{"id":413,"date":"2016-11-14T10:03:26","date_gmt":"2016-11-14T09:03:26","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/kilometervergoeding-naar-e-022-belastingvrij\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:49","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:49","slug":"kilometerpauschale-nach-e-022-steuerfrei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/kilometervergoeding-naar-e-022-belastingvrij\/","title":{"rendered":"Kilometerpauschale auf 0,22 \u20ac steuerfrei?"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2843 size-large\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20161114_kilometervergoeding_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"Kilometerpauschale vwgnijhof\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Die H\u00f6he der steuerfreien Kilometerpauschale ist allgemein bekannt: 0,19 \u20ac pro Kilometer. Die <a href=\"https:\/\/www.vzr.nl\/nieuws\/details\/nieuwsdetailsonbelaste_kilometervergoeding_moet_omhoog\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verband der gewerblichen Kraftfahrer (VZR)<\/a> hat erneut versucht, diesen Betrag auf 0,22 \u20ac pro Kilometer anzuheben.<\/p>\n<h4>Nur variable Kosten<\/h4>\n<p>Im Jahr 2009 wurde zuletzt versucht, die steuerfreie Kilometerpauschale auf einen h\u00f6heren Betrag als 0,19 \u20ac festzusetzen. Der damalige Staatssekret\u00e4r im Finanzministerium, De Jager, antwortete, dass 0,19 \u20ac pro Kilometer eine mehr als angemessene Pauschale sei. Die steuerfreie Kilometerpauschale dient schlie\u00dflich nur zur Deckung der variablen Kosten des Fahrzeugs. Berechnungen des Nibud und des Verbraucherverbands ergaben damals, dass die variablen Kosten eines benzinbetriebenen PKWs der Mittelklasse bei 0,16 \u20ac pro Kilometer lagen.<\/p>\n<p>Die steuerfreie Kilometerpauschale war \u00fcbrigens in der Vergangenheit bereits h\u00f6her. Im Jahr 2003 konnten den Arbeitnehmern noch 0,28 \u20ac (und davor 0,60 \u0192) pro gesch\u00e4ftlich zur\u00fcckgelegtem Kilometer steuerfrei erstattet werden.<\/p>\n<h4>Steuerfreie Kilometerpauschale<\/h4>\n<p>Die Kilometerpauschale in H\u00f6he von 0,19 \u20ac darf von Arbeitgebern steuerfrei f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Kilometer und Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsst\u00e4tte gezahlt werden, die ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Verkehrsmittel zur\u00fccklegt. Das gilt also auch f\u00fcr Kilometer, die mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fu\u00df zur\u00fcckgelegt werden. Selbstverst\u00e4ndlich muss der Arbeitgeber nachweisen k\u00f6nnen, dass es sich um Dienst- oder Pendelkilometer handelt, f\u00fcr die eine Verg\u00fctung gezahlt wurde.<br \/>\nDie Kilometerpauschale ist Teil der gezielten Steuerbefreiungen. Der Freibetrag im Rahmen der Werbungskostenregelung wird dadurch nicht beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<p>Ein Arbeitnehmer, der einen Dienstwagen f\u00e4hrt, kann nat\u00fcrlich keine steuerfreie Kilometerpauschale erhalten.<\/p>\n<h4>Die Kilometerpauschale deckt alle Kosten ab<\/h4>\n<p>Mit den 0,19 \u20ac pro Kilometer gelten alle mit der Nutzung des PKWs verbundenen Kosten als abgedeckt. So d\u00fcrfen beispielsweise Park-, Maut- und F\u00e4hrgeb\u00fchren nicht zus\u00e4tzlich zur Kilometerpauschale von 0,19 \u20ac pro Kilometer steuerfrei erstattet werden.<\/p>\n<p><em>Beispiel<\/em><br \/>\n<em>Ein Mitarbeiter f\u00e4hrt zu einem Kunden. Die Strecke hin und zur\u00fcck betr\u00e4gt 100 Kilometer. Der Mitarbeiter parkt in einem Parkhaus, f\u00fcr das er 5 \u20ac Parkgeb\u00fchr zahlt.<\/em><br \/>\n<em>Der Arbeitgeber erstattet dem Arbeitnehmer die Kosten f\u00fcr diese Fahrt: 24 \u20ac (100 \u00d7 0,19 \u20ac = 19 \u20ac + 5 \u20ac Parkgeb\u00fchr).