{"id":840,"date":"2019-10-16T05:00:24","date_gmt":"2019-10-16T03:00:24","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/naheffing-over-bijtelling-voor-bestelbus\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:37","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:37","slug":"nachforderung-wegen-der-steuerpflichtigen-zulage-fur-einen-lieferwagen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/naheffing-over-bijtelling-voor-bestelbus\/","title":{"rendered":"Nachforderung bez\u00fcglich der steuerpflichtigen Eink\u00fcnfte f\u00fcr einen Lieferwagen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-7214\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20191015_Bijtelling-bestelauto.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>Bei <a href=\"http:\/\/deeplink.rechtspraak.nl\/uitspraak?id=ECLI:NL:GHSHE:2019:1877\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gerichtshof Den Bosch<\/a> Anfang dieses Jahres scheiterte ein Versuch, sich der steuerlichen Nachbelastung f\u00fcr die private Nutzung eines Lieferwagens zu entziehen. Aus dem in der vergangenen Woche ver\u00f6ffentlichten Urteil geht hervor, dass, sobald die Steuerbeh\u00f6rde nachgewiesen hat, dass ein (Liefer-)Fahrzeug zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, in der Regel nur noch eine l\u00fcckenlose Kilometeraufstellung Abhilfe schaffen kann.<\/p>\n<h4>Zur Verf\u00fcgung stellen<\/h4>\n<p>Die Beweislast liegt zun\u00e4chst vollst\u00e4ndig bei der Steuerbeh\u00f6rde. Diese muss nachweisen, dass das (Liefer-)Fahrzeug einem (oder mehreren) Arbeitnehmer(n) auch f\u00fcr private Zwecke zur Verf\u00fcgung stand.<\/p>\n<p>In der vom Gerichtshof verhandelten Rechtssache erf\u00fcllt die Steuerbeh\u00f6rde diese Beweislast durch eine Erkl\u00e4rung des (ehemaligen) Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers des Unternehmens. Dieser erkl\u00e4rt, dass er die Schl\u00fcssel der Fahrzeuge verwaltete, die Fahrzeuge den Mitarbeitern jedoch au\u00dferhalb der Arbeitszeit nicht zur Verf\u00fcgung standen. Wenn die Fahrzeuge au\u00dferhalb der Arbeitszeit nicht auf dem Firmenparkplatz standen, gab es daf\u00fcr immer einen Grund, beispielsweise weil der Mitarbeiter, der das Fahrzeug mit nach Hause genommen hatte, am n\u00e4chsten Morgen zun\u00e4chst eine Lieferung ausfahren musste.<\/p>\n<p>Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Lieferwagen den Arbeitnehmern zur Verf\u00fcgung gestellt wurde, da allein der Betriebsleiter die Verwaltung der Schl\u00fcssel innehatte. Es gab keine schriftliche Festlegung, dass die Arbeitnehmer den Lieferwagen nicht privat nutzen durften. Und es gab keine Kontrolle durch den Arbeitgeber hinsichtlich einer m\u00f6glichen privaten Nutzung. Das Gericht verweist dabei unter anderem auf eine <a href=\"http:\/\/deeplink.rechtspraak.nl\/uitspraak?id=ECLI:NL:HR:2015:1360\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil<\/a> des Obersten Gerichtshofs vom 29. Mai 2015, in dem entschieden wurde, dass keine \u00dcberlassung vorliegt, wenn der oder die Arbeitnehmer das Fahrzeug lediglich zur Ausf\u00fchrung bestimmter Auftr\u00e4ge des Arbeitgebers fahren, um in dessen Interesse Personen oder G\u00fcter zu bef\u00f6rdern.<\/p>\n<h4>Gegenbeweise<\/h4>\n<p>Da nun feststeht, dass das (Liefer-)Fahrzeug den Arbeitnehmern (auch) f\u00fcr private Zwecke zur Verf\u00fcgung stand, ist der Arbeitgeber am Zug. Er darf den Gegenbeweis erbringen, dass in einem Kalenderjahr mit dem (Liefer-)Fahrzeug nicht mehr als 500 private Kilometer zur\u00fcckgelegt wurden. Der Arbeitgeber unternimmt diesbez\u00fcglich einen Versuch. Das Gericht h\u00e4lt die auf Sch\u00e4tzungen basierende Kilometerabrechnung jedoch f\u00fcr v\u00f6llig unzureichend. Und das Gericht folgt auch nicht der Auffassung, dass die f\u00fcr 2012 vorgenommene Sch\u00e4tzung auf die Jahre 2013 und 2014 \u00fcbertragen werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<h4>Nachforderung<\/h4>\n<p>Die Steuerbeh\u00f6rde muss nicht nachweisen, welcher Arbeitnehmer konkret den (Liefer-)Wagen f\u00fcr private Zwecke genutzt hat. Es reicht aus, dass feststeht, dass der (Liefer-)Wagen von einem (oder mehreren) Arbeitnehmern auch f\u00fcr private Zwecke genutzt werden konnte.<\/p>\n<p>Der Nachforderungsbescheid wird anschlie\u00dfend dem Arbeitgeber zugestellt. Denn im Lohnsteuergesetz ist festgelegt, dass, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass zu wenig Steuer abgef\u00fchrt wurde, diese Steuer in Form einer Endabgabe nacherhoben wird. Die Lohnsteuer in Form einer Nachforderung geht zu Lasten des Arbeitgebers, es sei denn, der Arbeitgeber wendet die Steuer tats\u00e4chlich auf den oder die Arbeitnehmer an.<\/p>\n<p>Im Fall vor dem Gericht in Den Bosch betr\u00e4gt der Katalogwert des Lieferwagens 36.133 \u20ac. Der Zuschlag bel\u00e4uft sich somit im Jahr 2014 auf 25% * 36.133 \u20ac = 9.033 \u20ac. Die Lohnsteuer wurde vom Finanzamt auf der Grundlage des bruttierten Endsteuersatzes von 72,4% berechnet, sodass sich die Steuer f\u00fcr dieses Jahr auf 6.539 \u20ac bel\u00e4uft (auch f\u00fcr die Jahre 2011 bis einschlie\u00dflich 2013 wurde eine Nachforderung erhoben).<\/p>\n<p>Die geschuldete Steuer wird um Zinsen erh\u00f6ht. Warum in diesem Fall keine Geldbu\u00dfen verh\u00e4ngt wurden, ist unklar. Der angewandte bruttierte Endsteuersatz wurde anhand der H\u00f6he der Jahresgeh\u00e4lter der Arbeitnehmer festgelegt. Der h\u00f6chste Brutto-Endabgabensatz betrug im Jahr 2014 n\u00e4mlich 108,31 TP3T.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bij Hof Den Bosch strandde eerder dit jaar een poging om onder de bijtelling voor het priv\u00e9gebruik van een bestelbus uit te komen. Uit de, vorige week gepubliceerde uitspraak blijkt dat, wanneer de Belastingdienst eenmaal heeft bewezen dat een (bestel)auto ter beschikking is gesteld, meestal alleen een sluitende kilometeradministratie nog uitkomst biedt. Ter beschikking stellen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-840","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/840","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=840"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/840\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=840"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=840"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=840"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}