{"id":4230,"date":"2026-04-09T04:00:00","date_gmt":"2026-04-09T04:00:00","guid":{"rendered":"im-66820"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"sechs-wochen-fur-die-anderung-des-partnervertriebs","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/zes-weken-om-partnerverdeling-te-wijzigen\/","title":{"rendered":"Sechs Wochen f\u00fcr die \u00c4nderung des Partnervertriebs"},"content":{"rendered":"<p>Die Steuerpartner k\u00f6nnen ihre gegenseitige Aufteilung der Box 3 nach einer Sammelentscheidung im Masseneinspruchsverfahren noch \u00e4ndern. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass sie dazu sechs Wochen ab dem K\u00fcrzungsbeschluss Zeit haben.<\/p>\n<h4>Box 3 und Masseneinwand<\/h4>\n<p>Ein Mann legt Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid 2017 ein. Sein Einspruch wird als Masseneinwand gegen die Abgabe in Feld 3 eingestuft. Im Februar 2022 folgt der Sammelentscheid: Der Einspruch ist begr\u00fcndet. Im Juli 2022 erh\u00e4lt der Mann einen Herabsetzungsbescheid. Einen Tag sp\u00e4ter teilen er und seine Frau dem Inspektor mit, dass sie die Aufteilung ihres Verm\u00f6gens in Feld 3 \u00e4ndern wollen. Sie wollen alles der Ehefrau zuweisen.<\/p>\n<h4>Inspektor weigert sich<\/h4>\n<p>Der Inspektor verweigert die Zusammenarbeit. Seiner Meinung nach ist die Bewertung durch das Sammelurteil unwiderruflich geworden. Danach kann die Verteilung nicht mehr ge\u00e4ndert werden. Das Gericht verweist die Angelegenheit an den Obersten Gerichtshof.<\/p>\n<h4>Wann darf die Aussch\u00fcttung noch angepasst werden?<\/h4>\n<p>Steuerpartner k\u00f6nnen ihre gegenseitige Aufteilung bestimmter Einkommensbestandteile \u00e4ndern, solange die Veranlagungen beider Partner noch nicht unwiderruflich sind. Wird eine Veranlagung durch ein h\u00f6chstrichterliches Urteil unanfechtbar, haben die Partner noch sechs Wochen Zeit, die Aufteilung anzupassen. Aber gilt das auch im Masseneinspruchsverfahren? Hier wird die Veranlagung durch ein Sammelurteil unwiderruflich, ohne dass der Steuerpflichtige etwas dagegen tun kann.<\/p>\n<h4>Der Gesetzgeber hat dies \u00fcbersehen<\/h4>\n<p>Der Oberste Gerichtshof stellt fest, dass der Gesetzgeber bei der Einf\u00fchrung des Massenwiderspruchsverfahrens die Folgen f\u00fcr die Gesellschafterverteilung nicht ber\u00fccksichtigt hat. Eine w\u00f6rtliche Auslegung des Gesetzes w\u00fcrde bedeuten, dass die Gesellschafter nach einer kollektiven Entscheidung nicht mehr die M\u00f6glichkeit h\u00e4tten, ihre Aufteilung zu \u00e4ndern. Der Oberste Gerichtshof h\u00e4lt dies f\u00fcr unangemessen.<\/p>\n<h4>Erst nach der Reduktion gibt es Klarheit<\/h4>\n<p>Der Bundesgerichtshof weist darauf hin, dass die Partner erst dann eine bewusste Entscheidung treffen k\u00f6nnen, wenn sie die zahlenm\u00e4\u00dfigen Konsequenzen kennen. Im Masseneinwandverfahren wird dies oft erst nach dem Herabsetzungsbeschluss deutlich, nicht schon nach der Kollektiventscheidung. Es w\u00e4re unlogisch, den vom Masseneinwand betroffenen Partnern weniger M\u00f6glichkeiten einzur\u00e4umen als Partnern, die ein Einzelverfahren gef\u00fchrt haben.<\/p>\n<h4>Sechs Wochen<\/h4>\n<p>Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass die Partner ihre Aufteilung bis zu sechs Wochen nach der vom Kontrolleur erlassenen K\u00fcrzungsverf\u00fcgung \u00e4ndern k\u00f6nnen, um die kollektive Entscheidung zu pr\u00e4zisieren. Dies gilt, wenn der Inspektor im Masseneinspruchsverfahren ganz oder teilweise abgelehnt wird. Ein Antrag auf Herabsetzung von Amts wegen bietet keine zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit, die Aufteilung noch zu \u00e4ndern.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Oberster Gerichtshof | Rechtsprechung | ECLI:NL:HR:2026:495 | 26-03-2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Steuerpartner k\u00f6nnen ihre gegenseitige Aufteilung von Feld 3 nach dem Sammelurteil noch \u00e4ndern<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":4231,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-4230","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4230","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4230"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4230\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/4231"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4230"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4230"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4230"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}