{"id":4386,"date":"2026-04-30T04:00:00","date_gmt":"2026-04-30T04:00:00","guid":{"rendered":"im-67003"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"kleine-dinge-mit-grosen-auswirkungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/kleine-aow-grote-gevolgen\/","title":{"rendered":"Kleines AOW, gro\u00dfe Auswirkungen"},"content":{"rendered":"<p>Eine Frau erh\u00e4lt eine AOW-Leistung von nur 328 \u20ac pro Jahr. Au\u00dferdem erh\u00e4lt sie eine deutsche Rente von \u00fcber 26.000 \u20ac. Aufgrund dieser minimalen AOW-Leistung ist sie in den Niederlanden krankenversichert (Zvw). Die Zvw-Abgabe wird auf ihr gesamtes Einkommen, einschlie\u00dflich der deutschen Rente, berechnet. Sie beantragt bei der SVB, die AOW r\u00fcckwirkend zu stoppen, legt aber zu sp\u00e4t Einspruch ein. Das Finanzgericht kann ihr nicht helfen.<\/p>\n<h4>Keine Befreiung Zvw<\/h4>\n<p>Die Frau wohnt in den Niederlanden und bezieht eine Rente aus Deutschland. Die SVB befreit sie 2007 von der Versicherungspflicht f\u00fcr das AOW, das Algemene nabestaandenwet und das Algemene Kinderbijslagwet. Diese Befreiung gilt jedoch nicht f\u00fcr die AWBZ und die Zvw. Sie erh\u00e4lt eine geringe AOW-Leistung von 328 \u20ac pro Jahr. Aufgrund dieser Leistung ist sie nach der Zvw versicherungspflichtig. Der Pr\u00fcfer setzt eine Zvw-Bemessung f\u00fcr ein Beitragsaufkommen von 26.258 \u20ac fest, das der Summe ihrer deutschen Rentenzahlungen entspricht.<\/p>\n<h4>Zu sp\u00e4ter Einspruch bei SVB<\/h4>\n<p>Die Frau beantragt bei der SVB die Einstellung der staatlichen Rentenleistung. Die SVB stellt die Leistung zum 1. Dezember 2023 ein, lehnt aber eine R\u00fcckwirkung auf 2019 ab. Die Frau legt Einspruch gegen diese Ablehnung ein, aber zu sp\u00e4t. Das Gericht erkl\u00e4rt ihren Einspruch f\u00fcr unbegr\u00fcndet. Sie wendet sich daraufhin an das Finanzgericht und beantragt, die SVB zu verpflichten, die Leistung dennoch r\u00fcckwirkend einzustellen.<\/p>\n<h4>Der Inspektor gab rechtzeitig Ratschl\u00e4ge<\/h4>\n<p>Die Frau macht au\u00dferdem geltend, dass der Inspektor sie auf die M\u00f6glichkeit h\u00e4tte hinweisen m\u00fcssen, bei der SVB einen Antrag auf Befreiung zu stellen. Das Gericht lehnt dies ab. Der Inspektor hatte ihrem Bevollm\u00e4chtigten bereits am 23. Oktober 2023 per E-Mail mitgeteilt, er solle bei der SVB die Aufhebung der Versicherungspflicht beantragen und fragen, ob die erhaltene AOW-Leistung zur\u00fcckerstattet werden k\u00f6nne. Das war lange vor dem Bescheid vom 28. November 2023. Es liegt also kein Mangel in der Informationspflicht vor.<\/p>\n<h4>Das Finanzgericht ist unzust\u00e4ndig<\/h4>\n<p>Das Gericht entscheidet, dass der Zvw-Bescheid rechtm\u00e4\u00dfig ist. Die Frau ist versichert, also schuldet sie den Beitrag. Als Steuergericht ist das Berufungsgericht nicht befugt, die SVB anzuweisen, die Versicherungspflicht r\u00fcckwirkend aufzuheben. Gegen Entscheidungen der SVB ist der Rechtsweg zum allgemeinen Verwaltungsgericht gegeben. Die Frau hat diesen Weg beschritten, aber ihr Einspruch kam zu sp\u00e4t.<\/p>\n<h4>Die Fristen sind streng<\/h4>\n<p>Dieses Urteil verdeutlicht, wie eine kleine staatliche Rentenleistung gro\u00dfe steuerliche Folgen haben kann. Aufgrund der Versicherungspflicht, die sich aus dieser Leistung ergibt, wird die gesamte ausl\u00e4ndische Rente in die Zvw-Abgabe einbezogen. Wer dies vermeiden will, sollte rechtzeitig bei der SVB vorstellig werden. Ein versp\u00e4teter Einspruch verschlie\u00dft die T\u00fcr zu einer materiellen Veranlagung.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Appellationsgericht \u2018s-Hertogenbosch | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHSHE:2026:740 | 17-03-2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Frau erh\u00e4lt eine AOW-Leistung von nur 328 \u20ac pro Jahr. Dar\u00fcber hinaus erh\u00e4lt sie \u00fcber<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":4387,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4386","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4386","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4386"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4386\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4387"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4386"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4386"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4386"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}