{"id":896,"date":"2020-03-12T15:27:20","date_gmt":"2020-03-12T14:27:20","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/werktijdverkorting-in-verband-met-het-coronavirus\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:42","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:42","slug":"arbeitszeitverkurzung-im-zusammenhang-mit-dem-coronavirus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/werktijdverkorting-in-verband-met-het-coronavirus\/","title":{"rendered":"Arbeitszeitverk\u00fcrzung (im Zusammenhang mit dem Coronavirus)"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-6596\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20190321_Verzekeringsplicht.jpg\" alt=\"\" width=\"1632\" height=\"612\" \/><\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000;\"><strong>ACHTUNG: Dieser Artikel ist aufgrund der am 17. M\u00e4rz 2020 eingef\u00fchrten neuen Ma\u00dfnahmen \u00fcberholt. Die Regelung zur Arbeitszeitverk\u00fcrzung wurde dabei au\u00dfer Kraft gesetzt.<\/strong><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn Sie als Arbeitgeber aufgrund des Coronavirus feststellen, dass die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit in Ihrem Unternehmen zur\u00fcckgeht und auf ein \u2018ungew\u00f6hnlich\u2019 niedriges Niveau gesunken ist, k\u00f6nnen Sie in Erw\u00e4gung ziehen, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Voraussetzungen und des Verfahrens, die derzeit f\u00fcr die Inanspruchnahme von Kurzarbeit gelten.<\/p>\n<p>Derzeit f\u00fchren die Unternehmerverb\u00e4nde zudem Gespr\u00e4che mit der Regierung \u00fcber ein Paket zus\u00e4tzlicher Ma\u00dfnahmen, um die Liquidit\u00e4t der Unternehmer aufrechtzuerhalten, falls die Situation im Zusammenhang mit dem Coronavirus dies erfordert. Hier\u00fcber besteht jedoch noch keine Klarheit.<\/p>\n<h4><strong>Zeitraum der Arbeitszeitverk\u00fcrzung<\/strong><\/h4>\n<p>Zun\u00e4chst einmal m\u00fcssen Sie als Arbeitgeber die M\u00f6glichkeit der Arbeitszeitverk\u00fcrzung rechtzeitig in Anspruch nehmen, da diese nicht r\u00fcckwirkend gew\u00e4hrt wird. F\u00fcr Zeitr\u00e4ume vor dem Datum des Eingangs des Antrags beim UWV kann daher keine Arbeitszeitverk\u00fcrzung gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<h4><strong>Bedingungen<\/strong><\/h4>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ist es nicht zul\u00e4ssig, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern zu verk\u00fcrzen. Dies ist nur m\u00f6glich, wenn Sie als Arbeitgeber hierf\u00fcr eine Genehmigung vom Ministerium f\u00fcr Soziales und Arbeit (SZW) erhalten haben.<\/p>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Beantragung der Genehmigung ist, dass die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Unternehmens (voraussichtlich) auf ein ungew\u00f6hnlich niedriges Niveau sinkt.<br \/>\nDas bedeutet:<\/p>\n<ul>\n<li>dass davon ausgegangen wird, dass in einem Zeitraum von mindestens 2 bis h\u00f6chstens 24 Wochen als direkte Folge der au\u00dfergew\u00f6hnlichen Umst\u00e4nde (in diesem Fall des Coronavirus) mindestens 20% weniger Arbeit zur Verf\u00fcgung stehen wird;<\/li>\n<li>deren Ursachen nicht zum normalen Gesch\u00e4ftsrisiko geh\u00f6ren;<\/li>\n<li>der R\u00fcckgang vor\u00fcbergehend ist (also nicht strukturell bedingt).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die oben genannten Regeln sind in der <a href=\"https:\/\/wetten.overheid.nl\/BWBR0035499\/2004-10-18\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verwaltungsvorschriften zur Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Arbeitszeitverk\u00fcrzung 2004<\/a>.<\/p>\n<p>Als Arbeitgeber k\u00f6nnen Sie eine Arbeitszeitverk\u00fcrzung nur f\u00fcr Arbeitnehmer in Anspruch nehmen, denen Sie laut Gesetz das Gehalt weiterzahlen m\u00fcssen, wenn die Arbeitsunterbrechung nicht nach vern\u00fcnftigem Ermessen dem Arbeitnehmer anzulasten ist. Mit anderen Worten: Eine Arbeitszeitverk\u00fcrzung gilt grunds\u00e4tzlich nicht f\u00fcr Aushilfskr\u00e4fte, Leiharbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndige.