{"id":320,"date":"2016-03-25T08:36:55","date_gmt":"2016-03-25T07:36:55","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/onwerkbaar-weer-nieuwe-regels\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:41","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:41","slug":"unzumutbar-schon-wieder-neue-regeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/onwerkbaar-weer-nieuwe-regels\/","title":{"rendered":"Unzumutbares Wetter: neue Regeln"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone wp-image-1949 size-large\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20160325_onwerkbaar_weer_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"Unzumutbares Wetter VWGNijhof\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Am 1. April 2016 schien es, als w\u00fcrden die neuen Vorschriften zum Thema \u201eunzumutbares Wetter\u201c nun doch eingef\u00fchrt werden. Die neue Regelung ist Teil des bereits Ende 2012 verabschiedeten Gesetzentwurfs <a href=\"https:\/\/www.eerstekamer.nl\/wetsvoorstel\/33327_wet_vereenvoudiging\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesetz zur Vereinfachung der UWV-Regelungen<\/a>, das erst am <strong>1. April 2016<\/strong> hineingehen w\u00fcrde.<br \/>\nDer Winter 2015\/2016 ist mittlerweile so gut wie vorbei, sodass die Gefahr besteht, dass Arbeitgeber die neuen Vorschriften bereits wieder aus den Augen verloren haben, wenn (Ende 2016?) das erste unzumutbare Wetter eintritt.<\/p>\n<h4>Einf\u00fchrung doch verschoben<\/h4>\n<p>Das hat inzwischen auch Minister Asscher erkannt. Er hat n\u00e4mlich in allerletzter Minute angek\u00fcndigt, dass die Einf\u00fchrung der Regelung doch wieder verschoben wird auf <strong>1. Oktober 2016<\/strong>. Dabei teilt er zudem mit, dass er sich bis zum 15. Juni mit den Sozialpartnern \u00fcber den Inhalt der Regelung beraten wird. Es scheint daher nicht ausgeschlossen, dass die neue Regelung letztendlich doch gar nicht eingef\u00fchrt wird. Das Sprichwort \u201cAller guten Dinge sind drei\u201d w\u00fcrde dann zutreffen, da dies bereits das dritte Mal ist, dass die Einf\u00fchrung der neuen Regelung verschoben wurde. Im Folgenden beschreiben wir f\u00fcr Interessierte die Regelung, deren Inkrafttreten somit vorerst erneut verschoben wurde.<\/p>\n<h4>Unzumutbares Wetter<\/h4>\n<p>Was als unzumutbares Wetter gilt, legt der Arbeitgeber selbst fest. Dies h\u00e4ngt von der jeweiligen Branche ab. Sobald Arbeitnehmer aufgrund von unzumutbarem Wetter 20% oder mehr ihrer Arbeitsf\u00e4higkeit nicht nutzen k\u00f6nnen, muss der Arbeitgeber dies dem UWV melden. Selbstverst\u00e4ndlich muss der Arbeitgeber, soweit dies m\u00f6glich ist, die Arbeitnehmer f\u00fcr T\u00e4tigkeiten einsetzen, die auch bei unzumutbaren Witterungsverh\u00e4ltnissen noch ausgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Das UWV pr\u00fcft anschlie\u00dfend, ob aufgrund von unzumutbaren Wetterbedingungen tats\u00e4chlich keine (ausreichende) Arbeit geleistet werden kann. Das Ergebnis dieser Pr\u00fcfung kann je nach Branche unterschiedlich ausfallen. Im Baugewerbe wird beispielsweise die gef\u00fchlte Temperatur herangezogen, w\u00e4hrend im Agrarsektor die Bodentemperatur von Bedeutung ist. Die Branchen k\u00f6nnen im Vorfeld Klarheit gewinnen, indem sie mit dem UWV entsprechende Standards vereinbaren.<\/p>\n<p>Neben winterlichen Wetterbedingungen k\u00f6nnen auch andere nicht-wirtschaftliche Umst\u00e4nde dazu f\u00fchren, dass Arbeitnehmer nicht arbeiten k\u00f6nnen. Dabei muss es sich um Katastrophen handeln, die mehrere Unternehmen betreffen und vom Minister als au\u00dfergew\u00f6hnlich eingestuft wurden. Beispiele aus der Vergangenheit sind die Feuerwerkskatastrophe in Enschede und die Evakuierung der Betuwe aufgrund von Hochwasser. Die neue Regelung wird daher auch nicht als \u201cRegelung bei unzumutbarem Wetter\u201c bezeichnet, sondern tr\u00e4gt den Namen \u201e<em><strong>Notfallregelung<\/strong><\/em>\u201c.<\/p>\n<h4>Wartezeit<\/h4>\n<p>In der neuen Regelung gibt es eine Wartezeit von <strong>3 Wochen<\/strong>. W\u00e4hrend dieses Zeitraums muss der Arbeitgeber den Lohn der Arbeitnehmer weiterzahlen, die aufgrund von unzumutbaren Witterungsverh\u00e4ltnissen nicht oder nicht ausreichend arbeiten k\u00f6nnen. Erst danach ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnfortzahlung verpflichtet, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld. Diese Wartezeit muss nicht unbedingt einen zusammenh\u00e4ngenden Zeitraum von drei Wochen umfassen.<\/p>\n<p>Bei anderen Notf\u00e4llen als winterlichen Wetterbedingungen (siehe oben) gilt eine k\u00fcrzere Wartezeit von <strong>2 Wochen<\/strong>, allerdings muss dieser Zeitraum zusammenh\u00e4ngend sein.<\/p>\n<h4>Meldepflicht des Arbeitgebers<\/h4>\n<p>In allen F\u00e4llen, in denen der Arbeitgeber die Notfallregelung in Anspruch nehmen m\u00f6chte, muss er dem UWV an jedem Tag, an dem ein Arbeitnehmer aufgrund eines Notfalls (z. B. unzumutbare Witterungsbedingungen) f\u00fcr 20% oder mehr seiner Arbeitsf\u00e4higkeit nicht arbeiten kann, eine Meldung erstatten. Tage, die nicht gemeldet wurden, werden selbstverst\u00e4ndlich nicht auf die Wartezeit angerechnet.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich ist der Arbeitgeber jederzeit daf\u00fcr verantwortlich, dass der Arbeitsplatz sicher ist \u2013 auch bei winterlichen Wetterbedingungen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Op 1 april 2016 leken de nieuwe regels rond onwerkbaar weer dan toch te worden ingevoerd. De nieuwe regeling is een onderdeel van het al eind 2012 aangenomen wetsvoorstel Wet vereenvoudiging regelingen UWV, dat pas op 1 april 2016 in zou gaan. De winter is 2015\/2016 is inmiddels wel zo een beetje voorbij, waardoor het [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-320","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=320"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/320\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=320"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=320"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=320"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}