{"id":4288,"date":"2026-04-16T04:00:00","date_gmt":"2026-04-16T04:00:00","guid":{"rendered":"im-66829"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"autohandler-entgeht-teilweise-einer-nachsteuerrechnung-von-35-mio-e","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/autohandelaar-ontsnapt-deels-aan-btw-naheffing-van-e-35-miljoen\/","title":{"rendered":"Autoh\u00e4ndler entgeht teilweise einer Mehrwertsteuerstrafe von 3,5 Millionen Euro"},"content":{"rendered":"<p>Ein Autoh\u00e4ndler kauft Hunderte von Gebrauchtwagen von zwei Lieferanten. Diese Lieferanten stellen die Fahrzeuge als Margenfahrzeuge in Rechnung. Der Autoh\u00e4ndler wendet daher die Differenzbesteuerung an und zahlt die Mehrwertsteuer nur auf seine Gewinnspanne. Der Pr\u00fcfer argumentiert, dass es sich bei den Fahrzeugen gar nicht um Margenfahrzeuge handelt, und verh\u00e4ngt einen zus\u00e4tzlichen Steuerbescheid \u00fcber 3,5 Mio. EUR.&nbsp;<\/p>\n<h4>Wie funktioniert die Differenzbesteuerung?<\/h4>\n<p>Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Mehrwertsteuerregelung f\u00fcr H\u00e4ndler von Gebrauchtgegenst\u00e4nden. Normalerweise erhebt ein H\u00e4ndler die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis. Bei der Differenzbesteuerung erhebt er nur die Mehrwertsteuer auf seine Gewinnspanne, d. h. die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Das macht einen gro\u00dfen Unterschied. Diese Regelung kann jedoch nur angewendet werden, wenn das Auto von jemandem stammt, der selbst keine Mehrwertsteuer abziehen kann. Denken Sie an eine Privatperson oder einen steuerbefreiten Unternehmer. Wenn das Auto von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer stammt, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, gilt die Differenzbesteuerung nicht. In diesem Fall muss die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis berechnet werden.<\/p>\n<h4>Umwandlung in ein Grenzfahrzeug<\/h4>\n<p>In der Automobilindustrie werden Autos manchmal f\u00e4lschlicherweise als Margenfahrzeuge bezeichnet, obwohl sie es in Wirklichkeit nicht sind. In der Branche nennt man das Umwandlung. Eine deutsche Leasinggesellschaft verkauft ein Auto mit Mehrwertsteuer an einen Zwischenh\u00e4ndler. Dieser Vermittler fakturiert das Fahrzeug dann als Margenfahrzeug ohne Mehrwertsteuer. Der K\u00e4ufer wendet die Differenzbesteuerung an und zahlt nur die Mehrwertsteuer auf seine Gewinnspanne. Die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis verschwindet somit aus dem Blickfeld. In diesem Fall kaufte der Autoh\u00e4ndler zwischen 2020 und 2023 Hunderte von Autos von zwei Lieferanten. Diese Lieferanten stellten fast alle Fahrzeuge als Margenfahrzeuge in Rechnung.<\/p>\n<h4>Zwei Situationen, zwei Ergebnisse<\/h4>\n<p>F\u00fcr 134 Fahrzeuge hatte der Autoh\u00e4ndler die deutschen Zulassungspapiere und k\u00fcmmerte sich selbst um die bpm-Meldung. Bei den 227 anderen Fahrzeugen hatte er diese Papiere nicht. Das Gericht entschied, dass diese Unterscheidung entscheidend ist. Bei der ersten Gruppe konnte der Autoh\u00e4ndler aus den deutschen Papieren ersehen, dass die Fahrzeuge zuvor im Besitz von deutschen juristischen Personen waren. Dies h\u00e4tte ihn alarmieren m\u00fcssen. Juristische Personen sind h\u00e4ufig vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer. In Verbindung mit seiner langj\u00e4hrigen Erfahrung in der Branche h\u00e4tte er weitere Nachforschungen anstellen m\u00fcssen. Er hat dies nicht getan. Die Nachsteuer f\u00fcr diese 134 Fahrzeuge bleibt bestehen.<\/p>\n<h4>Ohne Papiere keine Ermittlungspflicht<\/h4>\n<p>F\u00fcr die anderen 227 Fahrzeuge entschied das Gericht anders. F\u00fcr diese Autos hatte der Autoh\u00e4ndler nur die Rechnungen seines Lieferanten. Die deutschen Papiere lagen ihm nicht vor. Die \u00fcbrigen Umst\u00e4nde reichten nach Ansicht des Gerichts nicht aus, um f\u00fcr alle diese Fahrzeuge eine Untersuchungspflicht anzunehmen. Der Autoh\u00e4ndler durfte sich auf die Rechnungen seiner Lieferanten verlassen. Er ist f\u00fcr diese Fahrzeuge von der Nachversteuerung befreit.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Bezirksgericht Zeeland-West Brabant | Rechtsprechung | ECLI:NL:RBZWB:2026:1847 | 15-03-2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Autoh\u00e4ndler kauft Hunderte von Gebrauchtwagen von zwei Lieferanten. 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