{"id":4510,"date":"2026-06-04T04:00:00","date_gmt":"2026-06-04T04:00:00","guid":{"rendered":"im-67412"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"eine-neubewertung-der-vorrate-uber-die-kapitalrechnung-fuhrt-zu-einer-gewinnkorrektur","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/voorraad-herwaarderen-via-kapitaalrekening-leidt-tot-winstcorrectie\/","title":{"rendered":"Die Neubewertung des Lagerbestands \u00fcber die Kapitalrechnung f\u00fchrt zu einer Gewinnkorrektur"},"content":{"rendered":"<p>Zwei Gesellschafter handeln \u00fcber eine offene Handelsgesellschaft (VOF) mit amerikanischen Autoteilen. Nach einem Computerabsturz gehen ihre Unterlagen verloren. Um die Steuererkl\u00e4rung schl\u00fcssig zu gestalten, bewerten sie den Lagerbestand zu aktuellen Preisen statt zum historischen Anschaffungswert. Die Differenz verbuchen sie \u00fcber das Kapitalkonto. Der Steuerpr\u00fcfer akzeptiert dies nicht. Die Neubewertung m\u00fcsse im Gewinn ausgewiesen werden. Der Unternehmer wehrt sich unter Berufung auf die Fehlerlehre.<\/p>\n<h4>Sprunghafter Verm\u00f6genszuwachs&nbsp;<\/h4>\n<p>Der Pr\u00fcfer stellt fest, dass das Endverm\u00f6gen der VOF zum 31. Dezember 2018 nicht mit dem Anfangsverm\u00f6gen zum 1. Januar 2019 \u00fcbereinstimmt. Die Differenz betr\u00e4gt 219.384 \u20ac. Der Unternehmer erkl\u00e4rt, dass dies auf einen Computerabsturz zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, durch den viele Daten verloren gegangen sind. Um die Buchhaltung rekonstruieren zu k\u00f6nnen, hat er den Lagerbestand zu den aktuellen Einkaufspreisen zum 1. Januar 2021 anstelle der historischen Anschaffungskosten bewertet. Die Differenz hat er auf dem Kapitalkonto des anderen Gesellschafters verbucht.<\/p>\n<h4>Der historische Anschaffungswert ist der Ma\u00dfstab<\/h4>\n<p>Der Pr\u00fcfer vertritt die Auffassung, dass der Lagerbestand steuerlich zum historischen Anschaffungswert zu bewerten ist. Eine Neubewertung zu aktuellen Preisen verst\u00f6\u00dft gegen die guten kaufm\u00e4nnischen Gepflogenheiten. Zudem darf eine Neubewertung nicht \u00fcber das Eigenkapital erfolgen, sondern ist in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Durch die Aufwertung des Lagerbestands und die Ausgliederung der Differenz aus dem Gewinn weist die OHG in sp\u00e4teren Jahren eine zu niedrige Bruttomarge und damit einen zu geringen Gewinn aus.<\/p>\n<h4>Begrenzte Korrektur<\/h4>\n<p>Der Pr\u00fcfer korrigiert zun\u00e4chst die gesamte Differenz, revidiert jedoch seine Auffassung im Einspruchsverfahren. Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Lagerbestand zum 1. Januar 2019 mit 340.000 \u20ac bewertet wurde, w\u00e4hrend in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ein Lagerbestand von 177.968 \u20ac ausgewiesen ist. Die Differenz von 162.032 \u20ac wurde \u00fcber das Kapitalkonto statt \u00fcber den Gewinn verbucht. Der Steuerpr\u00fcfer korrigiert daher diesen Betrag. Da der Unternehmer gem\u00e4\u00df 50% Anspruch auf den Gewinn hat, bel\u00e4uft sich seine Korrektur auf 81.016 \u20ac.<\/p>\n<h4>Die Fehlerlehre bietet keinen Trost<\/h4>\n<p>Der Unternehmer macht geltend, dass die Ursache f\u00fcr die Abweichung in fr\u00fcheren Jahren liege und eine etwaige Korrektur dort erfolgen m\u00fcsse. Das Gericht weist dieses Vorbringen zur\u00fcck. Auch wenn der Fehler in fr\u00fcheren Jahren entstanden ist, kann der Steuerpr\u00fcfer ihn gem\u00e4\u00df der Fehlerlehre im \u00e4ltesten noch offenen Jahr korrigieren. Das ist hier das Jahr 2019. Schlie\u00dflich muss der Gesamtgewinn besteuert werden. Ein Verm\u00f6genssprung, der der Besteuerung entgeht, ist damit ausgeschlossen.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Gericht Gelderland | Rechtsprechung | ECLI:NL:RBGEL:2026:3452 | 30.04.2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zwei Gesellschafter handeln \u00fcber eine offene Handelsgesellschaft mit amerikanischen Autoteilen. 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