{"id":222,"date":"2015-08-07T10:15:42","date_gmt":"2015-08-07T08:15:42","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/verhuur-of-verhuurplus\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:31","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:31","slug":"vermietung-oder-vermietung-plus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/verhuur-of-verhuurplus\/","title":{"rendered":"Miete oder Miete-plus"},"content":{"rendered":"<p>Die Vermietung von Immobilien ist von der Mehrwertsteuer befreit. Mieter und Vermieter k\u00f6nnen sich gemeinsam f\u00fcr eine mehrwertsteuerpflichtige Vermietung entscheiden (<em>Option f\u00fcr die Vermietung mit Steuerabzug<\/em>), allerdings muss der Mieter das Mietobjekt zu mindestens 90% f\u00fcr Leistungen nutzen, f\u00fcr die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. In einigen Branchen reicht bereits eine Nutzung von 70% f\u00fcr abzugsberechtigte Leistungen aus. Die Option der steuerpflichtigen Vermietung muss im schriftlichen Mietvertrag ordnungsgem\u00e4\u00df festgehalten sein.<br \/>\nF\u00fcr die Vermietung von Kongress-, Tagungs- und\/oder Ausstellungsr\u00e4umen wurde unter Anwendung der H\u00e4rtefallklausel \u2013 vorbehaltlich einer Reihe von Bedingungen, die hier nicht n\u00e4her ausgef\u00fchrt werden \u2013 genehmigt, dass die Vermietung mit Mehrwertsteuer erfolgt, ohne dass gepr\u00fcft wird, inwieweit die Mieter Anspruch auf Vorsteuerabzug haben.<\/p>\n<p>Aufgrund dieser Genehmigung, die auch bekannt ist als <em>Mitteilung 40<\/em>, konnte eine Stiftung, die R\u00e4umlichkeiten an eine (verbundene) Kirche vermietete, keinen Rechtsbehelf einlegen. Nach Ansicht des Berufungsgerichts \u2018s-Hertogenbosch handelte es sich im Wesentlichen um eine passive Bereitstellung der R\u00e4umlichkeiten und nicht um die Vermietung von Kongress-, Tagungs- und Ausstellungsr\u00e4umen.<\/p>\n<p>Anschlie\u00dfend machte die Stiftung geltend, dass ihre Leistungen mehr umfassten als nur die Vermietung der R\u00e4umlichkeiten, sodass es sich um eine andere Leistung handele als die, f\u00fcr die die Mehrwertsteuerbefreiung gilt (<em>Vermietungsplus<\/em>). Der Oberste Gerichtshof entschied im Jahr 2014, dass dies nicht ausgeschlossen sei, und verwies den Fall zur weiteren Sachverhaltsaufkl\u00e4rung an das Berufungsgericht Arnheim-Leeuwarden. Dieses Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Stiftung nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, dass in der vereinbarten Miete Leistungen enthalten sind, die nicht als objektbezogene Handlungen einzustufen sind. Leistungen wie die Instandhaltung des Mietobjekts, die Wartung und Reinigung der zentralen Einrichtungen sowie der Anschluss von Strom, Wasser und Gas sind sachbezogen und f\u00fchren nicht dazu, dass die Leistung \u00fcber die Vermietung hinausgeht. Die anderen von der Stiftung angef\u00fchrten zus\u00e4tzlichen Leistungen (Bereitstellung eines Beamer und einer Tonanlage sowie die Ausgabe von Kaffee und Tee) betrachten der Steuerpr\u00fcfer und das Gericht als optionale Dienstleistungen, \u00fcber deren Inanspruchnahme der Mieter entscheiden kann. Auch diese Leistungen f\u00fchren daher nicht zu der Schlussfolgerung, dass die (Haupt-)Leistung etwas anderes beinhaltet als die von der Mehrwertsteuer befreite Vermietung von Immobilien (mit zus\u00e4tzlichen, jedoch mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen).<\/p>\n<p>Einrichtungen und Unternehmer, die (Teile von) Immobilien vermieten, haben oft ein Interesse daran, die bei ihnen eingehende Mehrwertsteuer abzuziehen. Dies ist der Fall, wenn regelm\u00e4\u00dfig in die zu vermietende Immobilie investiert wird und\/oder wenn die Mieteinnahmen im Verh\u00e4ltnis zu den Investitionen relativ gering sind, wie beispielsweise im Sport- und im soziokulturellen Bereich. Sind die Abnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, bietet sich die Argumentation an, dass es sich nicht um eine Vermietung, sondern um eine \u201eVermietung plus\u201c handelt. Die oben beschriebenen Urteile skizzieren den Rahmen, innerhalb dessen dies m\u00f6glich ist.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De verhuur van onroerend goed is vrijgesteld van BTW. Huurder en verhuurder kunnen samen kiezen voor met BTW belaste verhuur (optie voor belaste verhuur), maar dan moet de huurder het gehuurde voor 90% of meer gebruiken voor prestaties waarvoor recht op aftrek van BTW bestaat. Voor een aantal branches is 70% gebruik voor aftrekgerechtigde prestaties [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-222","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/222","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=222"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/222\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=222"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=222"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=222"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}