{"id":1641,"date":"2025-09-18T08:51:18","date_gmt":"2025-09-18T06:51:18","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/top-10-prinsjesdag-2025\/"},"modified":"2025-09-18T08:51:18","modified_gmt":"2025-09-18T06:51:18","slug":"top-10-prinzessinnen-tag-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/top-10-prinsjesdag-2025\/","title":{"rendered":"Top 10 Budget Day 2025"},"content":{"rendered":"<p>Welche wichtigen Steuervorschl\u00e4ge hat Finanzminister Heinen am Haushaltstag 2025 aus der Tasche gezogen? Wir listen die 10 wichtigsten f\u00fcr Sie auf.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">1. <strong><strong>Markt f\u00fcr die steuerliche Normung von Fahrzeugen f\u00fcr die Personenbef\u00f6rderung\u00a0<\/strong><\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2027 f\u00fchrt die Regierung eine pseudo-endg\u00fcltige Steuer in H\u00f6he von 12% auf den Listenwert von fossilen (nicht v\u00f6llig emissionsfreien) Personenkraftwagen ein, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern f\u00fcr private Zwecke, einschlie\u00dflich des Pendelns, zur Verf\u00fcgung stellen. Die Ma\u00dfnahme zielt auf Fahrzeuge der Klasse M1 (z. B. Pkw, Wohnmobile, Kleintransporter mit bis zu 9 Sitzen) und gilt nur, wenn das Fahrzeug ab 2027 erstmals zur Verf\u00fcgung gestellt wird. F\u00fcr Altf\u00e4lle gilt das \u00dcbergangsrecht bis zum 17. September 2030. Die Pseudo-Abschlusssteuer ist vom Arbeitnehmer nicht erstattungsf\u00e4hig und gilt nicht f\u00fcr die ausschlie\u00dfliche betriebliche Nutzung. Ziel ist es, Arbeitgeber zum Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge zu bewegen und damit den Anteil von Elektroautos im Fuhrpark und die zus\u00e4tzliche CO2-Reduktion deutlich zu beschleunigen. Motorr\u00e4der, Lieferwagen und Lastwagen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Eine Evaluierung wird drei Jahre nach der Umsetzung erfolgen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. <strong>Ma\u00dfnahmen lukratives Zinssystem<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird die Besteuerung von Vorteilen aus einer indirekt gehaltenen lukrativen Beteiligung, auf die die Variante der substanziellen Beteiligung Anwendung findet, \u00fcber einen Basismultiplikator erh\u00f6ht. Dadurch erh\u00f6ht sich die effektive Steuerlast in Box 2 auf maximal 36%, je nachdem, in welche Steuerklasse die Leistung f\u00e4llt. Dar\u00fcber hinaus wird die Regelung angepasst, um zu verhindern, dass die Schaffung eines substanziellen Interesses die Verrechnung von Verlusten aus substanziellen Zinsen erm\u00f6glicht, so dass die Besteuerung von Vorteilen aus lukrativen Zinsen (praktisch) ausgeschlossen ist.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. <strong>Anpassungen Feld 3<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2026 wird der Pauschalsatz f\u00fcr andere Immobilien in Box 3 erh\u00f6ht, indem die Methode zur Berechnung der langfristigen Rendite von Immobilien angepasst wird. Dabei werden nun ausdr\u00fccklich die Mieteinnahmen und der Vorteil der Eigennutzung ber\u00fccksichtigt. Dadurch erh\u00f6ht sich der Pauschalsatz f\u00fcr das sonstige Verm\u00f6gen auf 7,78%. Au\u00dferdem wird das steuerfreie Verm\u00f6gen von 57.684 \u20ac auf 51.396 \u20ac pro Steuerpflichtigen gesenkt. Diese Ma\u00dfnahmen gelten bis zur Einf\u00fchrung des neuen Box-3-Systems im Jahr 2028.