{"id":807,"date":"2019-07-25T11:44:20","date_gmt":"2019-07-25T09:44:20","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/pensioen-in-eigen-beheer-laatste-kans\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:34","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:34","slug":"eigenverwaltete-altersvorsorge-letzte-chance","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/pensioen-in-eigen-beheer-laatste-kans\/","title":{"rendered":"Selbstverwaltete Altersvorsorge: Letzte Chance!"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-6803\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/Factsheet-VWG-1.jpg\" alt=\"\" width=\"1200\" height=\"628\" \/><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Notiz ist auch verf\u00fcgbar in <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/Pensioen-in-eigen-beheer-laatste-kans.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">pdf<\/a>-Format.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Die selbstverwaltete Altersversorgung gilt ab dem 1. April 2017 <strong>abgeschafft<\/strong>. Die \u00dcbergangsregelungen gelten bis einschlie\u00dflich <strong>31. Dezember 2019<\/strong> angewendet werden.<\/em><\/p>\n<p><strong><em>Verpassen Sie daher nicht Ihre letzte Chance, falls Sie noch eine selbstverwaltete Altersvorsorge haben!<\/em><\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Ergreifen Sie gegebenenfalls vor dem 1. Januar 2020 entsprechende Ma\u00dfnahmen.<\/em><\/strong><\/p>\n<h4><strong>Selbstverwaltete Altersvorsorge<\/strong><\/h4>\n<p>Genau wie ein \u201cnormaler\u201d Arbeitnehmer durfte auch der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gro\u00dfaktion\u00e4r (<strong>DGA<\/strong>), der f\u00fcr seine eigene GmbH t\u00e4tig ist, kann bis zum 1. April 2017 steuerlich beg\u00fcnstigte Rentenanspr\u00fcche bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft oder bei einem Rentenfonds aufbauen.<\/p>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, der 10% oder mehr der Anteile an seiner BV hielt, durfte die Rentenanspr\u00fcche jedoch auch bei der \u201ceigenen\u201d BV unterbringen. Dies bezeichnen wir als \u201eeigene Altersvorsorge\u201c, abgek\u00fcrzt als: <strong>PEB<\/strong>.<\/p>\n<p>Letzteres wurde abgeschafft. Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschafter (DGA) darf nach dem 31. M\u00e4rz 2017 im Rahmen seines Arbeitsverh\u00e4ltnisses bei seiner eigenen GmbH keine steuerlich beg\u00fcnstigte Altersvorsorge mehr bei dieser GmbH aufbauen, wohl aber nat\u00fcrlich weiterhin bei einer Pensionskasse oder einem anerkannten Versicherer.<\/p>\n<h4><strong>Was nun? Sie haben die Wahl zwischen 3 M\u00f6glichkeiten<\/strong><\/h4>\n<p>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer hat hinsichtlich seines PEB die folgenden drei M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<ol>\n<li>Die erworbenen Anspr\u00fcche <strong>fortsetzen<\/strong>.<\/li>\n<li>Die Anspr\u00fcche streichen und anschlie\u00dfend mit einem Abschlag <strong>auszahlen<\/strong>.<\/li>\n<li>Die Anspr\u00fcche abstempeln und anschlie\u00dfend in eine <strong>Altersversorgungsverpflichtung<\/strong>.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Im Folgenden werden wir diese M\u00f6glichkeiten kurz n\u00e4her erl\u00e4utern.<\/p>\n<h4><strong>Weitermachen<\/strong><\/h4>\n<p>Der weitere Aufbau der Rentenanspr\u00fcche wurde sp\u00e4testens am 31. M\u00e4rz 2017 eingestellt. Eine Fortf\u00fchrung bedeutet, dass die sogenannten beitragsfreien Anspr\u00fcche beibehalten werden und zum Renteneintrittsdatum (bzw. zu den Renteneintrittsdaten) ausgezahlt werden.