{"id":3996,"date":"2026-03-19T04:00:00","date_gmt":"2026-03-19T04:00:00","guid":{"rendered":"im-66597"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"anspruch-auf-alle-vorteile-aus-den-aktien-ist-ein-wesentliches-interesse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/recht-op-alle-voordelen-uit-aandelen-is-aanmerkelijk-belang\/","title":{"rendered":"Der Anspruch auf alle Vorteile aus den Aktien ist ein wesentliches Interesse"},"content":{"rendered":"<p>Ein Mann gew\u00e4hrt \u00fcber einen Fonds ein Darlehen, mit dem Aktien gekauft werden. Alle Erl\u00f6se aus diesen Aktien flie\u00dfen ihm zu. Ein Teil der Forderung ist mit einer Option versehen. Der Mann ist der Ansicht, dass er kein wesentliches Interesse mehr hat. Das Gericht entschied anders: Wer Anspruch auf alle Vorteile aus den Aktien hat, ist Aktion\u00e4r im Sinne der Regelung \u00fcber das wesentliche Interesse.<\/p>\n<h4>Darlehen mit Goldrand<\/h4>\n<p>Ein Mann gew\u00e4hrt einem Fonds im Jahr 2011 gemeinsam ein Darlehen in H\u00f6he von 550.000 \u20ac. Sein Anteil betr\u00e4gt 150.000 \u20ac. Mit diesem Geld kauft der Fonds Anteile an einem vielversprechenden Unternehmen. So weit nichts Ungew\u00f6hnliches. Aber beachten Sie das Kleingedruckte: Alle Ertr\u00e4ge aus diesen Aktien - Dividenden, Verkaufsgewinne, was auch immer - flie\u00dfen vollst\u00e4ndig den Darlehensgebern zu. Die \u2018Zinsen\u2019 f\u00fcr das Darlehen sind also keine Zinsen, sondern reine Gewinnbeteiligungen. Wenn das Unternehmen verkauft wird, verschwindet das Darlehen und der Mann kassiert ab. Ein Darlehen mit Goldrand, k\u00f6nnte man sagen.<\/p>\n<h4>Der Trick mit dem<\/h4>\n<p>Zusammen mit dem Darlehen gew\u00e4hrt der Mann einer anderen Partei eine Kaufoption auf 20% seiner Forderung. Er begr\u00fcndet dies damit, dass die Kaufoption bedeutet, dass er nicht das volle wirtschaftliche Interesse hat. Im Jahr 2014 ver\u00e4u\u00dfert der Fonds die H\u00e4lfte der Anteile und die Option wird ausge\u00fcbt. Sein verbleibender Anteil betr\u00e4gt 5,3%. Wenn Sie davon 20% f\u00fcr die Option abziehen, kommen Sie auf 4,24%. Und das liegt knapp unter der magischen Grenze von 5% f\u00fcr eine wesentliche Beteiligung. Nicht Box 2, sondern Box 3. Das macht einen gro\u00dfen Unterschied: 25% gegen\u00fcber einem Bruchteil davon.<\/p>\n<h4>Mehr als nur die Verpackung<\/h4>\n<p>Im Jahr 2018 werden die restlichen Anteile verkauft. Der Mann erh\u00e4lt mehr als 900.000 \u20ac und erkl\u00e4rt dies ordnungsgem\u00e4\u00df in Feld 3. Der Pr\u00fcfer ist anderer Meinung und besteuert den Betrag in Feld 2. Das Gericht gibt dem Mann immer noch Recht, aber das Gericht dreht die Sache um. Die Argumentation ist klar. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Option ausge\u00fcbt wird, stehen alle Vorteile aus den Aktien dem Mann zu. Das steht schwarz auf wei\u00df im Darlehensvertrag. Und derjenige, der Anspruch auf alle Vorteile hat, hat ein so genanntes Genussrecht. Das Gesetz ist hier eindeutig. Ein Genussberechtigter wird mit einem Aktion\u00e4r gleichgesetzt. Sein Anteil betr\u00e4gt also 5,3%. Das liegt weit \u00fcber der Ab-Grenze.<\/p>\n<h4>Kreativ, aber nicht kreativ genug<\/h4>\n<p>Die Konstruktion war kreativ, aber nicht kreativ genug. Das Finanzamt schaut nicht auf das Etikett, sondern auf die Substanz. Ein Darlehen, das wie Aktien riecht, wie Aktien schmeckt und sich wie Aktien auszahlt, wird wie Aktien behandelt. Der Mann muss in Box 2 Steuern auf mehr als 830 000 Euro zahlen.&nbsp;<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Appellationsgericht \u2018s-Hertogenbosch | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHSHE:2026:142 | 20-01-2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Mann gew\u00e4hrt einen Kredit \u00fcber einen Fonds, mit dem Aktien gekauft werden. 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