{"id":767,"date":"2019-03-26T08:31:41","date_gmt":"2019-03-26T07:31:41","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/aftrek-van-btw-op-kosten-van-catering\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:30","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:30","slug":"abzug-der-mehrwertsteuer-auf-catering-kosten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/aftrek-van-btw-op-kosten-van-catering\/","title":{"rendered":"Abzug der Mehrwertsteuer auf Catering-Kosten"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-6636\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20190326_Horeca-BTW-1.jpg\" alt=\"\" width=\"1632\" height=\"612\" \/><\/p>\n<p>Die Mehrwertsteuer, die auf Dienstleistungen im Gastgewerbe erhoben wird, ist nicht abzugsf\u00e4hig. In den meisten F\u00e4llen gilt dies auch dann, wenn Sie diese Kosten im Hinblick auf Ihre mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen t\u00e4tigen.<\/p>\n<h4>Mehrwertsteuer im Gastgewerbe<\/h4>\n<p>Dieses Abzugsverbot findest du in <em>Artikel 15 Absatz 5 des Umsatzsteuergesetzes von 1968<\/em>. Nicht abzugsf\u00e4hig ist die Mehrwertsteuer, die Sie f\u00fcr Folgendes zahlen:<\/p>\n<ul>\n<li>die Ausgabe von Speisen und Getr\u00e4nken;<\/li>\n<li>zur Verwendung vor Ort;<\/li>\n<li>im Rahmen des Hotel-, Caf\u00e9-, Restaurant-, Pensionen- und verwandten Gesch\u00e4ftsbetriebs;<\/li>\n<li>an Personen, die sich dort nur f\u00fcr kurze Zeit aufhalten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>H\u00e4ufige Beispiele sind ein Abendessen mit einem Kunden in einem Restaurant und ein Umtrunk mit den Mitarbeitern in einer Kneipe. Aber auch wenn Sie einen Caterer beauftragen, vor Ort einen Empfang oder eine Feier auszurichten, sto\u00dfen Sie auf dieses Abzugsverbot.<\/p>\n<h4>Business-Sitze<\/h4>\n<p>Bei der <a href=\"http:\/\/deeplink.rechtspraak.nl\/uitspraak?id=ECLI:NL:RBZWB:2018:6939\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Bezirksgericht Zeeland-West Brabant<\/a> Es meldet sich ein Profifu\u00dfballverein (BVO). Dieser bietet \u2013 nat\u00fcrlich gegen eine Geb\u00fchr \u2013 Business-Sitzpl\u00e4tze an. Dort k\u00f6nnen die Heimspiele verfolgt und das Catering genossen werden. Die Kosten f\u00fcr das Catering werden nicht separat in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>Die BVO ist der Ansicht, dass sie die Mehrwertsteuer, die auf den Einkauf der Verpflegung anf\u00e4llt, abziehen darf. Die Verpflegung wird schlie\u00dflich f\u00fcr die mehrwertsteuerpflichtige Bereitstellung des Business-Sitzplatzes verwendet. Die Steuerbeh\u00f6rde hat den Abzug unter Berufung auf den vorgenannten Artikel 15 korrigiert.<\/p>\n<p>Die BVO vertritt die Auffassung, dass sich der Begriff \u201cBereitstellung\u201d ausschlie\u00dflich auf Personen bezieht, die die Speisen und Getr\u00e4nke als Endverbraucher beziehen. Der Oberste Gerichtshof hat jedoch bereits 1993 entschieden, dass die Abzugsbeschr\u00e4nkung nicht dadurch beeintr\u00e4chtigt wird, dass die Speisen und Getr\u00e4nke an Sponsoren und geladene G\u00e4ste ausgegeben werden.<\/p>\n<p>Das Gericht schlie\u00dft sich auch nicht der Auffassung des BVO an, dass der Catering-Service Teil der Bereitstellung des Business-Sitzplatzes sei. Der BVO hat nicht glaubhaft gemacht, dass der Besuch des Spiels der Hauptzweck dieser Leistung ist.<\/p>\n<p>Die BVO beruft sich zudem auf eine Stellungnahme einer Expertengruppe der Steuerbeh\u00f6rde. Diese Stellungnahme betrifft Veranstaltungsagenturen. Diese d\u00fcrfen die Mehrwertsteuer auf Gastronomieleistungen abziehen, sofern sie die Bereitstellung von Speisen und Getr\u00e4nken in den Rechnungen an ihre Kunden ausdr\u00fccklich gesondert ausweisen. Diese Abnehmer d\u00fcrfen diesen Teil der vom Veranstaltungsb\u00fcro in Rechnung gestellten Mehrwertsteuer dann nicht abziehen. Die BVO f\u00fchrt das Catering auf der Rechnung f\u00fcr den Business-Sitz nicht gesondert auf und kann sich daher nicht auf die Stellungnahme der Expertengruppe berufen.<\/p>\n<h4>Fein<\/h4>\n<p>Die Steuerbeh\u00f6rde hat gegen die BVO zudem eine Bu\u00dfgeldstrafe verh\u00e4ngt. Diese bel\u00e4uft sich auf 10% der zu Unrecht abgezogenen Mehrwertsteuer. Das Gericht urteilt, dass die BVO h\u00e4tte wissen m\u00fcssen, dass nicht im Einklang mit der Genehmigung gehandelt wurde. Daher liegt bei der BVO ein \u201c<em>grobe Fahrl\u00e4ssigkeit, die an Vorsatz grenzt<\/em>\u201c. Personalwechsel und Probleme mit der Verwaltungssoftware \u00e4ndern daran nichts.<\/p>\n<p>Das Gericht h\u00e4lt die Geldstrafe von (nur) 10% angesichts der Schwere des Versto\u00dfes, der kooperativen Haltung des BVO und der Tatsache, dass Ma\u00dfnahmen ergriffen wurden, um k\u00fcnftige Probleme mit der Buchf\u00fchrung zu vermeiden, f\u00fcr angemessen und geboten.<\/p>\n<p>Das Gericht mindert die Geldbu\u00dfe jedoch aufgrund einer unangemessenen Verz\u00f6gerung. Die angemessene Frist f\u00fcr die Beurteilung einer Geldbu\u00dfe betr\u00e4gt zwei Jahre, gerechnet ab der Bekanntgabe der Geldbu\u00dfe. Die Geldbu\u00dfe wurde Ende 2015 im Entwurf des Berichts der Steuerbeh\u00f6rde bekannt gegeben. Das Gericht f\u00e4llt sein Urteil Ende 2018, also deutlich au\u00dferhalb der Frist von zwei Jahren. Dies f\u00fchrt zu einer Herabsetzung der Geldbu\u00dfen von 10% auf 8,5% der zu Unrecht abgezogenen Mehrwertsteuer.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De BTW die drukt op horecaprestaties is niet aftrekbaar. In de meeste gevallen ook niet wanneer je deze kosten maakt met het oog op je met BTW belaste prestaties. Horeca-BTW Je vindt dit aftrekverbod in artikel 15, lid 5 van de Wet op de omzetbelasting 1968. 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