{"id":82,"date":"2014-09-17T14:54:10","date_gmt":"2014-09-17T12:54:10","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/belastingplan-2015\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:18","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:18","slug":"steuerplan-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/belastingplan-2015\/","title":{"rendered":"Steuerplan 2015"},"content":{"rendered":"<p><em>Am Tag des Haushalts, dem 16. September 2015, wurde der Steuerplan 2015 der Abgeordnetenkammer vorgelegt. Dieser Entwurf enth\u00e4lt nat\u00fcrlich die Anpassungen der verschiedenen Steuers\u00e4tze und Befreiungen. Diese werden Sie im Folgenden nicht finden. Wir beschr\u00e4nken uns auf die wichtigsten inhaltlichen \u00c4nderungen der Steuergesetzgebung.<\/em><\/p>\n<p><b>Ma\u00dfnahmen f\u00fcr den Wohnungsmarkt<\/b><\/p>\n<ul style=\"color: #000000;\">\n<li>Die Zinsen f\u00fcr Restschulden sind bis zu 15 Jahre lang absetzbar (jetzt: 10 Jahre).<\/li>\n<li>Der Zeitraum f\u00fcr den Zinsabzug f\u00fcr ein leer stehendes ehemaliges Eigenheim, das zum Verkauf steht, oder ein leer stehendes k\u00fcnftiges Eigenheim wird strukturell drei Jahre betragen.<\/li>\n<li>Die Verl\u00e4ngerung der Regelung zum Wiederaufleben des Hypothekenzinsabzugs nach der Vermietung einer ehemals selbst genutzten Wohnung wird strukturell ausgestaltet. So wird es weiterhin m\u00f6glich sein, die Wohnung zum Verkauf zu vermieten, ohne dass die zus\u00e4tzliche Darlehensregelung angewendet wird, und der Zinsabzug kann nach der Vermietung f\u00fcr den Rest des Zeitraums, in dem die Umzugsregelung gilt, wieder in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b style=\"color: #000000;\">Ausschluss des Abzugs von ausl\u00e4ndischen Geldbu\u00dfen<\/b><span style=\"color: #000000;\"> <\/span><br style=\"color: #000000;\" \/><span style=\"color: #000000;\">Ausl\u00e4ndische Geldbu\u00dfen sind vom Abzug bei der Einkommens- und K\u00f6rperschaftssteuer ausgeschlossen.<br \/>\n<\/span>Ausl\u00e4ndische Geldbu\u00dfen k\u00f6nnen auch nicht als endbesteuerter Posten f\u00fcr Lohnsteuerzwecke ausgewiesen werden.<\/p>\n<p><b style=\"color: #000000;\">Abschaffung der Altenzulage Box III<\/b><span style=\"color: #000000;\"> <\/span><br style=\"color: #000000;\" \/><span style=\"color: #000000;\">Ab dem 1. Januar 2016 wird die Erh\u00f6hung des Freibetrags von bis zu 27.984 \u20ac in Feld III f\u00fcr \u00e4ltere Menschen mit einem Einkommen in Feld I von bis zu 19.895 \u20ac und einer Spar- und Investitionsgrundlage in Feld III von bis zu 279.708 \u20ac pro Steuerpflichtigem (Seniorenfreibetrag) abgeschafft. Dies betrifft Regelungen, bei denen eine Verm\u00f6genspr\u00fcfung (Einkommenspr\u00fcfung) in Box III durchgef\u00fchrt wird (z. B. der Mietzuschuss).<\/span><\/p>\n<p style=\"color: #000000;\"><b>\u00dcbliches Lohnschema<\/b><\/p>\n<ul style=\"color: #000000;\">\n<li>Die Effizienzmarge von 30% im \u00fcblichen Gehaltsschema f\u00fcr DGAs mit einem Gesch\u00e4ftsgehalt, das \u00fcber dem gesetzlichen Gehalt von 44.000 \u20ac (2014) liegt, wird auf 25% reduziert. Im Jahr 2015 kann das Gehalt der DGA auf 75\/70 * Gehalt im Jahr 2013 festgesetzt werden, wenn dieses Gehalt im Jahr 2013 h\u00f6her als 43.000 \u20ac war, es sei denn, es ist plausibel, dass das Gehalt im Jahr 2015 nach dem \u00fcblichen Gehaltsschema auf einen h\u00f6heren oder niedrigeren Betrag festgesetzt werden sollte. Vereinbarungen mit dem Finanzamt \u00fcber den \u00fcblichen Lohn laufen nach 2014 aus.<\/li>\n<li>Die wichtigste Regel ab 2015 ist, dass die zu ber\u00fccksichtigenden L\u00f6hne mindestens betragen:<br \/>\na. 75% der L\u00f6hne aus der vergleichbarsten Besch\u00e4ftigung.