{"id":697,"date":"2018-10-04T06:00:20","date_gmt":"2018-10-04T04:00:20","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/fiets-van-de-zaak-vanaf-2020\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:24","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:24","slug":"firmenfahrrad-ab-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/fiets-van-de-zaak-vanaf-2020\/","title":{"rendered":"Firmenfahrrad ab 2020"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-4771\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20180320_Fiets-1024x384.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>In unserem Artikel \u00fcber die <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/steuerplane-fur-2019\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Steuerpl\u00e4ne f\u00fcr 2019<\/a> Wir haben bereits kurz auf die neuen Vorschriften f\u00fcr Dienstfahrr\u00e4der hingewiesen. In diesem Artikel gehen wir n\u00e4her auf die Einzelheiten der neuen Regelung ein. Sofern das Parlament sie verabschiedet, treten die neuen Vorschriften am 1. Januar 2020 in Kraft.<\/p>\n<h4>Zuschlag 7%<\/h4>\n<p>Der Kern der neuen Regelung besteht darin, dass f\u00fcr ein einem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung gestelltes Fahrrad j\u00e4hrlich folgender Betrag zum Lohn hinzugerechnet wird: 7% des Neuwerts des Fahrrads. Von diesem Zuschlag darf der f\u00fcr die private Nutzung an den Arbeitgeber gezahlte Eigenbeitrag abgezogen werden (bis maximal zur H\u00f6he des Zuschlags). Dabei handelt es sich um den Eigenbeitrag, der vom Nettolohn des Arbeitnehmers abgezogen wird. Kosten, die an Dritte gezahlt werden, wie beispielsweise die Kosten f\u00fcr das Aufladen des E-Bikes zu Hause, d\u00fcrfen nicht vom Zuschlag abgezogen werden.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber kann den Zuschlag im Rahmen des Freibetrags der Arbeitskostenregelung verbuchen. Sofern die Obergrenze dieses Freibetrags nicht \u00fcberschritten wird, fallen keine Lohnsteuern an. Auf den Betrag, um den die Obergrenze \u00fcberschritten wird, zahlt der Arbeitnehmer die Lohnsteuern in Form einer Endabgabe zu einem Satz von 80%.<\/p>\n<h4>Zur Verf\u00fcgung stellen<\/h4>\n<p>Der j\u00e4hrliche Zuschlag von 7% gilt nur f\u00fcr das Fahrrad, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung stellt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber das Fahrrad kauft und es dem Arbeitnehmer zur Nutzung \u00fcberl\u00e4sst. Der Arbeitgeber bleibt Eigent\u00fcmer des Fahrrads.<\/p>\n<p>Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer:<\/p>\n<ul>\n<li>eine (finanzielle) Zuwendung f\u00fcr den Kauf eines Fahrrads zahlt;<\/li>\n<li>das Eigentum an dem Fahrrad auf den Arbeitnehmer \u00fcbertr\u00e4gt;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Es liegt keine Bereitstellung des Fahrrads vor, sodass die Regelung zur steuerlichen Hinzurechnung nicht angewendet werden kann. Der gesamte Betrag der Verg\u00fctung wird dann mit Lohnsteuer belegt. Wenn der Arbeitnehmer Eigent\u00fcmer des Fahrrads wird, gilt der Rechnungswert des Fahrrads (abz\u00fcglich des Betrags, den der Arbeitnehmer daf\u00fcr bezahlt) als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich kann der Arbeitgeber auch diese Verg\u00fcnstigungen im Rahmen des Freibetrags der Arbeitskostenregelung verbuchen. Aufgrund des (deutlich) h\u00f6heren Werts der Verg\u00fcnstigung wird der H\u00f6chstbetrag des Freibetrags dann jedoch schnell \u00fcberschritten.<\/p>\n<h4>Gesch\u00e4ftliche Nutzung<\/h4>\n<p>Der Zuschlag gilt nur, wenn das Fahrrad auch gesch\u00e4ftlich genutzt wird. Wenn der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit (teilweise) mit dem Fahrrad zur\u00fccklegt, gilt dies als gesch\u00e4ftliche Nutzung.<\/p>\n<p>Der Arbeitgeber muss also glaubhaft machen, dass der Arbeitnehmer das Fahrrad gesch\u00e4ftlich nutzt. Ist dies nicht der Fall, muss der tats\u00e4chliche Wert der privaten Nutzung des dem Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung gestellten Fahrrads zum Lohn hinzugerechnet werden.<\/p>\n<h4>Fahrrad<\/h4>\n<p>Was unter einem Fahrrad zu verstehen ist, muss sich aus dem Sprachgebrauch ableiten lassen. In der Begr\u00fcndung zum Gesetzentwurf wird jedoch ausdr\u00fccklich darauf hingewiesen, dass die zus\u00e4tzliche Besteuerung auch f\u00fcr Elektrofahrr\u00e4der, Lastenfahrr\u00e4der und dergleichen gilt. Selbst ein sogenanntes Speed-Pedelec wird ausdr\u00fccklich als Fahrrad eingestuft. Ein Speed-Pedelec ist ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterst\u00fctzung, f\u00fcr das ein Mopedkennzeichen ausgestellt werden muss.<\/p>\n<h4>Cafeteria-Regelung<\/h4>\n<p>Am naheliegendsten ist, dass die neue Regelung vor allem in Verbindung mit einer Cafeteria-Regelung zum Einsatz kommen wird. Dieser Begriff bezeichnet den Tausch eines Bruttolohnbestandteils gegen einen (nahezu) Netto-Vorteil.  Eine solche Regelung ist f\u00fcr den Arbeitgeber (nahezu) haushaltsneutral, w\u00e4hrend der Arbeitnehmer viel weniger an Nettolohn opfert, als er daf\u00fcr erh\u00e4lt (das Fahrrad).<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich muss man eine Cafeteria-Regelung richtig gestalten. <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Wir<\/a> Wir helfen dir dabei gerne.<\/p>\n<h4>Unternehmer<\/h4>\n<p>Ein Unternehmer, der ein Fahrrad zum Unternehmensverm\u00f6gen z\u00e4hlt, muss f\u00fcr die private Nutzung 7% des Neuwerts des Fahrrads zum Gewinn hinzurechnen. Das Gleiche gilt f\u00fcr einen Empf\u00e4nger von Eink\u00fcnften aus sonstigen T\u00e4tigkeiten. Sowohl der Unternehmer als auch der Einkommensempf\u00e4nger m\u00fcssen glaubhaft machen, dass das Fahrrad (teilweise) gesch\u00e4ftlich genutzt wird. Ein ausschlie\u00dflich f\u00fcr private Zwecke genutztes Fahrrad kann n\u00e4mlich nicht als Unternehmens- oder Einkommensverm\u00f6gen angesehen werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In ons artikel over de belastingplannen 2019 stipten we de nieuwe regels voor de fiets van de zaak al aan. In dit artikel werken we de details van de nieuwe regeling uit. De nieuwe regels worden, als het Parlement ze aanvaardt, vanaf 1 januari 2020 van kracht. Bijtelling 7% De kern van de nieuwe regeling [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-697","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/697","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=697"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/697\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=697"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=697"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=697"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}