{"id":363,"date":"2016-07-15T07:56:10","date_gmt":"2016-07-15T05:56:10","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/oninbare-vorderingen-teruggaaf-van-btw\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:45","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:45","slug":"uneinbringliche-forderungen-mehrwertsteuererstattung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/oninbare-vorderingen-teruggaaf-van-btw\/","title":{"rendered":"Uneinbringliche Forderungen: Erstattung der Mehrwertsteuer"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-2355 size-large\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20160715_BTW_oninbare_vorderingen_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"Uneinbringliche Mehrwertsteuerforderungen VWGNijhof\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p><em><strong>VORSICHT!<\/strong> die im nachstehenden Artikel beschriebene Gesetzes\u00e4nderung ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Sie k\u00f6nnen alles dar\u00fcber in unserem Factsheet lesen <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/oninbare-debiteuren-niet-betaalde-crediteuren-2017\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Uneinbringliche Schuldner und nicht bezahlte Gl\u00e4ubiger<\/a>.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen. Sie kennen die Situation: Sie haben Waren oder Dienstleistungen geliefert und in Rechnung gestellt. Sie haben die Mehrwertsteuer in dem Monat, der auf den Zeitraum folgt, in dem die Rechnung versandt wurde, ordnungsgem\u00e4\u00df ausgewiesen und abgef\u00fchrt, aber Ihr Kunde zahlt nicht.<\/p>\n<h4>Mehrwertsteuererstattung f\u00fcr uneinbringliche Forderungen<\/h4>\n<p>Sie k\u00f6nnen das Finanzamt bitten, Ihnen die Mehrwertsteuer auf Ihre uneinbringlichen Forderungen zu erstatten. Dies muss mit einem separaten Antrag geschehen <a href=\"http:\/\/www.belastingdienst.nl\/wps\/wcm\/connect\/bldcontentnl\/belastingdienst\/zakelijk\/btw\/btw_aangifte_doen_en_betalen\/aangifte_corrigeren\/btw_terugvragen\/teruggaaf_vanwege_oninbare_vorderingen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Anfrage<\/a>. Sie d\u00fcrfen dies nicht in einer Umsatzsteuererkl\u00e4rung verarbeiten. Das Finanzamt sieht diese Art von Antr\u00e4gen in der Regel sehr kritisch und stellt mit gro\u00dfer Regelm\u00e4\u00dfigkeit Fragen dazu. Kurz gesagt, Sie m\u00fcssen sich sehr anstrengen, um diese Mehrwertsteuer zur\u00fcckzubekommen.<\/p>\n<h4>Wann unwiederbringlich?<\/h4>\n<p>Ein h\u00e4ufiger Diskussionspunkt mit den Steuerbeh\u00f6rden ist die Frage, ob die Uneinbringlichkeit der Forderung endg\u00fcltig festgestellt worden ist. Wenn Ihr Kunde in Konkurs geht und die endg\u00fcltige Regelung des Konkurses zeigt, dass Ihre Forderungen nicht bezahlt werden, ist es klar, dass uneinbringliche Forderungen uneinbringlich sind. Doch bis dahin ist in der Regel schon sehr viel Zeit vergangen. Und bei weitem nicht in allen F\u00e4llen von uneinbringlichen Forderungen kommt es schlie\u00dflich zu einer endg\u00fcltigen Abwicklung des Konkurses.<\/p>\n<h4>Gutschrift dann<\/h4>\n<p>Das Interesse der Steuerbeh\u00f6rden besteht darin, dass Ihr Kunde die von Ihnen in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer abzieht. Wenn Ihr Kunde Ihre Rechnung nicht bezahlt, muss er nat\u00fcrlich die abgezogene Mehrwertsteuer an die Steuerbeh\u00f6rden zur\u00fcckzahlen. Aber wenn Ihr Kunde in Zahlungsschwierigkeiten ist, bleiben sehr oft auch die Steuern (teilweise) unbezahlt.<\/p>\n<p>Aus diesem Grund stellen die Steuerbeh\u00f6rden sehr strenge Anforderungen an die Begr\u00fcndung von Antr\u00e4gen auf R\u00fcckerstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen sowie an Gutschriftenrechnungen. Diese m\u00fcssen Sie nicht nur tats\u00e4chlich an den Kunden ausstellen. Wenn Sie eine Gutschriftrechnung ausstellen, m\u00fcssen Sie auch sicherstellen, dass Ihr Kunde den Vorsteuerabzug r\u00fcckg\u00e4ngig macht.<\/p>\n<h4>Vereinfachung<\/h4>\n<p>Die Regierung hat eine <a href=\"https:\/\/www.internetconsultatie.nl\/vereenvoudiging_belastingteruggaaf_oninbare_vorderingen\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Internet-Konsultation<\/a> um Stellungnahmen zu Ideen f\u00fcr eine Vereinfachung der Regelung zur Erstattung der Mehrwertsteuer f\u00fcr uneinbringliche Forderungen gebeten.<\/p>\n<p>Es wird vorgeschlagen, dass der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen in jedem Fall sp\u00e4testens ein Jahr nach F\u00e4lligkeit der Erstattung entstehen sollte. Dies entspricht dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Kunde verpflichtet ist, die abgezogene Mehrwertsteuer zur\u00fcckzuzahlen. Der Zeitpunkt, zu dem der Anspruch f\u00e4llig wird, sollte sich nach den verwendeten Lieferbedingungen richten.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem kann nach der vorgeschlagenen neuen Regelung der Erstattungsbetrag in die Mehrwertsteuererkl\u00e4rung f\u00fcr den Zeitraum aufgenommen werden, in dem der Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen entstanden ist. Sofern die Forderung letztendlich dennoch beglichen wird, muss die Mehrwertsteuer nat\u00fcrlich erneut entrichtet werden.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich geht das Recht auf R\u00fcckerstattung der Mehrwertsteuer auf uneinbringliche Forderungen auf den Unternehmer \u00fcber, an den Sie Ihre Forderungen abtreten.<\/p>\n<h4>Eingang<\/h4>\n<p>Das vorgesehene Datum f\u00fcr das Inkrafttreten der vorgeschlagenen vereinfachten Mehrwertsteuererstattungsregelung f\u00fcr uneinbringliche Forderungen ist (vorl\u00e4ufig) der 1. Januar 2017. Nat\u00fcrlich muss die Regelung noch vom Parlament angenommen werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr Forderungen, die vor dem 1. Januar 2017 f\u00e4llig wurden, gilt die Jahresfrist als am 1. Januar 2017 begonnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>LET OP: de in onderstaand artikel beschreven wetswijziging is per 1 januari 2017 van kracht geworden. U leest er alles over in onze factsheet Oninbare debiteuren niet en betaalde crediteuren. &nbsp; BTW op oninbare vorderingen. U kent het wel: u heeft goederen of diensten geleverd en gefactureerd. 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