<\/p>\n<p>Der Pensionsr\u00fcckstellung, die im Zusammenhang mit den eingefrorenen\/beitragsfreien Anspr\u00fcchen in der Bilanz der BV ausgewiesen ist, wird weiterhin j\u00e4hrlich eine Zuf\u00fchrung vorgenommen. Diese Zuf\u00fchrung geht zu Lasten des Gewinns der BV. Die Zuf\u00fchrung basiert auf der versicherungsmathematischen Bewertung der Rentenanspr\u00fcche, deren Aufbau beendet ist.<\/p>\n<h4><strong>Anspruch steuerlich nicht einwandfrei<\/strong><\/h4>\n<p>Es besteht keine Verpflichtung, den Rentenanspruch beitragsfrei zu gestalten. Ein in Eigenverwaltung gehaltener Rentenanspruch, der nach dem 31. M\u00e4rz 2017 noch weiter aufgelaufen ist, ist jedoch steuerlich nicht einwandfrei.<\/p>\n<p>Eine steuerlich nicht einwandfreie Altersvorsorge gilt als abgekauft. Was unter \u201eAbkauf\u201c zu verstehen ist, erl\u00e4utern wir im Folgenden. Die nachstehend beschriebenen Verg\u00fcnstigungen gelten nicht im Falle des fiktiven Abkaufs einer nicht einwandfreien Altersvorsorge.<\/p>\n<h4><strong>Geteilter Rentenanspruch<\/strong><\/h4>\n<p>Eine Alternative besteht darin, dass der Rentenanspruch in Eigenverwaltung wie folgt aufgeteilt wird:<\/p>\n<ul>\n<li>ein beitragsfreier Anspruch <u>mit<\/u> bis einschlie\u00dflich 31. M\u00e4rz 2017 aufgelaufene Steuerverg\u00fcnstigungen;<\/li>\n<li>ein aufbauender Anspruch <u>ohne<\/u> Steuerverg\u00fcnstigungen, die ab dem 1. April 2017 erworben wurden (im Allgemeinen ist ein solcher Anspruch jedoch steuerlich nicht vorteilhaft).<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Abfindung<\/strong><\/h4>\n<p>Bis einschlie\u00dflich 31. Dezember 2019 ist es zul\u00e4ssig, selbst angesparte Rentenanspr\u00fcche mit steuerlichen Vorteilen abzukaufen. Bei einer Auszahlung f\u00e4llt jedoch Lohnsteuer an, die von der GmbH in der Steuererkl\u00e4rung des Kalendermonats zu entrichten ist, der auf den Monat folgt, in dem die Altersversorgung ausgezahlt wird.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich muss die Bruttoabfindungssumme, abz\u00fcglich des Rabatts (siehe unten), in der Einkommensteuererkl\u00e4rung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers unter den Eink\u00fcnften aus Arbeit und Wohnung (Box 1) ausgewiesen werden. Die einbehaltene Lohnsteuer wird mit der Einkommensteuer verrechnet.<\/p>\n<p>Der Staatssekret\u00e4r gew\u00e4hrt bei dieser Abfindung Folgendes <strong>Zusch\u00fcsse<\/strong>.<\/p>\n<ul>\n<li>Es werden keine Revisionszinsen berechnet.<\/li>\n<li>Die Lohnsteuer wird auf der Grundlage des steuerlichen Bilanzwerts der Anspr\u00fcche berechnet (nicht auf der Grundlage des wesentlich h\u00f6heren handelsrechtlichen Bilanzwerts; der Staatssekret\u00e4r bezeichnet dies als \u201eAnpassung des handelsrechtlichen Werts an den steuerlichen Wert\u201c).<\/li>\n<li>Auf diesen Abfindungsbetrag wird ein Rabatt in H\u00f6he von: gew\u00e4hrt <strong>19,5%<\/strong> (Bei einem R\u00fcckkauf in den Jahren 2017 und 2018 war dieser Rabatt h\u00f6her: 34,5% bzw. 25%).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Abschlag wird auf den steuerlichen Bilanzwert von <strong>31. Dezember 2015<\/strong>. Ist der steuerliche Bilanzwert zum Zeitpunkt der Abl\u00f6sung h\u00f6her, muss zwar die Differenz zum Wert zum Jahresende 2015 abgel\u00f6st werden, der Abschlag wird jedoch nicht gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Ist der steuerliche Bilanzwert zum Zeitpunkt der Auszahlung niedriger, wird der Abschlag auf den niedrigeren steuerlichen Bilanzwert zum Zeitpunkt der Auszahlung gew\u00e4hrt (dies ist bei Rentenanspr\u00fcchen der Fall, die bereits an den Rentenberechtigten ausgezahlt werden).