{"id":851,"date":"2019-11-13T09:48:36","date_gmt":"2019-11-13T08:48:36","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/eindejaarstips-2019\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:38","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:38","slug":"tipps-zum-jahresende-2019","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/eindejaarstips-2019\/","title":{"rendered":"Tipps zum Jahresende 2019"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-7275\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20191111_Eindejaarstips-2019.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Genau wie Oliebollen und Champagner geh\u00f6ren auch steuerliche Tipps zum Jahresende mittlerweile fest zum Jahreswechsel dazu. Allerdings muss man sich mit diesen Tipps etwas fr\u00fcher besch\u00e4ftigen als mit den Oliebollen.<\/p>\n<h4>Was im Fass steckt \u2026.<\/h4>\n<p>\u2026 das ist nicht weiter schlimm! Aber im Bereich des Steuerwesens scheinen noch einige Vorschl\u00e4ge in der Pipeline zu sein, die durchaus unangenehme Folgen haben k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Wir beziehen uns auf die bereits vor geraumer Zeit angek\u00fcndigte Ma\u00dfnahme, wonach Darlehen der eigenen GmbH \u00fcber 500.000 \u20ac (zuz\u00fcglich der Schulden f\u00fcr die eigene Wohnung) als Eink\u00fcnfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) besteuert werden sollen. Diese Besteuerung soll erstmals auf der Grundlage des Stands der Darlehen zum 31. Dezember 2022 erfolgen. Doch Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschafter (DGA) m\u00fcssen dies bereits 2019 bei ihrer Finanz- und Steuerplanung geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigen, obwohl der genaue Inhalt noch gar nicht feststeht.<\/p>\n<p>Eine weitere Ma\u00dfnahme betrifft die Pl\u00e4ne f\u00fcr die Steuerklasse 3, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten sollen. Dabei wird lediglich die viel zu hohe Steuerbelastung f\u00fcr Bankguthaben beseitigt. Dies wird jedoch durch eine h\u00f6here Besteuerung anderer Verm\u00f6gensbestandteile finanziert. Die Einbringung des Gesetzentwurfs wird f\u00fcr die erste H\u00e4lfte des Jahres 2020 erwartet. Da die neue Box 3 erst am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, k\u00f6nnen Spar-BV (oder -Fonds) noch (mindestens) zwei Jahre lang bestehen bleiben. Bei einem Zeithorizont von nur zwei Jahren lohnt es sich oft sogar, noch eine Spar-GmbH zu gr\u00fcnden (das muss dann nat\u00fcrlich vor dem 1. Januar 2020 geschehen).<\/p>\n<h4>Einkommensteuers\u00e4tze, Box 1<\/h4>\n<p>Es ist offensichtlich, dass die Steuers\u00e4tze sinken. Auf dein Einkommen \u00fcber 68.507 \u20ac zahlst du 2019 noch 51,75% Einkommensteuer. Im Jahr 2020 betr\u00e4gt dieser Steuersatz \u201cnur noch\u201d <strong>49,5%<\/strong>. Auch f\u00fcr Einkommen bis zu 68.507 \u20ac sinkt der Steuersatz: von 38,1% im Jahr 2019 auf <strong>37,35%<\/strong> im Jahr 2020 (und im Jahr 2021 voraussichtlich auf: <strong>37,1%<\/strong>).<\/p>\n<p>F\u00fcr Bezieher der AOW gilt ein niedrigerer Tarif von <strong>19,45%<\/strong> auf die ersten 34.300 \u20ac ihres Einkommens. Dieser niedrigere Steuersatz ergibt sich aus den Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen, die auf diesen Teil des Einkommens erhoben werden.