{"id":371,"date":"2016-07-28T07:03:27","date_gmt":"2016-07-28T05:03:27","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/bedrijfsopvolgingsvrijstelling-wbr-voor-vastgoed-b-v\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:45","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:45","slug":"steuerbefreiung-bei-der-unternehmensnachfolge-gemas-wbr-fur-immobilien-b-v","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/bedrijfsopvolgingsvrijstelling-wbr-voor-vastgoed-b-v\/","title":{"rendered":"Steuerbefreiung im Rahmen des WBR bei der Unternehmensnachfolge f\u00fcr Immobilien-GmbHs."},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2447 size-large\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20160728_bedrijfsopvolgingsfaciliteit_vastgoed_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"Steuerbefreiung bei der Unternehmensnachfolge im Immobilienbereich VWGNijhof\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Die M\u00f6glichkeiten einer steuerlich vorteilhaften \u00dcbertragung von Immobilien, die in einer GmbH gehalten werden, sind derzeit \u00e4u\u00dferst aktuell. Unser vorheriger <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/liquidationswert-gilt-nicht-fur-anteile-an-immobilien-b-v\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Artikel<\/a> Es ging um die Frage, ob die Immobilien im Rahmen der Bewertung der Anteile an der Immobilien-GmbH f\u00fcr Schenkungssteuerzwecke zum Liquidationswert angesetzt werden d\u00fcrfen. Vor kurzem hat das Gericht Noord-Nederland in diesem Zusammenhang ein sehr interessantes Urteil ver\u00f6ffentlicht <a href=\"http:\/\/uitspraken.rechtspraak.nl\/inziendocument?id=ECLI:NL:RBNNE:2016:3373\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Urteil<\/a> \u00fcber die Anwendung der Befreiung von der \u00dcbertragungssteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge.<\/p>\n<h4>Immobilien-GmbH.<\/h4>\n<p>Unter einer Immobilien-GmbH versteht man eine GmbH (oder eine Gruppe von GmbHs), deren Verm\u00f6gen zum gr\u00f6\u00dften Teil aus Immobilien besteht. Bei der \u00dcbertragung der Anteile an einer solchen GmbH fallen in den meisten F\u00e4llen folgende Abgaben an:<\/p>\n<ul>\n<li><em>Einkommensteuer<\/em>;<br \/>\nHier geht es um die Besteuerung von wesentlichen Beteiligungen, die <strong>25%<\/strong> entspricht der Differenz zwischen dem Wert der \u00fcbertragenen Aktien und dem Anschaffungspreis dieser Aktien;<\/li>\n<li><em>Erbschafts- oder Schenkungssteuer<\/em>;<br \/>\nWenn die Aktien im Rahmen einer Erbschaft erworben werden oder zu einem Wert \u00fcbertragen werden, der unter dem Marktwert liegt, f\u00e4llt Erbschafts- oder Schenkungssteuer an (zu S\u00e4tzen zwischen <strong>10%<\/strong> und <strong>40%<\/strong>);<\/li>\n<li><em>\u00dcbertragungssteuer<\/em>;<br \/>\nDie Anteile an einer Immobilien-GmbH werden in der Regel als fiktive Immobilie angesehen, sodass bei der \u00dcbertragung dieser Anteile eine \u00dcbertragungssteuer auf den Wert der zugrunde liegenden Immobilie f\u00e4llig wird, ohne dass die Schulden ber\u00fccksichtigt werden (zum Steuersatz von <strong>6%<\/strong> oder, soweit es sich um Wohnungen handelt, <strong>2%<\/strong>).<\/li>\n<\/ul>\n<h4>Ausnahmeregelungen<\/h4>\n<p>Angesichts der oben genannten S\u00e4tze und der Tatsache, dass Immobilien im Allgemeinen einen betr\u00e4chtlichen Wert haben, wird es Sie nicht \u00fcberraschen, dass die Abgaben sehr hoch ausfallen k\u00f6nnen. Deshalb sind die als gro\u00dfz\u00fcgig zu bezeichnenden Steuerbefreiungen f\u00fcr die \u00dcbertragung von Unternehmensverm\u00f6gen besonders attraktiv:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr die Einkommensteuer kann der Anspruch auf eine wesentliche Beteiligung stillschweigend \u00fcbertragen werden;<\/li>\n<li>Von der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist im Rahmen der Unternehmensnachfolgeregelung (BOF) Folgendes befreit\u00b9:\n<ul>\n<li>die Differenz zwischen dem Liquidationswert des Unternehmens und dem niedrigeren Wert bei Fortf\u00fchrung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit;<\/li>\n<li>Der Wert des Unternehmens als fortgef\u00fchrtes Unternehmen in H\u00f6he von 1.060.298 \u20ac ist vollst\u00e4ndig von der Steuer befreit;<\/li>\n<li>Der Teil des Going-Concern-Wertes, der \u00fcber 1.060.298 \u20ac hinausgeht, ist gem\u00e4\u00df 83% steuerbefreit.