{"id":397,"date":"2016-10-07T09:01:53","date_gmt":"2016-10-07T07:01:53","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/belastingvrij-eten-en-drinken\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:49","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:49","slug":"steuerfreie-speisen-und-getranke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/belastingvrij-eten-en-drinken\/","title":{"rendered":"Steuerfreie Speisen und Getr\u00e4nke"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2677 size-large\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20161007_eten_drinken_belastingvrij_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"steuerfreies Essen und Trinken vwgnijhof\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Sich im B\u00fcro eine Tasse \u201eCup-a-Soup\u201c zu holen, ist oft ganz normal. Diese Tasse Suppe wird, genau wie ein Apfel, ein Schokoriegel oder eine Krokette, steuerlich als \u201ekleine Verpflegung\u201c eingestuft. Eine Portion Pommes frites mit einem Snack oder zwei belegte Br\u00f6tchen gelten hingegen als Mahlzeit. F\u00fcr diese beiden Kategorien gelten steuerlich unterschiedliche Regelungen.<\/p>\n<p>In diesem Artikel behandeln wir in groben Z\u00fcgen die steuerlichen Auswirkungen auf die Lohnsteuern (gem\u00e4\u00df der Arbeitskostenregelung), die Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer (f\u00fcr den Unternehmer) und die K\u00f6rperschaftsteuer (beispielsweise f\u00fcr den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Gesellschafter).<\/p>\n<h4><strong>Der kleine Verzehr am Arbeitsplatz<\/strong><\/h4>\n<p>Die Tasse Suppe, also die kleine Verpflegung, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Arbeitszeit anbietet, ist von der Lohnsteuer befreit (Nullbewertung gem\u00e4\u00df dem WKR). Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern also kostenlos kleine Verpflegungsleistungen zur Verf\u00fcgung stellen. Auch der Umtrunk, der unmittelbar im Anschluss an die Arbeitszeit am Arbeitsplatz stattfindet, darf steuerfrei gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n<p>Die Kosten f\u00fcr kleine Bewirtungen sind in H\u00f6he von 73,51 TP3T vom Gewinn f\u00fcr die Einkommensteuer und die K\u00f6rperschaftsteuer abzugsf\u00e4hig. Eine weitere M\u00f6glichkeit besteht darin, alle Kosten abzuziehen, sofern diese den Schwellenwert von 4.500 \u20ac \u00fcberschreiten.<\/p>\n<h4><strong>Steuerfreie Verpflegung: Gesch\u00e4ftsessen \/ Gesch\u00e4ftsmittagessen \/ Gesch\u00e4ftsabendessen<br \/>\n<\/strong><\/h4>\n<p>Gesch\u00e4ftsmahlzeiten sind f\u00fcr die Lohnsteuer steuerfrei (gezielte Befreiung gem\u00e4\u00df dem WKR). Von einer Gesch\u00e4ftsmahlzeit spricht man, wenn die Mahlzeit Teil der Kosten f\u00fcr einen vor\u00fcbergehenden Aufenthalt ist. Dazu geh\u00f6ren unter anderem das Gesch\u00e4ftsessen oder das Abendessen, das w\u00e4hrend eines Gespr\u00e4chs mit einem Kunden eingenommen wird.<\/p>\n<p>Auch wenn eine Mahlzeit mehr als nur einen nebens\u00e4chlichen gesch\u00e4ftlichen Charakter hat, sind die Mahlzeiten f\u00fcr die Lohnsteuer steuerfrei. Dies gilt in jedem Fall f\u00fcr therapeutische Mahlzeiten von Mitarbeitern im Gesundheitswesen sowie f\u00fcr F\u00e4lle, in denen der Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeit zwischen 17:00 und 20:00 Uhr nicht zu Hause essen kann, beispielsweise wegen \u00dcberstunden oder verkaufsoffener Abende.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Abzugsf\u00e4higkeit bei der Einkommensteuer und der K\u00f6rperschaftsteuer gilt dieselbe Einschr\u00e4nkung wie beim geringen Verbrauch am Arbeitsplatz.<\/p>\n<h4><strong>Steuerfreie Verpflegung: Mahlzeiten aus der Betriebskantine<br \/>\n<\/strong><\/h4>\n<p>F\u00fcr Mahlzeiten aus der Betriebskantine ist f\u00fcr die Lohnsteuer ein Pauschalbetrag von 3,25 \u20ac pro Mahlzeit anzusetzen. Dieser Betrag gilt f\u00fcr Fr\u00fchst\u00fcck, Mittagessen und Abendessen. Der Arbeitgeber muss lediglich noch erfassen, wie viele Mahlzeiten ausgegeben werden. Ein eventueller Eigenbeitrag der Arbeitnehmer darf vom Gesamtbetrag abgezogen werden.<\/p>\n<h4><strong>Die Mehrwertsteuer<\/strong><\/h4>\n<p>Im Hinblick auf die Mehrwertsteuer gelten Ausgaben f\u00fcr Personalzulagen nur dann als abzugsf\u00e4hig, wenn die Ausgaben pro Mitarbeiter j\u00e4hrlich nicht mehr als 227 \u20ac (ohne MwSt.) betragen. Zu den Personalverg\u00fcnstigungen z\u00e4hlen unter anderem Weihnachtspakete, Jubil\u00e4umsgeschenke, Erfrischungen und Mahlzeiten. F\u00fcr die Berechnung des Vorteils, den die Mitarbeiter durch die Bereitstellung von Speisen und Getr\u00e4nken erhalten, ist eine separate <a href=\"http:\/\/www.belastingdienst.nl\/wps\/wcm\/connect\/bldcontentnl\/belastingdienst\/zakelijk\/btw\/btw_aftrekken\/personeelsvoorzieningen_en_relatiegeschenken\/bedrijfskantines_in_eigen_beheer\/eten_en_drinken_voor_uw_personeel_aftrek_voorbelasting\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Berechnungsmethode<\/a>. Bei dieser Methode werden die tats\u00e4chlichen Anschaffungskosten f\u00fcr Speisen und Getr\u00e4nke um einen Prozentsatz von 25% erh\u00f6ht und gegebenenfalls vom Personal gezahlte Erstattungen davon abgezogen. Ist der Betrag positiv, muss er durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt werden. Der sich daraus ergebende Betrag entspricht dem Vorteil pro Mitarbeiter. Wird durch den Vorteil in Form von Speisen und Getr\u00e4nken der Betrag von 227 \u20ac \u00fcberschritten, muss die in Abzug gebrachte Vorsteuer korrigiert werden.<\/p>\n<p>Die Mehrwertsteuer auf Speisen und Getr\u00e4nke, die in einem Gastronomiebetrieb verzehrt werden, ist nicht abzugsf\u00e4hig.<\/p>\n<p><strong>Guten Appetit!<\/strong><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Een kopje Cup-a-Soup pakken op kantoor is vaak heel gewoon. Dit kopje soep wordt, net als een appel, een chocoladereep of een kroket, fiscaal aangemerkt als een kleine consumptie. Een frietje met een snack of twee belegde broodjes worden juist beschouwd als maaltijd. Voor deze twee categorie\u00ebn gelden fiscaal andere regelingen. In dit artikel behandelen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-397","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/397","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=397"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/397\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=397"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=397"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=397"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}