{"id":3661,"date":"2025-10-30T16:08:01","date_gmt":"2025-10-30T15:08:01","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/eindejaarstips-2025\/"},"modified":"2025-10-30T16:08:01","modified_gmt":"2025-10-30T15:08:01","slug":"tipps-zum-jahresende-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/eindejaarstips-2025\/","title":{"rendered":"Tipps zum Jahresende 2025"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gibt wenig Neues in der Steuerwelt. Daher unterscheiden sich die Jahresendtipps f\u00fcr 2025 nicht wesentlich von denen f\u00fcr 2024. Aber wir m\u00f6chten Sie auf einige Dinge aufmerksam machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Gesetzentw\u00fcrfe im Rahmen der Steuerpl\u00e4ne 2026, mit Ausnahme des Gesetzentwurfs zur R\u00fcckg\u00e4ngigmachung der Erh\u00f6hung des Mehrwertsteuersatzes auf Kultur und Sport, sind noch im Unterhaus anh\u00e4ngig. Sie werden von der Abgeordnetenkammer in ihrer Zusammensetzung nach den Wahlen er\u00f6rtert werden. Vielleicht wird es dann doch noch \u00dcberraschungen geben.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Spenden Sie<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Schenkungssteuerfreibetr\u00e4ge k\u00f6nnen jedes Jahr wieder verwendet werden. Im Sinne einer steuerfreundlichen Verm\u00f6gens\u00fcbertragung ist es daher sinnvoll, jedes Jahr (mindestens) den Freibetrag zu verschenken. Der Schenkungssteuerfreibetrag betr\u00e4gt im Jahr 2025:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-fixed-layout\"><tbody><tr><td>Schenkung von Eltern an Kinder<\/td><td>\u20ac 6.713<\/td><\/tr><tr><td>Spende an andere Beg\u00fcnstigte als Kinder<\/td><td>\u20ac 2.690<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Kinder k\u00f6nnen zwischen ihrem 18. und 40. Geburtstag einmalig bis zu einem h\u00f6heren Betrag steuerfrei beschenkt werden. Dieser Freibetrag bel\u00e4uft sich im Jahr 2025 auf 32.195 \u20ac. Der regul\u00e4re Freibetrag von 6.713 \u20ac entf\u00e4llt dann in diesem Jahr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Teil eines Geschenks, der den Freibetrag \u00fcbersteigt, unterliegt der Schenkungssteuer. Der Schenkungssteuersatz f\u00fcr das Jahr 2025 betr\u00e4gt:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-table\"><table class=\"has-fixed-layout\"><tbody><tr><td>Steuerpflichtiger Betrag bis zu 154.197 \u20ac<\/td><td>10%<\/td><\/tr><tr><td>Besteuerungsgrundlage \u00fcber 154.197 \u20ac<\/td><td>20%<\/td><\/tr><\/tbody><\/table><\/figure>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sowohl f\u00fcr den Freibetrag als auch f\u00fcr den Steuersatz werden die Schenkungen desselben Jahres addiert. Wenn die Gesamtsumme der Schenkungen in einem Jahr den Freibetrag von 6.713 \u20ac bzw. 2.690 \u20ac \u00fcbersteigt, muss innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des Jahres eine Schenkungssteuererkl\u00e4rung abgegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">WOZ-Wert<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem 1. Januar 2027 will der Gesetzgeber bei Schenkungen von Wohneigentum nicht mehr auf den WOZ-Wert abstellen. Stattdessen soll (wieder) der gesch\u00e4tzte Verkehrswert zum Ausgangspunkt werden. Diese Ma\u00dfnahme ist in einem Gesetzentwurf enthalten, der dem Parlament noch nicht vorgelegt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Erbschaftssteuer bleibt der WOZ-Wert die verbindliche Bewertung f\u00fcr Wohnimmobilien.