{"id":537,"date":"2017-09-19T08:00:48","date_gmt":"2017-09-19T06:00:48","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/btw-op-kostbare-diensten-herzien\/"},"modified":"2026-03-03T10:33:03","modified_gmt":"2026-03-03T09:33:03","slug":"mehrwertsteuer-auf-hochwertige-dienstleistungen-uberarbeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/btw-op-kostbare-diensten-herzien\/","title":{"rendered":"\u00dcberarbeitung der Mehrwertsteuer auf hochwertige Dienstleistungen"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-3941\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20170904_Herzien-1024x384.jpg\" alt=\"\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Wenn Sie Unternehmer sind und mehrwertsteuerpflichtige Leistungen erbringen, d\u00fcrfen Sie die Mehrwertsteuer auf eingehende Leistungen abziehen.<\/p>\n<h4>Zu welchem Zeitpunkt ziehst du die Mehrwertsteuer ab?<\/h4>\n<p>In dem Erkl\u00e4rungszeitraum, in dem Ihr Lieferant Ihnen die Rechnung ausstellt. Ma\u00dfgeblich ist das Rechnungsdatum. Der Erkl\u00e4rungszeitraum ist der Zeitraum, f\u00fcr den Sie Ihre Umsatzsteuererkl\u00e4rung abgeben. Viele Unternehmer reichen ihre Umsatzsteuererkl\u00e4rung viertelj\u00e4hrlich ein, andere monatlich und manche j\u00e4hrlich.<\/p>\n<p><em>Beispiel<\/em><br \/>\n<em>Sie reichen Ihre Steuererkl\u00e4rung viertelj\u00e4hrlich ein und erhalten von einem Lieferanten eine Rechnung mit dem Datum 20. September 2017. Sie begleichen die Rechnung am 2. Oktober 2017.<\/em><br \/>\n<em>Dann ziehst du die auf dieser Rechnung ausgewiesene Mehrwertsteuer in deiner Mehrwertsteuererkl\u00e4rung f\u00fcr das 3. Quartal (das Quartal, zu dem der Monat September geh\u00f6rt) ab.<\/em><\/p>\n<p>Auch wenn Sie bei der Abf\u00fchrung der Mehrwertsteuer das Kassensystem anwenden, ziehen Sie die Mehrwertsteuer in dem Erkl\u00e4rungszeitraum ab, in den das Rechnungsdatum f\u00e4llt.<\/p>\n<p>Den Vorsteuerabzug tragen Sie in Rubrik 5b (\u201cVorsteuer\u201d) des Umsatzsteuer-Erkl\u00e4rungsformulars ein. Dort tragen Sie auch eventuelle Korrekturen des Vorsteuerabzugs ein.<\/p>\n<h4>Tats\u00e4chliche Nutzung<\/h4>\n<p>Sie m\u00fcssen die Mehrwertsteuer abziehen, wenn und soweit Sie die bezogene Leistung f\u00fcr mehrwertsteuerpflichtige Ums\u00e4tze nutzen. Das ist ein MUSS! In der Rechtsprechung wurde best\u00e4tigt, dass der Abzug der Mehrwertsteuer keine Wahlm\u00f6glichkeit darstellt. Er ist ein wesentlicher Bestandteil des Mehrwertsteuersystems.<\/p>\n<p>Wenn Sie die eingekaufte Leistung nicht sofort nutzen, m\u00fcssen Sie absch\u00e4tzen, wie Sie die Leistung nutzen werden. Stellt sich zum Zeitpunkt der tats\u00e4chlichen Nutzung der Leistung heraus, dass Ihre Einsch\u00e4tzung nicht zutreffend war, m\u00fcssen Sie den bereits vorgenommenen Abzug r\u00fcckg\u00e4ngig machen oder d\u00fcrfen den Abzug nachtr\u00e4glich vornehmen.<\/p>\n<h4>\u00dcberarbeiten<\/h4>\n<p>Der Vorsteuerabzug wird dann neu berechnet. Die Mehrwertsteuer auf die an Sie gelieferten <strong>Waren<\/strong> muss im Jahr der Inbetriebnahme und in den darauf folgenden 4 bzw. 9 Jahren (4 Jahre bei beweglichen Sachen und 9 Jahre bei unbeweglichen Sachen) \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Mehrwertsteuer gelten als Waren: materielle Gegenst\u00e4nde, die der menschlichen Kontrolle unterliegen. Dar\u00fcber hinaus werden Strom, Gas, W\u00e4rme und K\u00e4lte als Waren eingestuft. Alle Leistungen, die keine Lieferung von Waren darstellen, unterliegen der Mehrwertsteuer <strong>Dienstleistungen<\/strong>. F\u00fcr Dienstleistungen besteht keine Verpflichtung, den Vorsteuerabzug in den Jahren nach dem Kalenderjahr der Inbetriebnahme zu korrigieren.<\/p>\n<h4>Kostspielige Dienstleistungen sollten jedoch \u00fcberpr\u00fcft werden<\/h4>\n<p>Daran wird sich wahrscheinlich etwas \u00e4ndern. Das Finanzministerium hat in diesem Zusammenhang n\u00e4mlich einen Gesetzentwurf zur \u00f6ffentlichen Konsultation im Internet vorgelegt. Ziel ist es, die Neuregelung auch auf langlebige Dienstleistungen anzuwenden. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen, die \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum im Unternehmen genutzt werden. Dies kommt in der Regel dadurch zum Ausdruck, dass diese Dienstleistungen in der Bilanz des Unternehmens aktiviert werden.