{"id":378,"date":"2016-08-18T08:18:29","date_gmt":"2016-08-18T06:18:29","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/huurkosten-aftrekbaar-voor-ondernemer\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:47","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:47","slug":"mietkosten-fur-unternehmer-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/huurkosten-aftrekbaar-voor-ondernemer\/","title":{"rendered":"Mietkosten f\u00fcr Unternehmer absetzbar"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1136 size-large\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20150526_BTWbuavto_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"Mietkosten_absetzbar\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Die Wohnung eines Unternehmers (z. B. eines Selbstst\u00e4ndigen) kann als Betriebsverm\u00f6gen eingestuft werden (kann als Betriebsverm\u00f6gen gekennzeichnet werden). Voraussetzung ist, dass ein Teil der Wohnung, z. B. ein Arbeitszimmer in der Wohnung, f\u00fcr die T\u00e4tigkeit des Unternehmens genutzt wird. Die Website <a href=\"http:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/inziendocument?id=ECLI:NL:HR:2016:1899&amp;keyword=%22ECLI%3aHR%3a2016%3a1899%22\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Oberstes Gericht<\/a> hat vor kurzem best\u00e4tigt, dass dies auch f\u00fcr das Mietobjekt eines Unternehmers gilt.<\/p>\n<h4>Mietkosten abzugsf\u00e4hig<\/h4>\n<p>Die Behandlung des Vermietungsrechts als Betriebsverm\u00f6gen hat zur Folge, dass die gesamten Vermietungskosten vom Betriebsgewinn abzugsf\u00e4hig sind. Andererseits muss eine Privatentnahme (ein Zuschlag zum Gewinn) f\u00fcr die private Nutzung der Liegenschaft get\u00e4tigt werden. Diese Entnahme entspricht einem Prozentsatz des WOZ-Wertes der Liegenschaft. Unter dem Strich verbleibt ein abzugsf\u00e4higer Betrag.<\/p>\n<h4>Arbeitsraum<\/h4>\n<p>In dem vom Obersten Gerichtshof verhandelten Fall geht es um einen im Baugewerbe t\u00e4tigen Unternehmer, der in einem Arbeitszimmer in dem von ihm gemieteten Haus T\u00e4tigkeiten wie Akquisition, Planungsarbeiten und Buchf\u00fchrung aus\u00fcbt. Das Arbeitszimmer, das er zu diesem Zweck nutzt, gilt nicht als eigenst\u00e4ndiger Teil des Mietobjekts. Die vom Gewinn abzuziehende Miete betr\u00e4gt 9.835 \u20ac, die Pauschalentnahme f\u00fcr die private Nutzung 2.700 \u20ac, so dass per Saldo 7.135 \u20ac dem Gewinn zugerechnet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Da das Arbeitszimmer in diesem Fall nicht als eigenst\u00e4ndiger Teil des Hauses gilt, darf der Anteil des Arbeitszimmers nicht aus dem WOZ-Wert herausgerechnet werden, auf dessen Basis die Privatentnahme berechnet wird. Ein selbst\u00e4ndiges Arbeitszimmer liegt vor, wenn das Arbeitszimmer getrennt von der Wohnung genutzt werden kann (und z.B. \u00fcber die daf\u00fcr notwendigen sanit\u00e4ren Anlagen verf\u00fcgt).<\/p>\n<h4>Leistungskennzeichnung<\/h4>\n<p>Die Einstufung als Betriebsverm\u00f6gen bezieht sich auf die Wohnung als Ganzes. Nur wenn die Teile der Wohnung, die f\u00fcr den Betrieb genutzt werden sollen, baulich abtrennbar sind, sind die einzelnen Teile zu ber\u00fccksichtigen. Je nach den konkreten Tatsachen und Umst\u00e4nden gilt eine Wohnung (oder ein selbst\u00e4ndig abgrenzbarer Teil einer Wohnung) als:<\/p>\n<ul>\n<li>obligatorisches Privatverm\u00f6gen;<\/li>\n<li>obligatorisches Betriebsverm\u00f6gen;<\/li>\n<li>fakultatives Verm\u00f6gen (der Unternehmer kann dann w\u00e4hlen, ob die Immobilie als Privatverm\u00f6gen oder als Betriebsverm\u00f6gen gekennzeichnet wird).