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Dividenden von Ihrer Gesellschaft mit beschr\u00e4nkter Haftung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der hohe Zinssatz (Feld 2) wird sich 2026 nicht \u00e4ndern. Erhebliche Zinsertr\u00e4ge werden mit einem Satz von 31% besteuert, aber bis zu 67.804 \u20ac gilt ein niedrigerer Satz von 24,5%. In Anbetracht dieses Satzanstiegs ist es interessant, im Jahr 2025 Dividenden bis zu 67.804 \u20ac (Steuerpartner bis zu 135.608 \u20ac) zu zahlen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">ABER Eink\u00fcnfte aus erheblichen Zinsen werden ab 2025 auf die K\u00fcrzung der allgemeinen Steuergutschrift angerechnet. Die allgemeine Steuergutschrift (AHK) betr\u00e4gt im Jahr 2025 3.068 \u20ac (f\u00fcr staatliche Rentner 1.535 \u20ac). Die AHK wird schrittweise um 6,337% (AOW-Empf\u00e4nger: 3,169%) des Gesamteinkommens \u00fcber 28.406 \u20ac abgebaut. Unter Ber\u00fccksichtigung des Auslaufens der AHK wird die Dividende dann mit einem Satz von 24,5% + 6,337% = 30,837 (fast 31%) besteuert. Es gibt dann (fast) keinen Steuersatzvorteil mehr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr \u00e4ltere Menschen kann neben dem Auslaufen der AHK auch das Auslaufen der Steuergutschrift f\u00fcr \u00e4ltere Menschen ins Spiel kommen. Diese Erm\u00e4\u00dfigung wird im Jahr 2025 2.035 \u20ac betragen und schrittweise um 15% des Gesamteinkommens \u00fcber 45.308 \u20ac abgebaut werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Struktur des Unternehmens<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Ende eines Jahres ist ein guter Zeitpunkt, um zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob Ihr Unternehmen noch die richtige Rechtsform hat?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Haben Sie ein Einzelunternehmen oder eine VOF\/Partnerschaft, die besser in Form einer BV gef\u00fchrt werden sollte? Aus steuerlicher Sicht kann dies Vorteile haben. Aber die Haftung mit Ihrem Privatverm\u00f6gen so weit wie m\u00f6glich zu begrenzen, kann eine ebenso wichtige \u00dcberlegung sein.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch der umgekehrte Weg ist m\u00f6glich. Wenn die BV nicht mehr die steuerg\u00fcnstigste Rechtsform f\u00fcr Ihr Unternehmen ist, k\u00f6nnen Sie (stillschweigend) zu einem Einzelunternehmen oder einer VOF\/Partnerschaft zur\u00fcckkehren. Denken Sie nur an Ihre Haftungsrisiken.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch innerhalb einer BV-Struktur k\u00f6nnen Anpassungen sinnvoll sein. So kann es z.B., auch im Hinblick auf Haftungsrisiken, sinnvoll sein, eine Holdingstruktur oder eine Struktur mit einer Zwischenholding zu schaffen. Bei der K\u00f6rperschaftsteuer gibt es immer noch den Steuersatz-Step-up, der es interessant machen kann, Gewinne auf mehrere BVs zu verteilen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Unternehmensnachfolge<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Neue Runde, neue Chancen<\/em>; so hei\u00dft es. Diese \u201cneue Runde\u201d steht nach den Wahlen an, und eine der Steuerregelungen, die das neue Kabinett m\u00f6glicherweise \u00e4ndern wird, betrifft die Steuererleichterungen im Rahmen der Unternehmensnachfolge.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Diese Erleichterungen betreffen die stillschweigende \u00dcbertragung des erheblichen Zinsvorteils bei der Einkommensteuer. Ein besonderes Augenmerk liegt aber auf der bedingten Befreiung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Denn wenn das Fortf\u00fchrungserfordernis erf\u00fcllt ist, ist diese Steuer definitiv vom Tisch (f\u00fcr Erwerbe nach dem 31. Dezember 2024 wurde das Fortf\u00fchrungserfordernis von 5 auf 3 Jahre verk\u00fcrzt).