<\/em><\/p>\n<p><em>Die Kilometerpauschale in H\u00f6he von 19 \u20ac ist steuerfrei (gezielte Steuerbefreiung). Die 5 \u20ac Parkgeb\u00fchr sind steuerpflichtig, k\u00f6nnen jedoch als Bestandteil der Endbesteuerung ausgewiesen werden. Soweit dies im Rahmen des Freibetrags der Arbeitskostenregelung liegt, ist diese Verg\u00fctung steuerfrei. Soweit der Freibetrag \u00fcberschritten wird, schuldet der Arbeitgeber die Lohnsteuer zum Endbesteuerungssatz von 80%.<\/em><\/p>\n<p>Mitarbeiter mit einem Dienstwagen d\u00fcrfen jedoch eine steuerfreie Erstattung von Park-, Maut- und F\u00e4hrgeb\u00fchren erhalten. Dabei handelt es sich um eine Erstattung f\u00fcr sogenannte Nebenkosten.<\/p>\n<p>Zur Klarstellung: Arbeitgeber k\u00f6nnen selbst festlegen, welchen Betrag sie ihren Mitarbeitern als Kilometerpauschale zahlen. In der Praxis wird h\u00e4ufig der steuerlich maximal steuerfreie Betrag zugrunde gelegt. Abgesehen von Vereinbarungen in Tarifvertr\u00e4gen steht es Arbeitgebern jedoch frei, einen h\u00f6heren oder niedrigeren Betrag zu w\u00e4hlen. Wird ein Betrag gezahlt, der \u00fcber 0,19 \u20ac pro Kilometer liegt, gilt der Mehrbetrag als steuerlich \u00fcberh\u00f6ht und unterliegt somit der Lohnsteuer.<\/p>\n<h4>\u00d6ffentliche Verkehrsmittel<\/h4>\n<p>Wenn der Arbeitnehmer gesch\u00e4ftlich oder im Rahmen des Pendelverkehrs mit \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann der Arbeitgeber zwischen folgenden steuerfreien Optionen w\u00e4hlen:<\/p>\n<ul>\n<li>eine Verg\u00fctung von 0,19 \u20ac pro Kilometer oder;<\/li>\n<li>Erstattung der tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Nahverkehr oder;<\/li>\n<li>Ausstellung der Fahrscheine (Einzelfahrkarten oder Abonnements).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Erstattung oder \u00dcbernahme der tats\u00e4chlichen Kosten f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Nahverkehr kann durch eine steuerfreie Zulage von maximal 0,19 \u20ac pro Kilometer erg\u00e4nzt werden, der vom und zum Bahnhof oder zur (Bus-)Haltestelle zur\u00fcckgelegt wird.<\/p>\n<p>Bei der Erstattung oder Bereitstellung von \u00d6PNV-Abonnements muss gepr\u00fcft werden, ob das Abonnement in ausreichendem Ma\u00dfe gesch\u00e4ftlich genutzt wird. Ist dies nicht der Fall, wird ein Teil der Erstattung oder Bereitstellung mit Lohnsteuer belegt.<\/p>\n<p>Der \u00f6ffentliche Nahverkehr ist ein Verkehrsmittel, das nach einem Fahrplan verkehrt und f\u00fcr jedermann zug\u00e4nglich ist. F\u00fcr die Bef\u00f6rderung mit dem Taxi, dem Schiff oder dem Flugzeug gelten gesonderte Regelungen.<\/p>\n<h4>Optimieren Sie<\/h4>\n<p>Die verschiedenen Regelungen zur steuerfreien Erstattung oder Gew\u00e4hrung von Reisekosten an Arbeitnehmer bieten M\u00f6glichkeiten, den Arbeitnehmern h\u00f6here Nettoverg\u00fctungen zu gew\u00e4hren, die den Arbeitgeber keine zus\u00e4tzlichen Kosten verursachen. Die <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/unsere-leute\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Berater von VWGNijhof<\/a> Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausgestaltung einer solchen Regelung. Denken Sie beispielsweise an die Einrichtung eines Mobilit\u00e4tsbudgets, in dessen Rahmen die Mitarbeiter selbst die f\u00fcr sie optimale Mobilit\u00e4tsl\u00f6sung w\u00e4hlen k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Het bedrag van de belastingvrije kilometervergoeding is algemeen bekend: \u20ac 0,19 per kilometer. De Vereniging van Zakelijke Rijders (VZR) heeft weer een poging ondernomen om dit bedrag te verhogen naar \u20ac 0,22 per kilometer. 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