<\/p>\n<h4><strong>Ums\u00e4tze<\/strong><\/h4>\n<p>Der Rentenanspruch kann auch auf den steuerlichen Wert abgeschrieben und anschlie\u00dfend in ein Sparguthaben umgewandelt werden (<strong>Altersvorsorgeverpflichtung<\/strong>).<\/p>\n<p>Die Altersversorgungsverpflichtung (ODV) wird j\u00e4hrlich zu Lasten des Gewinns der BV um Zinsen erh\u00f6ht. Diese Zinsen entsprechen der durchschnittlichen U-Rendite des vorangegangenen Kalenderjahres. Diese Zinsen betragen 0,269<strong>% (<\/strong>f\u00fcr 2017: 0,059%, f\u00fcr 2018: 0,060%).<\/p>\n<p>Die Altersversorgungsverpflichtung muss dann sp\u00e4testens ab Erreichen des AOW-Rentenalters (das derzeit bei 67 Jahren liegt) ausgezahlt werden. Die Auszahlungen m\u00fcssen mindestens 20 Jahre lang erfolgen. Beginnen die Auszahlungen vor Erreichen des AOW-Rentenalters, verl\u00e4ngert sich die Mindestlaufzeit der Auszahlungen um die Anzahl der Jahre vor Erreichen des AOW-Rentenalters.<\/p>\n<p>Wurde der Rentenanspruch bereits ausgezahlt, muss die Altersversorgungsverpflichtung \u00fcber einen Zeitraum von 20 Jahren ausgezahlt werden, abz\u00fcglich der Jahre, in denen seit Erreichen des Rentenalters bereits Auszahlungen erfolgt sind.<\/p>\n<h4><strong>Partner<\/strong><\/h4>\n<p>In einer Altersvorsorge werden in der Regel auch Anspr\u00fcche f\u00fcr den Partner des Rentenberechtigten (und oft auch f\u00fcr die Kinder) gew\u00e4hrt. Dabei handelt es sich um Leistungen an den Partner und die Kinder nach dem Tod des Rentenberechtigten (des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und Anteilseigners).<\/p>\n<p>Im Falle einer Scheidung hat der Partner Anspruch auf:<\/p>\n<ul>\n<li>die H\u00e4lfte (50%) der w\u00e4hrend der Ehe erworbenen Altersrente <strong>und<\/strong>;<\/li>\n<li>auf die volle Hinterbliebenenrente.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dies ergibt sich aus dem Gesetz \u00fcber den Ausgleich von Rentenanspr\u00fcchen bei Scheidung.<\/p>\n<p>Diese Rechte stehen dem Partner sowohl bei einer Ehe in G\u00fctergemeinschaft als auch bei einer Ehe unter Ehevertrag zu. Der Rentenausgleich ist v\u00f6llig unabh\u00e4ngig davon, wie die geschiedenen Ehegatten ihr Verm\u00f6gen aufteilen.<\/p>\n<p>Jede der oben beschriebenen M\u00f6glichkeiten hat zur Folge, dass die Anspr\u00fcche des Partners gemindert werden oder sogar vollst\u00e4ndig entfallen:<\/p>\n<ul>\n<li>wenn der Anspruch <strong>beitragsfrei<\/strong> erfolgt, richtet sich der Anspruch des Partners nach der H\u00f6he der beitragsfreien Altersrente (vor der Umwandlung in eine beitragsfreie Rente richtete sich der Anspruch des Partners nach der zu erreichenden Altersrente);<\/li>\n<li>bei <strong>Abfindung<\/strong> Mit dem Erl\u00f6schen des Anspruchs gehen nat\u00fcrlich alle Rechte des Partners verloren;<\/li>\n<li>nach der Umwandlung des Rentenanspruchs in eine <strong>Altersversorgungsverpflichtung<\/strong> Der Anspruch des Partners beschr\u00e4nkt sich auf den zum Zeitpunkt des Todes des Rentenberechtigten noch nicht ausgezahlten Teil der Altersversorgungsverpflichtung.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Partner muss daher ausdr\u00fccklich der Auszahlung und\/oder der Umwandlung der Rentenanspr\u00fcche in eine Altersversorgungsverpflichtung zustimmen.