{"id":3920,"date":"2026-02-12T04:00:00","date_gmt":"2026-02-12T04:00:00","guid":{"rendered":"im-66119"},"modified":"-0001-11-30T00:00:00","modified_gmt":"-0001-11-29T22:00:00","slug":"eine-schadensersatzzahlung-einer-gmbh-auf-ein-privatkonto-gilt-als-auszahlung-der-altersversorgung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/schadevergoeding-van-bv-op-priverekening-is-afkoop-pensioen\/","title":{"rendered":"Eine Schadensersatzzahlung einer GmbH auf ein Privatkonto gilt als Auszahlung der Altersversorgung"},"content":{"rendered":"<p>Eine GmbH erh\u00e4lt nach einem Zivilverfahren eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von fast 700.000 \u20ac. Der Betrag wird auf das Privatkonto des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers \u00fcberwiesen. Der Steuerpr\u00fcfer stuft einen Teil der Entnahme als Auszahlung aus der selbstverwalteten Altersvorsorge ein. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer macht geltend, dass die Entsch\u00e4digung der GmbH \u00fcberhaupt nicht zustehe. Zudem bestreitet er, dass der Steuerbescheid fristgerecht ergangen sei. Ist der Steuerbescheid rechtskr\u00e4ftig?<\/p>\n<h4>Schadensersatz<\/h4>\n<p>Ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Gesellschafter h\u00e4lt alle Anteile an einer GmbH, die ihm gegen\u00fcber eine Pensionsverpflichtung hat. Der steuerliche Bilanzwert dieser Verpflichtung betr\u00e4gt 229.238 \u20ac. Die GmbH erleidet durch Bauarbeiten eines Bauunternehmens einen Schaden. Nach einem Zivilverfahren und der Insolvenz des Bauunternehmens schlie\u00dfen die Parteien einen Vergleich. Die GmbH erh\u00e4lt eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 692.062 \u20ac. Dieser Betrag wird jedoch auf ein Bankkonto \u00fcberwiesen, das auf den Namen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers selbst lautet. Der Steuerpr\u00fcfer stuft einen Teil der Entnahme als Abfindung f\u00fcr Rentenanspr\u00fcche ein. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestreitet, dass die Entsch\u00e4digung zum Verm\u00f6gen der GmbH geh\u00f6rt.<\/p>\n<h4>Frist f\u00fcr die Einreichung der Steuererkl\u00e4rung&nbsp;<\/h4>\n<p>Dar\u00fcber hinaus macht der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer geltend, dass der Steuerbescheid zu sp\u00e4t erlassen worden sei. Der Steuerpr\u00fcfer habe n\u00e4mlich einen Auskunftsbescheid erlassen, wodurch sich die Frist f\u00fcr den Steuerbescheid verl\u00e4ngert habe. Nach Ansicht des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers liege hier ein Ermessensmissbrauch vor. Das Berufungsgericht urteilt, dass der Steuerbescheid fristgerecht erlassen wurde. Die normale Verj\u00e4hrungsfrist von drei Jahren wurde um die Dauer der gew\u00e4hrten Fristverl\u00e4ngerung sowie um den Zeitraum zwischen dem Erlass der Auskunftsverf\u00fcgung und deren Rechtskraft verl\u00e4ngert. Ein Ermessensmissbrauch liegt nicht vor, da das Gericht bereits in einem fr\u00fcheren Verfahren entschieden hat, dass die Auskunftsverf\u00fcgung zu Recht erlassen wurde.<\/p>\n<h4>Auszahlung der Rente&nbsp;<\/h4>\n<p>Was die Entsch\u00e4digung betrifft, so steht mittlerweile bis hin zum Obersten Gerichtshof fest, dass diese f\u00fcr die GmbH ein steuerpflichtiger Ertrag ist. Da der Betrag auf das Privatkonto des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers \u00fcberwiesen wurde und dieser nicht beabsichtigt, ihn zur\u00fcckzuzahlen, hat er der GmbH Verm\u00f6gen entzogen. Das Berufungsgericht urteilt, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einen Teil dieses Betrags als Auszahlung aus der selbstverwalteten Altersvorsorge entnommen hat. Der Abfindungswert wurde zu Recht als Entgelt aus einem fr\u00fcheren Arbeitsverh\u00e4ltnis besteuert. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer die Entnahme selbst so beabsichtigt hat. Entscheidend ist, dass der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einen Betrag aus der GmbH entnimmt, w\u00e4hrend die GmbH ihm gegen\u00fcber eine Rentenverpflichtung hat.&nbsp;<\/p>\n<p>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Gesellschafter mit einer selbstverwalteten Altersvorsorge m\u00fcssen ber\u00fccksichtigen, dass Geldfl\u00fcsse von der GmbH in den privaten Bereich steuerlich als Auszahlung gewertet werden k\u00f6nnen, mit allen daraus resultierenden Konsequenzen.<\/p>\n<div style=\"font-size:smaller\" class=\"im_source\">Quelle: Berufungsgericht \u2018s-Hertogenbosch | Rechtsprechung | ECLI:NL:GHSHE:2025:3545 | 09.12.2025<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine GmbH erh\u00e4lt nach einem Zivilverfahren eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von fast 700.000 \u20ac. 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