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ob das neue Kabinett bei den Erleichterungen f\u00fcr die Unternehmensnachfolge k\u00fcrzen wird, ist nat\u00fcrlich eine Frage der Vermutung. <\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Feld 3 (Ertr\u00e4ge aus Ersparnissen und Kapitalanlagen)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dieses Feld bleibt unvermindert bestehen. Sowohl f\u00fcr 2025 als auch f\u00fcr 2026 gilt die Grundregel, dass Sie Steuern auf der Grundlage Ihres pauschalen Einkommens aus Ersparnissen und Anlagen zahlen. Sie k\u00f6nnen jedoch den Gegenbeweis antreten, dass Ihre tats\u00e4chliche Rendite aus Ihrem Verm\u00f6gen in Feld 3 niedriger ist, allerdings unter Beachtung der vom Obersten Gerichtshof in seinen Urteilen festgelegten (manchmal etwas speziellen) Regeln. In den Jahren 2025 und 2026 kann die Berufung auf die tats\u00e4chliche Rendite direkt in der Steuererkl\u00e4rung erfolgen, w\u00e4hrend dies bis einschlie\u00dflich 2024 (weit) im Nachhinein mittels des Formulars Statement of Actual Return (OWR) geschehen muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das bis zum 31. Dezember 2027 (wahrscheinlich) geltende Box-3-System kann M\u00f6glichkeiten zur Verringerung der Abgabe bieten. Der springende Punkt dabei ist, dass Sie den Erhalt von Eink\u00fcnften im selben Jahr konzentrieren, was bedeutet, dass Sie in anderen Jahren (praktisch) keine Eink\u00fcnfte haben. Dies liegt daran, dass der tats\u00e4chliche Ertrag auf Bargeldbasis ermittelt wird. Dies kann durch die Aufl\u00f6sung von Sparkonten zu einem g\u00fcnstigen Zeitpunkt oder durch den Verkauf von Mietkautionen an Ihre eigene Kapitalgesellschaft geschehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 2026 wird der pauschale Renditesatz f\u00fcr andere Verm\u00f6genswerte um 1,9%-Punkte erh\u00f6ht. F\u00fcr 2025 betr\u00e4gt dieser pauschale Ertragssatz: 5,88%. Im Jahr 2026 betr\u00e4gt er: 7,78% (wobei dieser Satz f\u00fcr 2026 noch nicht festgelegt ist).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem Jahr 2026 wird ein fiktiver Wert f\u00fcr die private Nutzung Ihres Ferienhauses ber\u00fccksichtigt, wobei davon ausgegangen wird, dass Ihnen das Haus das ganze Jahr \u00fcber zur Verf\u00fcgung steht. Der fiktive Wert Ihrer privaten Nutzung wird auf etwa 5% des WOZ-Wertes Ihrer Ferienwohnung festgesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Pr\u00e4mien-\/Investitionsrente<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Seit einigen Jahren werden die M\u00f6glichkeiten des steuerbeg\u00fcnstigten (Zusatz-)Sparens f\u00fcr die Rente deutlich erweitert. Im Jahr 2025 sind Pr\u00e4mien f\u00fcr Rentenversicherungen und Beitr\u00e4ge zu einem Rentenbanksparkonto im Rahmen der Jahres- und Reservemarge absetzbar, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 gezahlt oder eingezahlt werden. Pr\u00fcfen Sie, wie hoch die j\u00e4hrliche und die Reserve-Marge in Ihrer Situation sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pr\u00e4mien oder Einlagen im Zusammenhang mit der Umwandlung einer (steuerlichen) Altersr\u00fcckstellung und\/oder der Aufgabe eines Betriebs im Jahr 2025 m\u00fcssen bis zum 30. Juni 2026 gezahlt oder hinterlegt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Exzessive Kreditaufnahme<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch der Hauptaktion\u00e4r, der bei seinen BV(s) Kredite aufnimmt, muss die Schwelle der \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kreditaufnahme im Jahr 2025 im Auge behalten. Ausschlaggebend daf\u00fcr ist der Gesamtbetrag der ausstehenden Schulden bei der\/den BV(s) am 31. Dezember 2025.