<br \/>\nb. das h\u00f6chste Gehalt der anderen Besch\u00e4ftigten des Unternehmens.<br \/>\nc. \u20ac 44.000.<\/li>\n<li>Danach kann der Einbehaltungsbeauftragte plausibel machen, dass der zu ber\u00fccksichtigende Lohn niedriger angesetzt werden sollte. Dies ist m\u00f6glich, wenn plausibel ist, dass der Lohn aus der vergleichbarsten Besch\u00e4ftigung niedriger ist. Sofern der Lohn bei dieser Widerlegungsm\u00f6glichkeit nicht unter 44.000 \u20ac f\u00e4llt, kann der Abzugsverpflichtete die Wirtschaftlichkeitsspanne ber\u00fccksichtigen.<\/li>\n<li>Der Begriff \u201c\u00e4hnliche Besch\u00e4ftigung\u201d wird durch \u201cam ehesten vergleichbare Besch\u00e4ftigung\u201d ersetzt.<\/li>\n<li>Das Gehalt der DGA wird mindestens in H\u00f6he des h\u00f6chsten Gehalts der anderen Arbeitnehmer im Unternehmen der DGA oder in verbundenen Unternehmen festgelegt. Von nun an k\u00f6nnen auch alle anderen Arbeitnehmer von Unternehmen ber\u00fccksichtigt werden, bei denen der Abzugsverpflichtete die Beteiligungsfreistellung in Anspruch nehmen kann. Die Sonderregelung f\u00fcr F\u00e4lle, in denen der \u00fcbliche Lohn 5.000 \u20ac nicht \u00fcbersteigt, ist nun auch an diese Gruppe verbundener Unternehmen gebunden.<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"color: #000000;\"><b>Arbeitskostenregelung<\/b><br \/>\nAb dem 1. Januar 2015 wird das Arbeitskostenmodell (WKR) f\u00fcr alle Arbeitgeber verpflichtend. Es wird f\u00fcnf \u00c4nderungen an der Regelung geben, und um diese zu finanzieren, wird der Freibetrag von 1,5% auf 1,2% reduziert.<\/p>\n<ul style=\"color: #000000;\">\n<li><i>Kriterium der Erforderlichkeit<\/i><br \/>\nDas Erforderlichkeitskriterium ist ein offener Standard, der davon ausgeht, dass alle Einrichtungen, die ein Arbeitgeber im Rahmen seiner Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit f\u00fcr erforderlich h\u00e4lt, dem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung gestellt werden k\u00f6nnen, ohne dass der private Nutzen des Arbeitnehmers f\u00fcr steuerliche Zwecke ber\u00fccksichtigt wird. Das Erforderlichkeitskriterium wird vorerst nur f\u00fcr Werkzeuge, Computer, mobile Kommunikationsger\u00e4te und \u00e4hnliche Ger\u00e4te eingef\u00fchrt. Die Erforderlichkeit wird zun\u00e4chst dem Arbeitgeber \u00fcberlassen, wobei seine Beurteilung durch eine Angemessenheitspr\u00fcfung objektiviert wird. Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung des Kriteriums der Erforderlichkeit ist, dass der Arbeitnehmer die Zulage oder Ausstattung zur\u00fcckgibt oder den (Rest-)Wert erstattet, wenn sie f\u00fcr die Aus\u00fcbung der T\u00e4tigkeit nicht mehr erforderlich ist. Das Erforderlichkeitskriterium kann nicht im Rahmen eines Cafeteria-Systems angewendet werden. F\u00fcr Arbeitnehmer, die gleichzeitig Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Aufsichtsr\u00e4te der Abzugsstelle sind, gilt eine erh\u00f6hte Beweislast f\u00fcr die Erforderlichkeit einer Erstattung oder Bereitstellung.<\/li>\n<li><i>J\u00e4hrliche Abrechnung<\/i><br \/>\nDie Abzugsverpflichteten m\u00fcssen ihre Steuerschuld nach dem WKR nur noch einmal im Jahr ermitteln. Es muss also nicht mehr f\u00fcr jeden Erkl\u00e4rungszeitraum gepr\u00fcft werden, ob der freie Raum \u00fcberschritten wird. Die f\u00e4llige Steuer wird im ersten Steuerzeitraum des folgenden Kalenderjahres entrichtet. Es besteht jedoch weiterhin die M\u00f6glichkeit, die Steuer in Teilen fr\u00fcher zu entrichten.<\/li>\n<li><i>Gruppenprogramm<\/i><br \/>\nDie CRD kann auf Konzernebene durch Einf\u00fchrung der so genannten Konzernregelung angewandt werden. Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung der Konzernregelung ist, dass die Muttergesellschaft w\u00e4hrend des gesamten Kalenderjahres 95% an den (Unter-)Tochtergesellschaften h\u00e4lt. Die bei \u00dcberschreitung des gemeinsamen Raums f\u00e4llige Steuer muss von dem Konzernunternehmen mit der h\u00f6chsten lohnsteuerpflichtigen Lohnsumme angemeldet und abgef\u00fchrt werden. Bei Anwendung der Gruppenregelung haften die betroffenen Arbeitgeber gesamtschuldnerisch f\u00fcr die gesamte von der Gruppe geschuldete Steuer. Die Entscheidung, ob die Gruppenregelung angewendet wird oder nicht, muss j\u00e4hrlich in der ersten Steuererkl\u00e4rung nach dem Kalenderjahr, auf das sich die Entscheidung bezieht, getroffen werden.<\/li>\n<li><i>Gezielte Freistellung f\u00fcr branchenspezifische Produkte<\/i><br \/>\nDie gezielte Befreiung ist ein Rabatt von bis zu 20% auf (branchen-)eigene Produkte des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens. Maximal 500 \u20ac pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr sind auf diese Weise ausdr\u00fccklich freigestellt.<\/li>\n<li><i>Unterscheidung zwischen Erstattungen\/Verf\u00fcgungen\/Dispositionen<\/i><br \/>\nEs wird eine neue gezielte Befreiung f\u00fcr eine Reihe von arbeitsplatzbezogenen Einrichtungen geben, f\u00fcr die derzeit eine Nullbewertung gilt. Dazu geh\u00f6ren Einrichtungen, die zus\u00e4tzlich zu den bereitgestellten Einrichtungen bereitgestellt und erstattet werden. Es ist noch nicht klar, welche Einrichtungen f\u00fcr diesen Zweck bestimmt werden.<\/li>\n<\/ul>\n<p><b style=\"color: #000000;\">Lebenslang<\/b><span style=\"color: #000000;\"> <\/span><br style=\"color: #000000;\" \/><span style=\"color: #000000;\">Teilnehmer an einem unter die \u00dcbergangsregelungen fallenden Lebenslauf-Sparplan, die 2013 nicht von der Regelung Gebrauch gemacht haben, dass nur 80% besteuert wurde, als das gesamte Lebenslaufguthaben entzogen wurde, erhalten 2015 eine einmalige Gelegenheit, eine 80%-Regelung in Anspruch zu nehmen. Diese 80%-Regelung gilt h\u00f6chstens f\u00fcr die H\u00f6he der Anspr\u00fcche am 31. Dezember 2013. Nach Anwendung der 80%-Regelung kann der Steuerpflichtige das \u00dcbergangsrecht nicht mehr in Anspruch nehmen, da die gesamte Gutschrift zur\u00fcckgezogen werden muss.<\/span><\/p>\n<p><b style=\"color: #000000;\">Verl\u00e4ngerung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes f\u00fcr die Renovierung von Wohnungen<\/b><span style=\"color: #000000;\"> <\/span><br style=\"color: #000000;\" \/><span style=\"color: #000000;\">Die Anwendung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes auf Arbeiten zur Renovierung und Reparatur von H\u00e4usern wird bis zum 1. Juli 2015 verl\u00e4ngert. Er muss f\u00fcr Wohnungen gelten, die seit mindestens zwei Jahren genutzt werden.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Op Prinsjesdag, 16 september 2015, is het Belastingplan 2015 ingediend bij de Tweede Kamer. Dit wetsvoorstel bevat uiteraard de aanpassingen van de diverse tarieven en vrijstellingen. Die treft u hieronder niet aan. Wij beperken ons tot de belangrijkste inhoudelijke wijzigingen van de fiscale wetgeving. Woningmarktmaatregelen Rente op restschulden is aftrekbaar gedurende maximaal 15 jaar (dit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-82","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/82","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=82"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/82\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2095,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/82\/revisions\/2095"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=82"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=82"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=82"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}