{"id":667,"date":"2018-07-13T10:00:16","date_gmt":"2018-07-13T08:00:16","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/schenking-aandelen-onder-een-last-belast\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:20","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:20","slug":"schenkung-von-aktien-die-mit-einer-abgabe-besteuert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/schenking-aandelen-onder-een-last-belast\/","title":{"rendered":"Steuerpflichtige Schenkung von Aktien"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-5099\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20180706_schenking-onder-last-1024x374.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"374\" \/><\/p>\n<p>Die <a href=\"http:\/\/deeplink.rechtspraak.nl\/uitspraak?id=ECLI:NL:RBGEL:2018:2577\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Landgericht Gelderland<\/a> hat k\u00fcrzlich entschieden, dass im Zusammenhang mit einer Schenkung von Aktien mit erheblicher Beteiligung Einkommensteuer zu zahlen ist.<\/p>\n<h4>Erhebliches Interesse<\/h4>\n<p>Sie haben eine wesentliche Beteiligung (AB), wenn Sie 5% oder mehr der Anteile an einer NV oder BV halten. Wenn das Kapital der NV oder BV aus verschiedenen Arten von Aktien besteht, haben Sie bereits eine wesentliche Beteiligung, wenn Sie 5% oder mehr der Aktien derselben Art halten. Bei der Beurteilung, ob Sie eine wesentliche Beteiligung haben, z\u00e4hlen auch die von Ihrem Steuerpartner gehaltenen Anteile. Neben Aktien k\u00f6nnen auch Genussscheine und die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft unter den Begriff der wesentlichen Beteiligung fallen.<\/p>\n<h4>Ertr\u00e4ge aus erheblichen Zinsen<\/h4>\n<p>Eink\u00fcnfte aus einer wesentlichen Beteiligung werden mit der Einkommensteuer in Feld 2 besteuert. Dies betrifft regelm\u00e4\u00dfige Leistungen, wie z. B. von der BV oder NV ausgesch\u00fcttete Dividenden. Aber auch Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne werden in Feld 2 besteuert.<\/p>\n<p>Der Verkauf und die Lieferung von Aktien ist das offensichtlichste Beispiel f\u00fcr eine Ver\u00e4u\u00dferung, die zu einer erheblichen Besteuerung f\u00fchrt. Besteuert wird dann die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem (steuerlichen) Anschaffungspreis der Aktien. Ver\u00e4u\u00dferungsvorteile, die der AB-Steuer unterliegen, k\u00f6nnen auch bei Fusionen und Spaltungen auftreten.<\/p>\n<h4>Spende<\/h4>\n<p>Eine weitere h\u00e4ufige Situation bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Aktien ist die Schenkung. In diesem Fall betr\u00e4gt der Kaufpreis in der Regel 0 \u20ac. Oder zumindest weniger als der tats\u00e4chliche Wert der Aktien. Das Gesetz sieht dann jedoch vor, dass f\u00fcr die Berechnung der Eink\u00fcnfte aus wesentlichen Zinsen der Kaufpreis mit dem Marktwert der Aktien angesetzt wird.<\/p>\n<p>Die Einkommensteuer auf Gewinne aus einer wesentlichen Beteiligung wird zu einem proportionalen Satz von <strong>25%<\/strong>. Wenn die <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/regeerakkoord-rutte-iii\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Pl\u00e4ne<\/a> des Kabinetts Rutte III fortsetzen, wird dieser Satz auf <strong>27,3%<\/strong> und im Jahr 2021 sogar auf <strong>28,5%<\/strong>. Gleichzeitig werden die von der BV oder NV zu zahlenden K\u00f6rperschaftssteuers\u00e4tze von 20%\/25% auf 16%\/21% gesenkt.