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Schwellenwert liegt ab 2024 bei 500.000 \u20ac, die durch die steuerpflichtigen Eigenheimschulden vermieden werden. Wenn die Gesamtverschuldung den Schwellenwert \u00fcbersteigt, wird der \u00dcberschuss als Einkommen aus erheblichen Zinsen besteuert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn Sie f\u00fcr 2023 oder 2024 erhebliche Einkommensteuer auf einen Vorteil aus einer \u00fcberm\u00e4\u00dfigen Kreditaufnahme gezahlt haben, kann es sinnvoll sein, Ihre Rechte mit einem rechtzeitigen Pro-forma-Einspruch zu sichern. Schlie\u00dflich k\u00f6nnte diese Regelung einfach f\u00fcr EU-widrig erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Autos<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit Wirkung vom 1. Januar 2027 wird eine neue so genannte Pseudo-Abschlusssteuer f\u00fcr Autos, die Arbeitnehmern zur Verf\u00fcgung gestellt werden, eingef\u00fchrt. Diese Abgabe ist in vollem Umfang vom Arbeitgeber zu zahlen, betr\u00e4gt 12% des Katalogwerts des Fahrzeugs und ist jedes Jahr zu entrichten. Die Pseudo-Endabgabe ist f\u00fcr Fahrzeuge zu entrichten, die nicht vollst\u00e4ndig elektrisch betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Pseudo-Abschlusssteuer wird nicht f\u00e4llig f\u00fcr Autos, die ausschlie\u00dflich f\u00fcr gesch\u00e4ftliche Zwecke genutzt werden (0,0 private Kilometer!). Denken Sie aber daran, dass f\u00fcr die Zwecke dieser Regelung Pendlerkilometer als private Kilometer gelten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es gibt eine \u00dcbergangsregelung. F\u00fcr Fahrzeuge, die Arbeitnehmern vor dem 1. Januar 2027 zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wird die Pseudo-Endsteuer erst f\u00e4llig, wenn das Fahrzeug den Arbeitgeber wechselt, sp\u00e4testens jedoch am 17. September 2030. Es ist daher wichtig, die Pseudo-Endsteuer bei Leasingvertr\u00e4gen, die ab jetzt abgeschlossen werden, zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab dem 1. Januar 2026 wird sich der Prozentsatz des zus\u00e4tzlichen steuerpflichtigen Vorteils f\u00fcr die private Nutzung von Elektroautos \u00e4ndern. Im Jahr 2025 betr\u00e4gt dieser Zuschlag 17% auf die ersten 30.000 \u20ac des Listenpreises und 22% dar\u00fcber hinaus. F\u00fcr Elektroautos, die am oder nach dem 1. Januar 2026 zugelassen werden, betr\u00e4gt der Zuschlag 22% auf den gesamten Listenpreis.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">VIDA<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">VIDA steht f\u00fcr Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Dieses Ma\u00dfnahmenpaket wurde vom Europ\u00e4ischen Rat im M\u00e4rz 2025 angenommen und wird in den n\u00e4chsten Jahren in allen Mitgliedstaaten der Europ\u00e4ischen Union schrittweise eingef\u00fchrt (mit dem 1. Januar 2035 als angestrebtem Enddatum). Ziel ist es, die Rechnungsstr\u00f6me vollst\u00e4ndig zu digitalisieren. Dabei wird es sich um echte elektronische Rechnungen handeln, nicht um Rechnungen, die im PDF-Format verpackt und per E-Mail verschickt werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In den Niederlanden ist die Einf\u00fchrung der ersten Komponenten von VIDA derzeit f\u00fcr irgendwann im Jahr 2028 geplant. Mehrere Mitgliedstaaten sind jedoch bereits mit der Einf\u00fchrung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung besch\u00e4ftigt, vorerst haupts\u00e4chlich f\u00fcr inl\u00e4ndische Transaktionen. Internationale Unternehmer k\u00f6nnten daher schon fr\u00fcher mit elektronischen Rechnungen konfrontiert werden.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Er is weinig nieuws onder de fiscale zon. De eindejaarstips voor 2025 zijn dan ook niet veel anders dan die voor 2024. Maar we brengen graag wat zaken onder je aandacht. 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