Genehmigung gilt nicht f\u00fcr die Regelung 30%.<\/p>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer sich f\u00fcr eine feste Reisekostenpauschale (Cafeteria-Regelung) entscheiden kann, gilt die Genehmigung nur, wenn die Entscheidung sp\u00e4testens am 12. M\u00e4rz 2020 getroffen wurde.<\/p>\n<h4>\u00c4nderungen mitteilen<\/h4>\n<p>Der f\u00fcr die Lohnabrechnung zust\u00e4ndige Sachbearbeiter kann bei weitem nicht immer feststellen, dass ein Mitarbeiter die Kosten, die mit einer pauschalen (Reise-)Kostenpauschale erstattet werden, tats\u00e4chlich nicht verursacht hat. Stellen Sie daher sicher, dass er oder sie rechtzeitig informiert wird, damit die Auszahlung von (pauschalen) (Reise-)Kostenpauschalen rechtzeitig gestoppt oder die Lohnsteuer auf diese Pauschalen rechtzeitig abgef\u00fchrt werden kann.<\/p>\n<h4>Firmenwagen<\/h4>\n<p>Der Pauschalbetrag f\u00fcr den Dienstwagen l\u00e4uft w\u00e4hrend der Zeit des Homeoffice selbstverst\u00e4ndlich ganz normal weiter. Schlie\u00dflich steht das Fahrzeug dem Arbeitnehmer weiterhin zur Verf\u00fcgung, auch f\u00fcr private Zwecke. Dass die Nutzung des Fahrzeugs w\u00e4hrend der Corona-Krise deutlich geringer ist, \u00e4ndert daran nichts. Wir gehen davon aus, dass die Steuerbeh\u00f6rde w\u00e4hrend der Corona-Krise nicht geltend machen wird, dass der steuerpflichtige Zuschlag h\u00f6her als der Pauschalbetrag sein muss, da eine gesch\u00e4ftliche Nutzung des Fahrzeugs (nahezu) fehlt.<\/p>\n<p>Ein Arbeitnehmer, der die steuerliche Hinzurechnung vermeiden m\u00f6chte, muss den (Liefer-)Wagen bei seinem Arbeitgeber zur\u00fcckgeben. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass ein schl\u00fcssiger Nachweis vorliegt, dass der Arbeitnehmer \u00fcberhaupt nicht \u00fcber das Fahrzeug verf\u00fcgen konnte. Au\u00dferdem ist es \u00e4u\u00dferst w\u00fcnschenswert, dass das Fahrzeug in dem Zeitraum, in dem es zur\u00fcckgegeben wurde, nicht gefahren wird.<\/p>\n<p>Den Eigenanteil f\u00fcr die private Nutzung des Dienstwagens muss der Arbeitnehmer in der Regel vollst\u00e4ndig selbst tragen, auch wenn die private Nutzung aufgrund der Corona-Krise deutlich zur\u00fcckgegangen ist. Dies h\u00e4ngt nat\u00fcrlich von den konkreten Vereinbarungen bez\u00fcglich des Eigenanteils ab.<\/p>\n<p>Bei Lieferwagen, die abwechselnd genutzt werden, kann das Problem auftreten, dass sie nicht mehr abwechselnd genutzt werden. In diesem Fall m\u00fcsste anstelle der Endabgabe in H\u00f6he von 300 \u20ac eine zus\u00e4tzliche Besteuerung bei dem Arbeitnehmer erfolgen, bei dem der Lieferwagen ungenutzt vor der T\u00fcr steht. Hoffentlich zeigt sich die Steuerbeh\u00f6rde auch in diesem Fall kulant.<\/p>\n<h4>Kosten f\u00fcr die Arbeit im Homeoffice<\/h4>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet, entstehen dadurch in der Regel zus\u00e4tzliche Kosten. Dazu z\u00e4hlen beispielsweise die Energiekosten (das Arbeitszimmer muss beheizt werden, das Licht muss brennen usw.) sowie die Kosten f\u00fcr die Nutzung des (Mobiltelefons) und der Internetverbindung.<\/p>\n<p>Diese Kosten k\u00f6nnen dem Arbeitnehmer nur im Rahmen des Freibetrags der Arbeitskostenregelung steuerfrei erstattet werden. Der Freiraum betr\u00e4gt 1,2% der gesamten Lohnsumme des Arbeitgebers (f\u00fcr die Lohnsumme bis zu 400.000 \u20ac betr\u00e4gt der Freiraum 1,7%). F\u00fcr das Jahr 2020 wurde der Freiraum f\u00fcr die ersten 400.000 \u20ac der Lohnsumme auf 3% erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Da dieser Spielraum von vielen Arbeitgebern auch f\u00fcr andere Verg\u00fctungen und Sachleistungen genutzt wird, bleibt oft nur wenig Spielraum, um die zus\u00e4tzlichen Kosten f\u00fcr die Arbeit im Homeoffice steuerfrei zu erstatten.<\/p>\n<p>Da derzeit aufgrund der Corona-Krise viele Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeiten, wird vorgeschlagen, im Bereich der Lohnsteuer vor\u00fcbergehend eine zus\u00e4tzliche gezielte Befreiung einzuf\u00fchren, auf deren Grundlage es dennoch m\u00f6glich ist, diese Kosten steuerfrei zu erstatten, ohne dass daf\u00fcr der Freiraum in Anspruch genommen werden muss. Bislang hat die Regierung diesem Vorschlag noch nicht Folge geleistet.<\/p>\n<h4>Zu Hause im Ausland<\/h4>\n<p>F\u00fcr Arbeitnehmer, die nicht in den Niederlanden wohnen, hat die im Zusammenhang mit der Corona-Krise erfolgte Umstellung auf Homeoffice nicht zur Folge, dass sie in ihrem Wohnsitzland sozialversichert werden. Dies teilt die Sozialversicherungsbank auf ihrer <a href=\"https:\/\/www.svb.nl\/nl\/bbz-bdz\/nieuws\/sociale-verzekering-verandert-niet\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Website<\/a>. HINWEIS: Wenn dir die Arbeit im Homeoffice gef\u00e4llt und du sie auch nach der Corona-Krise fortsetzt, kannst du in deinem Wohnsitzland sozialversichert sein. Siehe unseren Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/thuiswerker-in-woonland-verzekerd\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Heimarbeitende im Wohnsitzland versichert<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Momenteel wordt van overheidswege ge\u00ebist om zoveel als mogelijk thuis te werken. Hoe zit het dan eigenlijk met de reiskostenvergoeding? Moet je die aan je werknemers doorbetalen? Vaste reiskostenvergoeding woon-werk Het is uiteraard logisch dat je de reiskostenvergoeding voor woon-werkverkeer kunt stopzetten zodra deze kilometers niet meer gereden worden. De werknemer werkt immers thuis. Als [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-908","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/908","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=908"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/908\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=908"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=908"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=908"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}