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Voraussetzung f\u00fcr die Anwendung dieser Befreiungen ist, dass Anteile an einer B.V. erworben werden, die ein materielles Unternehmen betreibt. Der Oberste Gerichtshof hat bereits entschieden, dass eine Immobilien-B.V. ein materielles Unternehmen betreiben kann, dies h\u00e4ngt jedoch stark von den konkreten Umst\u00e4nden des jeweiligen Einzelfalls ab. In der Praxis legt die Steuerbeh\u00f6rde die Messlatte f\u00fcr die dem Steuerpflichtigen obliegende Beweislast sehr hoch an; m\u00f6glicherweise sogar deutlich h\u00f6her als das Finanzgericht.<\/p>\n<h4>Befreiung von der \u00dcbertragungssteuer im Rahmen der Unternehmensnachfolge<\/h4>\n<p>Auch bei der Grunderwerbsteuer gibt es eine Befreiung f\u00fcr den Erwerb von Immobilien im Rahmen einer Unternehmensnachfolge (Befreiung bei der Unternehmensnachfolge). Dabei muss es sich um Folgendes handeln:<\/p>\n<ul>\n<li>ein Erwerb durch ein (oder mehrere) Kind, Enkelkind, einen Bruder, eine Schwester oder den Ehepartner des Unternehmers;<\/li>\n<li>von Gegenst\u00e4nden, die zum Verm\u00f6gen des Unternehmens desjenigen geh\u00f6ren, von dem sie erworben werden;<\/li>\n<li>dessen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit vom\/von den Erwerber(n) in ihrer Gesamtheit fortgef\u00fchrt wird.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Gericht Noord-Holland wurde die Frage vorgelegt, ob diese Befreiung bei der Unternehmensnachfolge auch auf den Erwerb von Anteilen an einer Immobilien-GmbH angewendet werden kann. Schlie\u00dflich werden Anteile erworben und keine Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde, die zum Unternehmen des Verk\u00e4ufers geh\u00f6ren. Das Gericht urteilt, dass auch bei der \u00dcbertragungssteuer \u00fcber die H\u00fclle der B.V. hinausgeschaut werden muss. Wenn die B.V. ein materielles Unternehmen betreibt, darf die Befreiung bei der Unternehmensnachfolge auch auf den Erwerb der Anteile angewendet werden. Anders verh\u00e4lt es sich nur dann, wenn die Immobilien in die juristische H\u00fclle der B.V. eingebracht wurden, um die Erhebung der Grunderwerbsteuer zu umgehen.<\/p>\n<p>In dem Fall, \u00fcber den das Gericht entschied, stand im Hinblick auf die Einkommensteuer und die Schenkungssteuer fest, dass die Immobilien-GmbH ein materielles Unternehmen betrieb. Dies hatte die Steuerbeh\u00f6rde dem Betroffenen bereits vor der Transaktion schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<h4>Berufung<\/h4>\n<p>Es liegt auf der Hand, dass die Steuerbeh\u00f6rde gegen das Urteil des Gerichts Berufung oder eine direkte Kassationsbeschwerde einlegen wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Berufungsgericht und\/oder der Oberste Gerichtshof der Entscheidung des Gerichts folgen werden, sch\u00e4tzen wir auf 50:50. Erwerber von Anteilen an einer GmbH, die f\u00fcr die Erhebung der Grunderwerbsteuer fiktiv als Immobilien gelten, tun daher gut daran, die Unternehmensnachfolgeregelung nicht in Anspruch zu nehmen, sondern die Grunderwerbsteuer fristgerecht abzuf\u00fchren und anschlie\u00dfend die formellen Rechte durch einen pro forma-Einspruch zu sichern, wobei beantragt wird, diesen Einspruch bis zum Ergebnis des oben beschriebenen Verfahrens auszusetzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>____________<br \/>\n\u00b9 Zahlen zu den Anschaffungen im Jahr 2016. Die Regierung \u00fcberdenkt (die H\u00f6he) der BOF.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De mogelijkheden voor een fiscaal vriendelijke overdracht van in een B.V. ondergebracht vastgoed is op dit moment uitermate actueel. Ons vorige artikel betrof de vraag of het vastgoed in het kader van de waardering van de aandelen in de vastgoed-B.V. voor schenkbelasting mag geschieden tegen de liquidatiewaarde. Onlangs publiceerde de Rechtbank Noord-Nederland in dit verband [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-371","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/371","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=371"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/371\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=371"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=371"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=371"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}