<\/p>\n<h4><strong>Anfrage<\/strong><\/h4>\n<p>Den Antrag auf Arbeitszeitverk\u00fcrzung kannst du nur <a href=\"https:\/\/www.rijksoverheid.nl\/onderwerpen\/ww-uitkering\/vraag-en-antwoord\/aanvragen-werktijdverkorting-en-ww-uitkering-personeel\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">digital<\/a> beim Ministerium f\u00fcr Soziales und Arbeit einreichen.<\/p>\n<p>Sind die zuvor genannten Voraussetzungen erf\u00fcllt, erteilt das Ministerium f\u00fcr Soziales und Arbeit (SZW) eine Genehmigung, die maximal 6 Wochen g\u00fcltig ist. Sollte es erforderlich sein, dass die Genehmigung nach diesen 6 Wochen weiterhin g\u00fcltig bleibt, musst du einen zweiten Antrag auf Verl\u00e4ngerung auf maximal 24 Wochen stellen.<\/p>\n<p>Nachdem du die Genehmigung erhalten hast, musst du dort sofort <a href=\"https:\/\/www.uwv.nl\/werkgevers\/formulieren\/melden-werktijdverkorting.aspx\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Meldung<\/a> beim UWV zu beantragen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend musst du nach Ablauf der sechs Wochen, f\u00fcr die die Genehmigung gilt, den Antrag auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes beim UWV einreichen. Es ist nicht bekannt, wie lange es danach dauert, bis das UWV die Auszahlung vornimmt.<\/p>\n<h4>Pro Mitarbeiter<\/h4>\n<p>F\u00fcr jeden Arbeitnehmer muss ein Formular ausgef\u00fcllt werden, in dem angegeben wird, wie viele Stunden der jeweilige Arbeitnehmer w\u00e4hrend der sechsw\u00f6chigen G\u00fcltigkeitsdauer der Genehmigung gearbeitet hat. Dieses Formular muss vom jeweiligen Arbeitnehmer eigenh\u00e4ndig unterzeichnet werden.<\/p>\n<p>Das UWV zahlt die Arbeitslosenunterst\u00fctzung anschlie\u00dfend auf der Grundlage der eingereichten Formulare an den Arbeitgeber aus (nicht direkt an den Arbeitnehmer). Sie m\u00fcssen den Arbeitnehmern also weiterhin den Lohn zahlen, erhalten daf\u00fcr jedoch eine Erstattung durch das UWV: in den ersten beiden Monaten 75% des Lohns und danach 70%. Das UWV erstattet also erst im Nachhinein die Stunden, die die Arbeitnehmer w\u00e4hrend des Genehmigungszeitraums nicht gearbeitet haben. In der Regel sp\u00fcren die Arbeitnehmer daher finanziell kaum etwas von der Arbeitszeitverk\u00fcrzung: Sie erhalten grunds\u00e4tzlich weiterhin ihr normales Gehalt.<\/p>\n<p>F\u00fcr kranke Mitarbeiter gilt das Vorstehende \u00fcbrigens nicht. In diesem Fall musst du das Gehalt einfach selbst weiterzahlen (sofern eine Krankenausfallversicherung abgeschlossen wurde, \u00fcbernimmt diese die Kosten). Dies gilt auch f\u00fcr Mitarbeiter, die beispielsweise nur ein oder zwei Tage krank sind.<\/p>\n<p>Auch Urlaubstage werden bei der Arbeitszeitverk\u00fcrzung nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<h4><strong> <\/strong><strong>K\u00fcndigung<\/strong><\/h4>\n<p>Liegt ein struktureller Arbeitsr\u00fcckgang vor, gilt die Arbeitszeitverk\u00fcrzung, wie bereits erw\u00e4hnt, nicht. Es muss sich n\u00e4mlich um einen <u>vor\u00fcbergehend<\/u> R\u00fcckgang. Sollte es dennoch zu einem strukturellen Arbeitsr\u00fcckgang kommen, kann dies ein Grund sein, beim UWV eine Entlassung zu beantragen (beispielsweise aus betriebswirtschaftlichen Gr\u00fcnden, aufgrund von Arbeitsr\u00fcckgang, einer schlechten finanziellen Lage oder im Extremfall aufgrund einer Betriebsschlie\u00dfung). Selbstverst\u00e4ndlich kannst du auch jederzeit versuchen, mit den Arbeitnehmern Vereinbarungen zu treffen, um das Arbeitsverh\u00e4ltnis im gegenseitigen Einvernehmen zu beenden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LET OP: dit artikel is achterhaald door de op 17 maart 2020 ge\u00efntroduceerde nieuwe maatregelen. 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