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Ein Verm\u00f6genswert ist <strong>obligatorisch<\/strong> Privatverm\u00f6gen oder <strong>obligatorisch<\/strong> Betriebsverm\u00f6gen, wenn die private oder betriebliche Nutzung des Verm\u00f6genswerts stark \u00fcberwiegt.<\/p>\n<h4>Wie viel gesch\u00e4ftliche Nutzung ist erforderlich?<\/h4>\n<p>Wie viel betriebliche Nutzung ist erforderlich, damit eine Immobilie nicht als obligatorisches Privatverm\u00f6gen eingestuft wird?<\/p>\n<p>In einem alten Urteil (aus dem Jahr 1955) hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass f\u00fcr eine Immobilie, die nur zu folgenden Zwecken genutzt wird <strong>10%<\/strong> betrieblich genutzt werden, k\u00f6nnte man sich daf\u00fcr entscheiden, das Ganze als Betriebsverm\u00f6gen einzustufen. Bei 10% oder mehr betrieblicher Nutzung ist eine Immobilie also definitiv Wahlverm\u00f6gen. Der Oberste Gerichtshof hat noch nicht entschieden, ob die Einstufung als Betriebsverm\u00f6gen auch bei weniger als 10% betrieblicher Nutzung gew\u00e4hlt werden kann.<\/p>\n<p>In dem j\u00fcngsten Urteil wurde diese Frage nicht behandelt. Der Betroffene und die Steuerbeh\u00f6rden hatten n\u00e4mlich bereits in einer Vergleichsvereinbarung festgelegt, dass das Haus als Wahlverm\u00f6gen zu betrachten ist. In dem Urteil wird nicht erw\u00e4hnt, wie gro\u00df das Arbeitszimmer im Verh\u00e4ltnis zur gesamten Wohnung ist.<\/p>\n<h4>Auswahl<\/h4>\n<p>Wenn es eine <strong>Wahlpflichtfach<\/strong> die Wahl wird im ersten Gesch\u00e4ftsjahr getroffen, in dem die Immobilie als solche gilt. Die Wahl ist nach der Einkommensteuerveranlagung f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ftsjahr endg\u00fcltig und unwiderruflich. Danach ist der Unternehmer an die Wahl gebunden und kann sie nur noch bei Vorliegen besonderer Umst\u00e4nde \u00e4ndern. Ein solcher besonderer Umstand kann eine ge\u00e4nderte Rechtsprechung sein, allerdings nur, wenn beispielsweise der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung revidiert oder sich eine als allgemein anerkannt geltende Auslegung als \u00fcberholt erweist.<\/p>\n<h4>MEHRWERTSTEUER<\/h4>\n<p>Kann das Urteil des Obersten Gerichtshofs auf die Mehrwertsteuer ausgedehnt werden, so dass der Abzug der auf die Kosten der Immobilie erhobenen Mehrwertsteuer m\u00f6glich ist? Auf die Miete einer Wohnung wird jedoch keine Mehrwertsteuer erhoben, da diese Leistung von der Mehrwertsteuer befreit ist. Die auf andere Kosten der Immobilie erhobene Mehrwertsteuer kann abgezogen werden, aber nur insoweit, als diese Kosten zugunsten von mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen aufgewendet werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De woning van een ondernemer (bijvoorbeeld een ZZP-er) kan als ondernemingsvermogen worden aangemerkt (kan worden ge\u00ebtiketteerd als ondernemingsvermogen). Voorwaarde is dat de woning gedeeltelijk, bijvoorbeeld een werkkamer in de woning, wordt gebruikt voor de activiteiten van de onderneming. De Hoge Raad heeft onlangs bevestigd dat dit ook geldt voor de huurwoning van een ondernemer. Huurkosten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-378","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/378","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=378"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/378\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2391,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/378\/revisions\/2391"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=378"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=378"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=378"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}