{"id":4524,"date":"2026-06-18T04:00:00","date_gmt":"2026-06-18T04:00:00","guid":{"rendered":"im-67575"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"krypto-investition-im-namen-des-geschaftsfuhrers-ist-bei-einer-gmbh-nicht-abzugsfahig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/crypto-investering-op-naam-dga-niet-aftrekbaar-bij-bv\/","title":{"rendered":"Krypto-Investition im Namen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers ist bei einer GmbH nicht abzugsf\u00e4hig"},"content":{"rendered":"<p>Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer schlie\u00dft einen Vertrag \u00fcber den Kauf von Krypto-Token ab. Die GmbH \u00fcberweist den Kaufbetrag in H\u00f6he von 250.000 \u20ac. Die Token erweisen sich als wertlos. Die GmbH m\u00f6chte den Verlust in ihrem Jahresergebnis verbuchen. Der Steuerpr\u00fcfer lehnt die Abschreibung ab. Der Vertrag lautet n\u00e4mlich auf den Namen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und nicht auf den Namen der GmbH.&nbsp;<\/p>\n<h4>Investition in das Krypto-Mining<\/h4>\n<p>Im Jahr 2018 wird der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von einem Unternehmen aus den Vereinigten Arabischen Emiraten angesprochen. Das Unternehmen m\u00f6chte Kapital f\u00fcr ein Krypto-Mining-Unternehmen beschaffen. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer erh\u00e4lt eine Brosch\u00fcre mit vielversprechenden Renditeaussichten. Er schlie\u00dft einen Vertrag \u00fcber den Kauf von mehr als 422 Millionen Token f\u00fcr 250.000 \u20ac ab. Die Token berechtigen zu einem monatlichen Anteil an den Erl\u00f6sen aus dem Mining. Die GmbH \u00fcberweist den Betrag. Im Jahresabschluss 2018 der GmbH werden die Token unter den Finanzanlagen ausgewiesen.<\/p>\n<h4>Investition erweist sich als wertlos<\/h4>\n<p>Es stellt sich jedoch heraus, dass mit dem Geld nichts geschieht. Das Krypto-Mining kommt nie in Gang. Im Mai 2020 best\u00e4tigt einer der Beteiligten per E-Mail, dass das Projekt gescheitert ist und die Investition wertlos ist. Ein im Auftrag des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers beauftragtes Untersuchungsb\u00fcro kommt zu dem Schluss, dass ausreichende Gr\u00fcnde f\u00fcr eine Anzeige wegen Betrugs vorliegen. In der K\u00f6rperschaftsteuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2019 macht die GmbH den gesamten Betrag von 250.000 \u20ac als Wertminderung der Token geltend.<\/p>\n<h4>Der Vertrag l\u00e4uft auf den Namen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers<\/h4>\n<p>Der Steuerpr\u00fcfer lehnt den Abzug ab. Der Vertrag wurde n\u00e4mlich vom Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer privat abgeschlossen, nicht von der GmbH. Auch die Quittung f\u00fcr die Token lautet auf den Namen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers. Dass die GmbH den Betrag \u00fcberwiesen hat, \u00e4ndert daran nichts. Die Zahlung gilt als verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung an den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Der Steuerpr\u00fcfer setzt einen Steuerbescheid \u00fcber einen steuerpflichtigen Betrag von 3.556.548 \u20ac anstelle der angegebenen 3.306.548 \u20ac fest.<\/p>\n<h4>Gericht folgt dem Inspektor<\/h4>\n<p>Der Insolvenzverwalter der inzwischen insolventen GmbH legt Berufung ein. Er macht geltend, dass die GmbH aus gesch\u00e4ftlichen Gr\u00fcnden in die Token investiert habe, n\u00e4mlich um Handelsgesch\u00e4fte mit Kryptow\u00e4hrungen zu erleichtern. Das Berufungsgericht urteilt, dass die Beweislast beim Insolvenzverwalter liegt. Aus dem Vertrag geht an keiner Stelle hervor, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer im Namen der GmbH gehandelt hat. Der Insolvenzverwalter hat auch keine E-Mails oder andere Unterlagen aus dem Jahr 2018 vorgelegt, aus denen dies hervorgehen k\u00f6nnte. Der Steuerpr\u00fcfer hatte bereits vor der Insolvenz darum gebeten. Dass die Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, geht zu Lasten der GmbH. Zudem hat der Wirtschaftspr\u00fcfer auf eine Stellungnahme zum Jahresabschluss verzichtet. Die Wertminderung wurde zu Recht abgelehnt.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Berufungsgericht Den Haag | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHDHA:2026:1023 | 18.03.2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer schlie\u00dft einen Vertrag \u00fcber den Kauf von Krypto-Token ab. 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