<\/p>\n<h4>Abzugssatz<\/h4>\n<p>Diese Steuers\u00e4tze werden auf Ihr Einkommen berechnet. Die meisten Abz\u00fcge (siehe unten) k\u00f6nnen Sie ab 2020 nicht mehr zum h\u00f6chsten Steuersatz (49,5%), sondern zu 46% geltend machen. In den Jahren nach 2021 und 2022 wird dies <strong>Abzugssatz<\/strong> schrittweise gesenkt, sodass ab 2023 der Abzug zum Steuersatz der ersten Steuerklasse erfolgt: 37,1% (der Steuersatz, der in den aktuellen Vorschl\u00e4gen f\u00fcr 2021 und die folgenden Jahre vorgesehen ist).<\/p>\n<p>Der dazugeh\u00f6rige Tipp liegt auf der Hand:<\/p>\n<ul>\n<li>Verschieben Sie den Bezug Ihrer Eink\u00fcnfte auf die Zukunft: Dann ist der Steuersatz niedriger;<\/li>\n<li>Verschiebe deine Abz\u00fcge nach vorne, damit sie zum h\u00f6heren Steuersatz ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p>ACHTUNG! Wichtige Fallstricke im Steuerrecht sind der allgemeine Steuerfreibetrag, der Arbeitsfreibetrag und die Zulagen. Diese sind n\u00e4mlich einkommensabh\u00e4ngig. Daher sind die oben dargestellten Steuers\u00e4tze nicht der einzige Faktor f\u00fcr die Bestimmung der Steuerbelastung.<\/p>\n<h4>Posten, die die Bemessungsgrundlage verringern<\/h4>\n<p>Der Abzugssatz gilt f\u00fcr die sogenannten basismindernden Posten. Dies sind:<\/p>\n<ul>\n<li>Unternehmerfreibetrag (Selbstst\u00e4ndigenfreibetrag, Existenzgr\u00fcnderfreibetrag, Freibetrag f\u00fcr Forschungs- und Entwicklungsarbeit, Mitwirkungsfreibetrag und Freibetrag bei Gesch\u00e4ftsaufgabe);<\/li>\n<li>Gewinnfreistellung f\u00fcr KMU (14% des Gewinns);<\/li>\n<li>TBS-Befreiung (12% des Einkommens aus der \u00dcberlassungsregelung);<\/li>\n<li>abzugsf\u00e4hige Kosten f\u00fcr die eigene Wohnung (ACHTUNG: Du musst die abzugsf\u00e4higen Kosten ber\u00fccksichtigen, NICHT den Saldo f\u00fcr die eigene Wohnung);<\/li>\n<li>personenbezogene Abz\u00fcge (Unterhaltsverpflichtungen \u2013 darunter Unterhaltszahlungen \u2013, Pflegekosten, Wochenendausgaben f\u00fcr behinderte Kinder und Spenden).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Abzugssatz gilt nicht f\u00fcr Ausgaben im Zusammenhang mit Einkommenssicherungsma\u00dfnahmen. Das bedeutet, dass Beitr\u00e4ge f\u00fcr Leibrentenversicherungen bzw. Einzahlungen auf Leibrenten-Banksparkonten sowie Beitr\u00e4ge f\u00fcr Berufsunf\u00e4higkeitsversicherungen zum h\u00f6chsten Grenzsteuersatz abgezogen werden.<\/p>\n<p>Der oben genannte Selbstst\u00e4ndigenfreibetrag sinkt in j\u00e4hrlichen Schritten von jeweils 250 \u20ac von derzeit 7.280 \u20ac auf 5.000 \u20ac im Jahr 2029. F\u00fcr das Jahr 2020 betr\u00e4gt der Selbstst\u00e4ndigenfreibetrag 7.030 \u20ac. Der Selbstst\u00e4ndigenfreibetrag kann von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die 1.225 oder mehr Stunden in ihrem Unternehmen arbeiten.<\/p>\n<h4>Gesamtkosten<\/h4>\n<p>F\u00fcr den Abzug von (unter anderem) Krankheitskosten und Spenden gelten bei der Einkommensteuer Schwellenbetr\u00e4ge. Indem du diese Kosten in einem Jahr zusammenfasst, bist du nur einmal von diesen Schwellenbetr\u00e4gen betroffen. Spenden lassen sich nat\u00fcrlich leicht b\u00fcndeln. Schlie\u00dflich entscheidest du selbst, wann du welche Betr\u00e4ge an wohlt\u00e4tige Organisationen spendest (ACHTUNG: Auch f\u00fcr Spenden gilt ein Abzugsh\u00f6chstbetrag). Aber auch Gesundheitskosten kannst du teilweise planen.