<\/p>\n<p>Es gibt ein Formular, das auch vom Partner unterzeichnet werden muss und innerhalb eines Monats nach der Auszahlung oder Umwandlung beim Finanzamt eingereicht werden muss. Die rechtliche Bedeutung dieses Formulars scheint jedoch begrenzt zu sein.<\/p>\n<p>Je nachdem, wie die eheliche Beziehung rechtlich geregelt ist, muss der Partner m\u00f6glicherweise f\u00fcr die entfallenden Rentenanspr\u00fcche entsch\u00e4digt werden. Wie diese Entsch\u00e4digung erfolgen kann, hat der Gesetzgeber noch nicht klargestellt. Bei einer zu hohen oder zu niedrigen Entsch\u00e4digung kann es sich um eine Schenkung handeln, die der Schenkungssteuer unterliegt.<\/p>\n<h4><strong>Verwendung des Netto-Abl\u00f6sungsbetrags<\/strong><\/h4>\n<p>Die Netto-Abfindung entspricht dem steuerlichen Wert der Anspr\u00fcche abz\u00fcglich der von der GmbH gezahlten Lohnsteuer. Diese Abfindung steht dem Rentenberechtigten zu, der dar\u00fcber nach eigenem Ermessen verf\u00fcgen kann.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich hat dies steuerliche Auswirkungen.<\/p>\n<ul>\n<li>Wenn die BV die Auszahlungssumme auszahlt, flie\u00dft diese in die Bemessungsgrundlage f\u00fcr Eink\u00fcnfte aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) ein.<\/li>\n<li>Bleibt die BV mit der Abfindungssumme in Verzug, entsteht eine Forderung, auf die die Bereitstellungsregelung (Box 1) anzuwenden ist (die erzielten Zinsen werden nach Abzug der TBS-Freistellung in H\u00f6he von 12% mit maximal 51,75% besteuert).<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong> <\/strong><strong>Stellungnahme<\/strong><\/h4>\n<p>Welche Option am interessantesten ist, h\u00e4ngt von der jeweiligen individuellen Situation ab. Eine Berechnung verdeutlicht dies. Die Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Benachteiligung des Partners und der Kinder ist ein wesentlicher Aspekt. Ebenso wie die Frage, wie der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer nach dem Auskauf oder der Umwandlung seinen Lebensabend (und den seiner Hinterbliebenen) finanziell absichern wird.<\/p>\n<p>F\u00fcr eine Abfindung der Rentenanspr\u00fcche einschlie\u00dflich der Zulagen m\u00fcssen die erforderlichen liquiden Mittel zur Zahlung der f\u00e4lligen Lohnsteuer verf\u00fcgbar sein.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der Zweck dieses Vermerks besteht darin, ein Schema zu skizzieren. Aus Gr\u00fcnden der Lesbarkeit wurde daher eine Vereinfachung vorgenommen. Die VWG haftet daher nicht f\u00fcr die Folgen von Ma\u00dfnahmen, die aufgrund dieses Vermerks ergriffen oder nicht ergriffen werden.<\/em><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Deze notitie is ook beschikbaar in pdf-format. &nbsp; Het pensioen in eigen beheer is per 1 april 2017 afgeschaft. De overgangsfaciliteiten kunnen tot en met 31 december 2019 worden toegepast. Mis daarom, als je nog pensioen in eigen beheer hebt, niet je laatste kans! Onderneem, indien nodig, actie v\u00f3\u00f3r 1 januari 2020. Pensioen in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-807","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/807","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=807"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/807\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=807"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=807"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=807"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}