<\/p>\n<h4>Unternehmensnachfolge<\/h4>\n<p>Im Rahmen der Unternehmensnachfolge werden AB-Anteile nat\u00fcrlich h\u00e4ufig verschenkt. Der Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn ist dann nicht einkommensteuerpflichtig, wenn:<\/p>\n<ul>\n<li>und in dem Ma\u00dfe, in dem die BV direkt oder indirekt ein wesentliches Unternehmen betreibt;<\/li>\n<li>der Erwerber unterliegt der inl\u00e4ndischen Steuerpflicht und;<\/li>\n<li>seit mindestens 36 Monaten unmittelbar vor der Schenkung bei dem Unternehmen besch\u00e4ftigt ist, auf das sich die geschenkten Aktien beziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese Regelung wird auch als \"Pass-Through\"-Regelung bezeichnet. Dies liegt daran, dass der (steuerliche) Anschaffungspreis der Aktien vom Ver\u00e4u\u00dferer an den Erwerber weitergegeben wird.<\/p>\n<h4>Geb\u00fchrenpflichtiges Geschenk<\/h4>\n<p>Die Pass-Through-Regel findet insofern Anwendung, als f\u00fcr die Aktien keine Zahlung geleistet wird. Angenommen, die Aktien sind 2.000.000 \u20ac wert und der Vater \u00fcbertr\u00e4gt sie f\u00fcr 500.000 \u20ac auf seinen Sohn. Wenn der Anschaffungspreis 18.000 \u20ac betr\u00e4gt, werden als Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn besteuert: 500.000 \u20ac -\/- 18.000 \u20ac = 482.000 \u20ac. Und weitergegeben wird: 2.000.000 \u20ac -\/- 500.000 \u20ac = 1.500.000 \u20ac. Der Anschaffungspreis f\u00fcr die wesentliche Beteiligung des Sohnes betr\u00e4gt 500.000 \u20ac.<\/p>\n<p>In dem Verfahren vor der Rechtbank Gelderland geht es um gr\u00f6\u00dfere Summen. Der Vater schenkt seinem einen Sohn in einer notariellen Urkunde AB-Aktien im Wert von fast 35 Millionen Euro. Er erlegt dem Sohn damit die Verpflichtung auf, seinem Bruder zehn Jahresraten von 480 000 \u20ac zuz\u00fcglich 5% Zinsen zu zahlen. Diese Verpflichtung wird mit (etwa) 5 Mio. \u20ac bewertet. Die S\u00f6hne haben die Schenkung bzw. die Belastung angenommen.<\/p>\n<p>Die Frage ist, ob die Zahlungsverpflichtung zwischen den Br\u00fcdern als Gegenleistung f\u00fcr die vom Vater \u00fcbertragenen AB-Anteile zu betrachten ist. Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass dies der Fall ist, was dazu f\u00fchrt, dass der Vater AB Steuern in H\u00f6he von 5 Mio. \u20ac abz\u00fcglich des steuerlichen Erwerbspreises des Vaters schuldet. Die Differenz zwischen 35 Mio. \u20ac und 5 Mio. \u20ac wird weitergereicht.<\/p>\n<h4>Schenkungssteuer<\/h4>\n<p>Nat\u00fcrlich f\u00e4llt auch Schenkungssteuer an, wenn AB-Aktien verschenkt werden. Diese Steuer ist vom Erwerber zu zahlen. Sofern die Voraussetzungen erf\u00fcllt sind, kann die Unternehmensnachfolge-Fazilit\u00e4t in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um eine bedingte Steuerbefreiung in H\u00f6he von 100% des Wertes des Unternehmensverm\u00f6gens bis zu einem Betrag von \u00fcber 1 Mio. \u20ac und in H\u00f6he von 83% des Wertes des Unternehmensverm\u00f6gens \u00fcber diesem Betrag. Die bedingt nicht erhobene Schenkungssteuer wird auch dann nachgefordert, wenn und soweit das materielle Unternehmen innerhalb von 5 Jahren nach der Schenkung nicht fortgef\u00fchrt wird.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De Rechtbank Gelderland besliste onlangs dat inkomstenbelasting is verschuldigd in verband met een aan een schenking van aanmerkelijk belangaandelen verbonden last. Aanmerkelijk belang Je hebt een aanmerkelijk belang (AB) wanneer je 5% of meer van de aandelen in een NV of BV houdt. 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