<\/p>\n<p>Die Spendengrenze gilt nicht f\u00fcr sogenannte regelm\u00e4\u00dfige Spenden. Dabei verpflichten Sie sich, \u00fcber einen Zeitraum von mindestens f\u00fcnf Jahren j\u00e4hrlich einen Betrag an eine gemeinn\u00fctzige Organisation zu spenden. Die Regelung f\u00fcr regelm\u00e4\u00dfige Spenden kann auch auf Spenden an nicht k\u00f6rperschaftsteuerpflichtige Vereine mit voller Rechtsf\u00e4higkeit und mehr als 25 Mitgliedern angewendet werden.<\/p>\n<p>Die Unterhaltskosten kannst du einsparen, indem du die Unterhaltsverpflichtung (teilweise) abkaufst. Dem muss der Unterhaltsberechtigte nat\u00fcrlich zustimmen (er oder sie muss m\u00f6glicherweise mit einer h\u00f6heren Steuerbelastung rechnen). Au\u00dferdem muss dein Einkommen ausreichend hoch sein, um den Steuerabzug geltend machen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Zinsen f\u00fcr dein Eigenheim kannst du im Voraus bezahlen (bis zu maximal 6 Monaten). Dazu musst du allerdings deine Bank dazu bewegen, dem zuzustimmen. Wenn du dir Geld von deiner eigenen GmbH geliehen hast, wird diese Zustimmung kein Problem darstellen.<\/p>\n<h4>Spenden Sie<\/h4>\n<p>(Enkel-)Kinder gelten im Rahmen der Einkommensteuer nicht als gemeinn\u00fctzige Einrichtung. Spenden an (Enkel-)Kinder sind daher nicht steuerlich absetzbar.<\/p>\n<p>Der Empf\u00e4nger einer Schenkung zahlt Schenkungssteuer. Angesichts der Freibetr\u00e4ge bei der Schenkungssteuer kann es interessant sein, (Enkel-)Kindern j\u00e4hrlich etwas zu schenken.<\/p>\n<p>Der j\u00e4hrliche Freibetrag bei der Schenkungssteuer f\u00fcr Kinder betr\u00e4gt im Jahr 2019 <strong>\u20ac 5.428<\/strong> (F\u00fcr Kinder \u2013 und in manchen F\u00e4llen auch f\u00fcr andere Erwerber \u2013 gelten Freibetr\u00e4ge von bis zu 102.010 \u20ac; siehe unser Informationsblatt <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/vrijstellingen-schenkbelasting-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Befreiungen von der Schenkungssteuer<\/a>) und f\u00fcr Enkelkinder <strong>\u20ac 2.173<\/strong>.<\/p>\n<p>Beg\u00fcnstigte, die im Jahr 2019 eine steuerpflichtige Schenkung erhalten haben oder eine andere als die oben genannten Freibetr\u00e4ge geltend machen m\u00f6chten, m\u00fcssen dies sp\u00e4testens am 29. Februar 2020 tun <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/aangifte-schenkbelasting\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Schenkungssteuererkl\u00e4rung<\/a> haben getan.<\/p>\n<h4>K\u00f6rperschaftsteuers\u00e4tze<\/h4>\n<p>Auch diese Steuers\u00e4tze sinken. Im Jahr 2020 gilt dies noch ausschlie\u00dflich f\u00fcr den niedrigen Steuersatz. Dieser Steuersatz ist auf den steuerpflichtigen Betrag bis zu 200.000 \u20ac anzuwenden. F\u00fcr 2019 zahlt die BV auf diesen Teil des Gewinns 19% K\u00f6rperschaftsteuer. Im Jahr 2020 sind es 16,5% und im Jahr 2021 (h\u00f6chstwahrscheinlich) 15%. Der Steuersatz f\u00fcr den steuerpflichtigen Betrag \u00fcber 200.000 \u20ac entspricht im Jahr 2020 dem von 2019: 25%, sinkt jedoch im Jahr 2021 (h\u00f6chstwahrscheinlich) auf 21,7%.<\/p>\n<h4>Die steuerliche Einheit aufl\u00f6sen?