<\/p>\n<p><em>Beispiel<\/em><br \/>\n<em>Ihre GmbH ist Eigent\u00fcmerin einer Immobilie, in der die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Die GmbH nimmt umfangreiche Umbauarbeiten an der Immobilie vor. Der Umbau ist jedoch nicht so umfangreich, dass es sich um eine neu errichtete Immobilie handelt. Der Umbau gilt daher f\u00fcr Mehrwertsteuerzwecke als Dienstleistung. Erst im Kalenderjahr der Inbetriebnahme ist zu pr\u00fcfen, inwieweit die auf die Umbaukosten entfallende Mehrwertsteuer abzugsf\u00e4hig ist.<\/em><\/p>\n<p><em>Angenommen, Sie nutzen die Immobilie im Jahr der Inbetriebnahme ausschlie\u00dflich f\u00fcr mehrwertsteuerpflichtige T\u00e4tigkeiten. Dann ist die gesamte auf die Umbaukosten entfallende Mehrwertsteuer abzugsf\u00e4hig. Nach zwei Jahren stellt sich heraus, dass die Immobilie doch zu klein ist. Die GmbH verkauft sie mehrwertsteuerfrei.<br \/>\nDann bleibt der Vorsteuerabzug auf die Renovierungskosten nach geltendem Recht bestehen. Das muss man ja nicht \u00e4ndern.<br \/>\nNach Einf\u00fchrung der Neuregelung f\u00fcr hochwertige Dienstleistungen m\u00fcssten Sie einen Teil der bei der Renovierung abgezogenen Mehrwertsteuer zur\u00fcckzahlen.<\/em><\/p>\n<p>Neben Umbauten z\u00e4hlen beispielsweise auch die Installation einer Klimaanlage, einer Kraft-W\u00e4rme-Kopplungsanlage und dergleichen in einer Immobilie zu den kostspieligen Dienstleistungen.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Umwandlung (Transformation) von Gewerbeimmobilien in Wohneinheiten wird der Vorsteuerabzug auf die Umbaukosten sichergestellt, indem die umgewandelten Wohneinheiten im Jahr der Inbetriebnahme f\u00fcr sogenannte Kurzzeitvermietungen genutzt werden (die mit dem erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatz von 6% besteuert wird). Werden die Wohnungen anschlie\u00dfend mehrwertsteuerfrei vermietet oder verkauft, muss die auf die Umbaukosten abgezogene Mehrwertsteuer nach geltendem Recht nicht berichtigt werden.<\/p>\n<h4>Mit sofortiger Wirkung<\/h4>\n<p>Es ist unklar, ob die Neuregelung f\u00fcr kostenpflichtige Dienste mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Nach unserer Einsch\u00e4tzung ist dies jedoch naheliegend.<\/p>\n<p>Wenn dies der Fall ist, k\u00f6nnten Sie mit einem unerwarteten Nachforderungsanspruch f\u00fcr kostspielige Dienstleistungen konfrontiert werden, die Sie in der Vergangenheit bezogen haben. L\u00e4sst sich das verhindern? Manchmal ja, manchmal nein. Wenn Sie die Zahlung von Mehrwertsteuer durch eine Nachpr\u00fcfung des Vorsteuerabzugs f\u00fcr kostenintensive Dienstleistungen vermeiden m\u00f6chten, m\u00fcssen Sie m\u00f6glicherweise im Vorgriff auf einen Gesetzentwurf rasch Ma\u00dfnahmen ergreifen. Die \u00c4nderung k\u00f6nnte durchaus Teil der Steuerpl\u00e4ne sein, die am Prinsjesdag vorgestellt werden.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/mitarbeiter\/ronnie-weren\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">VWGNijhof<\/a> bespricht gerne mit dir die (Un-)M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h4>Einf\u00fchrung verschoben<\/h4>\n<p>Wir gingen davon aus, dass die Neuregelung f\u00fcr kostenintensive Dienstleistungen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten w\u00fcrde. Im Rahmen der Beratung der Gesetzentw\u00fcrfe zu den Steuerpl\u00e4nen f\u00fcr 2018 hat der Staatssekret\u00e4r f\u00fcr Finanzen jedoch erkl\u00e4rt, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Wann die neuen Regelungen tats\u00e4chlich in Kraft treten werden, ist noch nicht bekannt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als je ondernemer bent en met BTW belaste prestaties verricht, mag je de BTW op inkomende prestaties aftrekken. Op welk moment trek je de BTW af? In het aangiftetijdvak waarin je leverancier de factuur aan je uitreikt. Beslissend is de datum van de factuur. Het aangiftetijdvak is de periode waarover je BTW-aangifte doet. Veel ondernemers [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-537","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/537","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=537"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/537\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=537"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=537"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=537"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}