{"id":4588,"date":"2026-07-16T04:00:00","date_gmt":"2026-07-16T04:00:00","guid":{"rendered":"im-66906"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"die-eintragung-einer-zweiten-hypothek-begrundet-eine-haftung-fur-steuerschulden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/vestiging-tweede-hypotheek-is-aanleiding-voor-aansprakelijkheid-voor-belastingschuld\/","title":{"rendered":"Die Aufnahme einer zweiten Hypothek begr\u00fcndet eine Haftung f\u00fcr Steuerschulden"},"content":{"rendered":"<p>Eine Holdinggesellschaft und ihr gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter werden f\u00fcr eine Mehrwertsteuerschuld einer Tochtergesellschaft der Holding haftbar gemacht. Die Mehrwertsteuerschuld bel\u00e4uft sich auf gut eine Million Euro. Sie wehren sich gegen die Haftungsinanspruchnahme mit der Begr\u00fcndung, die Schuld sei verj\u00e4hrt. Wie entscheidet das Berufungsgericht?<\/p>\n<h4>Zweite Hypothek f\u00fcr die Holding<\/h4>\n<p>Eine GmbH hat mehrere Immobilien f\u00fcr die Entwicklung eines Immobilienprojekts erworben. Der Kauf wurde durch ein Hypothekendarlehen einer Bank finanziert. Die Gemeinde \u00e4ndert den Bebauungsplan, wodurch das Projekt nicht mehr realisiert werden kann und der Wert der Immobilien sinkt. Die GmbH zahlt daraufhin die Schulden bei der Bank nicht mehr zur\u00fcck. Die Bank ist bereit, den Kredit fortzuf\u00fchren, unter der Bedingung, dass die GmbH einen neuen Eigent\u00fcmer erh\u00e4lt. Die Holdinggesellschaft erwirbt die Anteile an der GmbH f\u00fcr einen Euro und \u00fcbernimmt eine Forderung des bisherigen Gesellschafters gegen\u00fcber der GmbH in H\u00f6he von 1,5 Millionen Euro ebenfalls f\u00fcr einen Euro. Die Holding wird Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der GmbH. Die GmbH bestellt zugunsten der Holding eine zweite Hypothek auf die Immobilien. Damit stellte die GmbH Sicherheiten f\u00fcr einen zus\u00e4tzlichen Kreditrahmen von 200.000 \u20ac in H\u00f6he von 1,76 Millionen Euro. Nach dem Verkauf der Immobilien erh\u00e4lt die Holding als zweiter Hypothekengl\u00e4ubiger gut eine Million Euro. Die Mehrwertsteuer auf den Verkauf in H\u00f6he von fast 1,25 Millionen Euro wird nicht abgef\u00fchrt. Der Steuerbeamte macht die Holding und ihren gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Gesellschafter haftbar.<\/p>\n<h4>Einrede der Verj\u00e4hrung<\/h4>\n<p>Die Holding und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer machen geltend, dass die Steuerschuld verj\u00e4hrt sei. Der Vollstreckungsbescheid stammt aus dem April 2016, und angesichts der Verj\u00e4hrungsfrist von f\u00fcnf Jahren w\u00e4re die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr die Steuerschuld im Jahr 2021 abgelaufen. Dies ist weit vor dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerbeamte im Jahr 2024 ein Schreiben zur Unterbrechung der Verj\u00e4hrung versandt hat.\u00a0Nach Ansicht des Finanzamts wurde die Verj\u00e4hrung zwischenzeitlich unterbrochen, da die GmbH die Schuld anerkannt hat. Das Berufungsgericht urteilt, dass die Holding und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer als Organe der GmbH die Schuld mehrfach anerkannt haben.<\/p>\n<h4>Zu Recht haftbar<\/h4>\n<p>Das Gericht urteilt, dass die Holding und ihr gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter zu Recht f\u00fcr die Umsatzsteuerschuld der GmbH haftbar gemacht wurden. Die GmbH hat ihre anderen Gl\u00e4ubiger, darunter die Steuerbeh\u00f6rde, durch die Bestellung der zweiten Hypothek benachteiligt. Zudem hat sich dadurch der Wert der Forderung der Holding und ihres Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers erheblich erh\u00f6ht. Das Berufungsgericht stuft dies als offensichtlich unsachgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ein.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Berufungsgericht \u2018s-Hertogenbosch | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHSHE:2026:671 | 10.03.2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Holdinggesellschaft und ihr gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Gesellschafter werden f\u00fcr eine Mehrwertsteuerschuld einer Tochter-BV der<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":4589,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4588","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4588","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4588"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4588\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4589"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}