<\/h4>\n<p>Angesichts der geringf\u00fcgigen Erh\u00f6hung des K\u00f6rperschaftsteuersatzes kann es interessant sein, keine steuerliche Einheit zu bilden oder eine bestehende steuerliche Einheit aufzul\u00f6sen. Die steuerliche Einheit kann auf Antrag aufgel\u00f6st werden, dieser Antrag kann jedoch nicht r\u00fcckwirkend gelten (wenn Sie die Aufl\u00f6sung zum 1. Januar 2020 w\u00fcnschen, muss der Antrag sp\u00e4testens am 31. Dezember 2019 beim Finanzamt eingegangen sein).<\/p>\n<p>Um die Tarifstufe mehrfach nutzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen die zur steuerlichen Einheit geh\u00f6renden Unternehmen nat\u00fcrlich auf der Grundlage wirtschaftlicher Gesichtspunkte eigenst\u00e4ndig einen steuerpflichtigen Betrag erzielen. Achten Sie bei der Aufl\u00f6sung der steuerlichen Einheit unbedingt auf die Sanktionsbestimmungen!<\/p>\n<p>Wenn Sie eine steuerliche Einheit bilden <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/fiscale-eenheid-vpb-aangaan\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">herbeif\u00fchren m\u00f6chten<\/a>, hast du etwas mehr Zeit. Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 3 Monaten nach dem geplanten Beginn der steuerlichen Einheit gestellt haben.<\/p>\n<h4>Verhindern Sie Verdunstungsverluste<\/h4>\n<p>Verluste k\u00f6nnen bei der K\u00f6rperschaftsteuer mit den Gewinnen der neun auf das Verlustjahr folgenden Jahre verrechnet werden. F\u00fcr Verluste, die im Jahr 2020 und in den Folgejahren entstanden sind, verk\u00fcrzt sich dieser Zeitraum auf sechs Jahre.<\/p>\n<p>Es ist nat\u00fcrlich schade, wenn Verluste nach dem neunten Jahr nicht mehr verrechnet werden k\u00f6nnen (Verlustverfall). Oft gibt es M\u00f6glichkeiten, dies zu verhindern.<\/p>\n<h4>Steuersatz bei wesentlichem Anteil (Box 2)<\/h4>\n<p>Der Einkommensteuersatz in Box 2 steigt von 25% im Jahr 2019 auf 26,25% im Jahr 2020 und auf 26,9% im Jahr 2021. Der h\u00f6here Steuersatz gilt auch f\u00fcr in der GmbH einbehaltene Gewinne.<\/p>\n<p>Trotz der Erh\u00f6hung des Steuersatzes ist es bei weitem nicht immer sinnvoll, im Jahr 2019 (zus\u00e4tzliche) Dividenden auszusch\u00fctten. Dies h\u00e4ngt von der Rendite ab, die mit den Mitteln in der GmbH erzielt werden kann, sowie davon, zu welchem Zeitpunkt in Zukunft voraussichtlich Dividenden ausgesch\u00fcttet werden m\u00fcssen. Dar\u00fcber hinaus ist von Bedeutung, welche steuerlichen Auswirkungen sich nach der Aussch\u00fcttung der Dividende auf die (private) Situation ergeben.<\/p>\n<h4>Vorl\u00e4ufige Bewertung<\/h4>\n<p>Behalte bei all diesen Anpassungen der Eink\u00fcnfte und Abzugsposten deinen vorl\u00e4ufigen Steuerbescheid im Auge. Denn wenn du Steuern nachzahlen musst, fallen daf\u00fcr schnell Steuerzinsen an. Und die S\u00e4tze daf\u00fcr sind nach wie vor exorbitant hoch! Auf die Einkommensteuer zahlst du j\u00e4hrlich <strong>4%<\/strong> und was die K\u00f6rperschaftsteuer betrifft, sogar <strong>8%<\/strong>.<\/p>\n<p>Auf Steuerbescheide, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres erlassen werden, werden keine Steuerzinsen berechnet.<\/p>\n<p>Der Vollst\u00e4ndigkeit halber sei angemerkt: Das Finanzamt erstattet keine Steuerzinsen auf Steuern, die Sie zur\u00fcckerhalten.<\/p>\n<h4>Nutzen Sie den Fr\u00fchbucherrabatt<\/h4>\n<p>Auf vorl\u00e4ufige Steuerbescheide, die in dem Jahr erlassen werden, auf das sie sich beziehen, gew\u00e4hrt die Steuerbeh\u00f6rde einen Zahlungsrabatt. Auch dieser Rabatt basiert auf den oben genannten hohen Zinss\u00e4tzen. Wenn Sie den vorl\u00e4ufigen Steuerbescheid auf einmal bezahlen, k\u00f6nnen Sie den Zahlungsrabatt abziehen. Das kann einen erheblichen Zinsvorteil bringen. Bei der K\u00f6rperschaftsteuer wird der Zahlungsrabatt nach 2020 abgeschafft.