{"id":3932,"date":"2026-02-05T04:00:00","date_gmt":"2026-02-05T04:00:00","guid":{"rendered":"im-65995"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"erhohter-eigenheimfreibetrag-von-235-verstost-nicht-gegen-die-emrk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/verhoogd-eigenwoningforfait-van-235-niet-in-strijd-met-evrm\/","title":{"rendered":"Erh\u00f6hter Eigenheimpauschalbetrag von 2,35 % verst\u00f6\u00dft nicht gegen die EMRK"},"content":{"rendered":"<p>Wer eine eigene Immobilie besitzt, muss Einkommensteuer auf den sogenannten Eigenheim-Pauschalbetrag zahlen. Dieser Pauschalbetrag betr\u00e4gt 0,35% des WOZ-Wertes der Immobilie, sofern dieser zwischen 75.000 \u20ac und der sogenannten Villagrenze (1.350.000 \u20ac im Jahr 2026) liegt. Liegt der WOZ-Wert \u00fcber der Villagrenze, gilt f\u00fcr den \u00fcbersteigenden Betrag ein Pauschalbetrag von 2,35%. Die Erh\u00f6hung des Pauschalbetrags (2,35% statt 0,35%) f\u00fchrt zu einer h\u00f6heren Steuer, die mit dem Begriff \u2018Villasteuer\u2019 bezeichnet wird. Die Frage, die das Gericht zu kl\u00e4ren hat, lautet, ob diese Steuer einen unzul\u00e4ssigen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt.<\/p>\n<p>Zwei steuerliche Partner besitzen eine Immobilie mit einem WOZ-Wert von fast 1,7 Millionen Euro. Sie machen geltend, dass dieser erh\u00f6hte Pauschalbetrag gegen das Eigentumsrecht und das Diskriminierungsverbot aus der EMRK versto\u00dfe. Die Regelung besteuere n\u00e4mlich Eink\u00fcnfte, die nicht tats\u00e4chlich erzielt w\u00fcrden. Zudem verkennt sie den abnehmenden Grenznutzen bei teureren Wohnimmobilien. Sie verweisen auf das \u201eKerst-Urteil\u201c und die Urteile zu Box 3 und machen geltend, dass das angemessene Verh\u00e4ltnis zwischen Zweck und Mittel nicht mehr gegeben sei. Wird das Gericht dieser Argumentation folgen?<\/p>\n<h4>Das Urteil des Gerichts<\/h4>\n<p>Das Gericht urteilt, dass der erh\u00f6hte Pauschalbetrag f\u00fcr Eigenheime nicht gegen die EMRK verst\u00f6\u00dft. Die Erhebung von Steuern stellt zwar einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, dieser ist jedoch gerechtfertigt, wenn er einem legitimen Zweck dient und ein angemessenes Gleichgewicht wahrt. Der Gesetzgeber hat sich bewusst f\u00fcr einen h\u00f6heren Prozentsatz bei teureren Wohnimmobilien entschieden. Dahinter steht der Gedanke, dass bei Wohnimmobilien oberhalb eines bestimmten Wertes der Anlageaspekt eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gr\u00f6\u00dfere Rolle spielt als der Nutzungsaspekt. Der Gesetzgeber hat damit eine Unterscheidung zwischen Eigent\u00fcmern mit einer Immobilie unterhalb bzw. oberhalb des Schwellenwerts getroffen. Diese Entscheidung f\u00e4llt innerhalb des weitreichenden Ermessensspielraums, der dem Gesetzgeber zusteht. Das Gericht h\u00e4lt es dabei f\u00fcr wichtig, dass der Steuersatz von 2,35% nur f\u00fcr den Teil des Wertes gilt, der \u00fcber der Villagrenze liegt. Dass der Gesetzgeber auch haushaltspolitische Erw\u00e4gungen ber\u00fccksichtigt hat, \u00e4ndert daran nichts. Auch der Umstand, dass die Steuer auf nicht realisiertes Einkommen erhoben wird, f\u00fchrt nicht zu einem Versto\u00df gegen die EMRK.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Gericht Den Haag | Rechtsprechung | ECLI:NL:RBDHA:2026:523 und ECLI:NL:RBDHA:2026:569 | 04.01.2026<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer ein Eigenheim besitzt, muss auf die so genannte Eigenheimpauschale Einkommensteuer zahlen.<\/p>","protected":false},"author":2,"featured_media":3933,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-3932","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3932","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3932"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3932\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/3933"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3932"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3932"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3932"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}