<\/p>\n<h4>Eigenverwaltete Altersvorsorge: Letzte Chance<\/h4>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafter, die ihre Altersvorsorge in ihre eigene GmbH eingebracht haben, k\u00f6nnen diese Altersvorsorge noch bis einschlie\u00dflich 31. Dezember 2019 herabsetzen und anschlie\u00dfend abl\u00f6sen oder in eine Altersversorgungsverpflichtung umwandeln: <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/eigenverwaltete-altersvorsorge-letzte-chance\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Eigenverwaltete Altersvorsorge: Letzte Chance<\/a>.<\/p>\n<h4>Firmenwagen<\/h4>\n<p>Ab dem 1. Januar 2017 betr\u00e4gt der Grundzusatzprozentsatz f\u00fcr den Dienstwagen: 22%. In den Jahren vor 2017 lag dieser bei 25%, und es galten Erm\u00e4\u00dfigungen f\u00fcr Fahrzeuge mit geringerem CO\u2082-Aussto\u00df. Diese Erm\u00e4\u00dfigungen gelten f\u00fcr die 60 Monate, die auf den Monat folgen, in dem das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde. Das bedeutet, dass f\u00fcr Fahrzeuge, die 2015 zugelassen wurden, die Erm\u00e4\u00dfigung im Laufe des Jahres 2020 ausl\u00e4uft. Der steuerpflichtige Betrag betr\u00e4gt dann 25%.<\/p>\n<h4>Kaufen Sie noch in diesem Jahr ein Elektroauto<\/h4>\n<p>Wenn Sie den Kauf eines vollelektrischen Autos in Erw\u00e4gung ziehen, sollten Sie dies im Hinblick auf die zus\u00e4tzliche Steuerbelastung am besten noch im Jahr 2019 tun. Die zus\u00e4tzliche Steuerbelastung f\u00fcr diese Fahrzeuge wird n\u00e4mlich in den kommenden Jahren auf 22% angehoben. Lesen Sie dazu unseren Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/hoherer-pauschalbetrag-fur-elektroautos\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">H\u00f6herer zus\u00e4tzlicher Steuersatz f\u00fcr Elektroautos<\/a>.<\/p>\n<h4>Arbeitskostenregelung<\/h4>\n<p>An der Arbeitskostenregelung werden nur einige geringf\u00fcgige \u00c4nderungen vorgenommen. Die Anhebung des Freibetrags von 1,2% auf 1,7% beschr\u00e4nkt sich auf die ersten 400.000 \u20ac der Lohnsumme und bringt dem einzelnen Arbeitgeber daher kaum etwas (schlie\u00dflich handelt es sich nur um maximal 2.000 \u20ac zus\u00e4tzlichen Freibetrag).<\/p>\n<p>Der Tipp zum Jahresende unterscheidet sich daher nicht von den Vorjahren. Es ist ratsam, die Zulagen und Sachleistungen f\u00fcr Ihre Mitarbeiter so zu optimieren, dass m\u00f6glichst wenig Lohnsteuer anf\u00e4llt. Obwohl Sie die Arbeitskostenregelung im ersten Erkl\u00e4rungszeitraum nach dem Kalenderjahr abrechnen (sofern die Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr 2020 verabschiedet werden: sp\u00e4testens im zweiten Erkl\u00e4rungszeitraum nach dem Kalenderjahr) verbuchen, d\u00fcrfen Sie Lohnbestandteile nicht erst nach dem Jahreswechsel in den WKR-Topf einbeziehen.<\/p>\n<h4>Steuerlich vorteilhaftes Dienstfahrrad<\/h4>\n<p>Es scheint gro\u00dfes Interesse an der pauschalen Zurechnung zu geben, die ab dem 1. Januar 2020 f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/firmenfahrrad-ab-2020\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Dienstfahrrad<\/a>. Dieser Zuschlag betr\u00e4gt 7% des Wertes des Fahrrads. Es handelt sich um Fahrr\u00e4der, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellt werden, unter anderem f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Zwecke (einschlie\u00dflich des Wegs zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte).<\/p>\n<h4>WAB<\/h4>\n<p>Im Arbeitsrecht werden sich einige Dinge \u00e4ndern. Wir beschreiben diese \u00c4nderungen in unserem Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/gesetz-zur-ausgewogenheit-auf-dem-arbeitsmarkt-wab-2\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gesetz zur Ausgewogenheit auf dem Arbeitsmarkt (WAB)<\/a>.<\/p>\n<h4>Regelung f\u00fcr Kleinunternehmer (Umsatzsteuer)<\/h4>\n<p>Ab dem 1. Januar 2020 wird die derzeitige Regelung f\u00fcr Kleinunternehmer durch eine Befreiung ersetzt. Unternehmer mit einem Umsatz von weniger als 20.000 \u20ac auf Kalenderjahresbasis k\u00f6nnen sich f\u00fcr eine Mehrwertsteuerbefreiung entscheiden. Wenn Sie die neue Befreiung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten lassen m\u00f6chten, m\u00fcssen Sie dies bis zum 20. November 2019 beim Finanzamt melden. Siehe unser Informationsblatt <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/die-kleinunternehmerregelung-kor-in-vat\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Regelung f\u00fcr Kleinunternehmer (KOR) im Bereich der Mehrwertsteuer<\/a>.<\/p>\n<h4>Schnelll\u00f6sungen (MwSt.)<\/h4>\n<p>F\u00fcr international t\u00e4tige Unternehmer sind im Rahmen der Umsatzsteuer die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft tretenden \u201eQuick Fixes\u201c von Bedeutung. Dies betrifft unter anderem Abrufbest\u00e4nde, die <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/neue-regeln-fur-den-nachweis-von-innergemeinschaftlichen-lieferungen\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Nachweis \u00fcber die Bef\u00f6rderung von Waren im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen<\/a> und ein <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/mehrwertsteuerregelungen-fur-abc-transaktionen-vereinfacht\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vereinfachung in Bezug auf ABC-Transaktionen<\/a>.<\/p>\n<p>Die neuen Vorschriften zur Erhebung der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel treten erst am 1. Januar 2021 in Kraft. Siehe unseren Artikel <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/vereinfachung-der-mehrwertsteuer-im-elektronischen-handel\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vereinfachung der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Net zoals oliebollen en champagne, zijn fiscale eindejaarstips inmiddels een traditionele verschijning rond de jaarwisseling. Maar met de tips moet je wel wat eerder aan de slag dan met de oliebollen. Wat in het vat zit &#8230;.. &#8230;. dat verzuurt niet! Maar in het kader van de fiscaliteit lijken er nog wat voorstellen in het [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-851","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/851","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=851"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/851\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=851"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=851"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=851"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}