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">4. <strong>Vorschlag f\u00fcr ungleiche Bruchteile bei der Aufteilung des ehelichen Verm\u00f6gens<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Mit Wirkung vom 1. Januar 2026 wird vorgeschlagen, dass der Anteil eines Ehegatten an einer ehelichen G\u00fctergemeinschaft oder der durch eine Abfindungsklausel entstandene Betrag, der 50% \u00fcbersteigt, bei Aufl\u00f6sung der Gemeinschaft der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterliegt. Damit wird verhindert, dass Verm\u00f6genswerte aufgrund ungleicher Bruchteile oder Abfindungsklauseln unversteuert zwischen Ehegatten \u00fcbergehen. F\u00fcr bestehende F\u00e4lle gilt bis zum 18. April 2025 eine \u00dcbergangsregelung; danach gelten die neuen Bestimmungen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">5. <strong>Kl\u00e4rung der Fahrradregelung<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Hinzurechnungsregeln f\u00fcr ein vom Arbeitgeber oder f\u00fcr einen IB-Unternehmer zur Verf\u00fcgung gestelltes Fahrrad werden r\u00fcckwirkend zum 1. Januar 2020 angepasst. Wird das Fahrrad nicht oder nur gelegentlich (nicht mehr als gelegentlich) an der Wohnadresse abgestellt, gilt die Hinzurechnung mit Null. Das bedeutet, dass in solchen F\u00e4llen keine Lohn- oder Einkommensteuer f\u00e4llig wird. Die \u00c4nderung gilt f\u00fcr alle Arten von Fahrr\u00e4dern, einschlie\u00dflich Sharebikes und Nabenfahrr\u00e4der, und verdeutlicht die Anwendung des bestehenden Zuschlags.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. <strong>Verschiebung des Stichtags der Steuerzinsen auf die Erbschaftssteuer und der Steuererkl\u00e4rungsfrist<\/strong>\u00a0<\/h2>\n\n\n\n<p>Es wird vorgeschlagen, die Erkl\u00e4rungsfrist f\u00fcr die Erbschaftsteuer von acht auf 20 Monate nach dem Tod zu verl\u00e4ngern. Gleichzeitig wird auch der Beginn der Erhebung von Steuerzinsen auf 20 Monate verschoben. Dadurch erhalten die Steuerpflichtigen mehr Zeit, um die erforderlichen Informationen zu beschaffen und eine korrekte und vollst\u00e4ndige Steuererkl\u00e4rung abzugeben, so dass in weitaus weniger F\u00e4llen Steuerzinsen f\u00e4llig werden. Die Ma\u00dfnahmen gelten f\u00fcr Todesf\u00e4lle ab dem 1. Januar 2026 und vereinfachen sowohl das Erkl\u00e4rungsverfahren f\u00fcr die Steuerpflichtigen als auch die Umsetzung durch die Steuerverwaltung.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. <strong>Verbundene Parteien, die nicht zu den Marktteilnehmern geh\u00f6ren, von der Anwendung der Leerstandsquote ausnehmen<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Regierung schl\u00e4gt vor, zu regeln, dass die Leerstandsquote in Feld 3 und im Erbschaftssteuergesetz nicht angewendet werden kann, wenn ein Haus zu einem nicht markt\u00fcblichen Preis an eine verbundene Partei vermietet oder verpachtet wird. In solchen F\u00e4llen soll nun der WOZ-Wert ohne Abschlag gelten. Auch die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs, die die Anwendung des Marktwerts erlaubte, kann nicht mehr geltend gemacht werden. Verbundene Parteien, die marktkonform vermieten, haben weiterhin die M\u00f6glichkeit, die Leerstandsquote anzuwenden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. <strong><strong>Reparaturbox 3 Gegenparteienregelung f\u00fcr Schuldverschreibungen und andere Verm\u00f6genswerte mit kurzfristigen Ratenzahlungen<\/strong>\u00a0<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die Widerlegungsregelung in Kasten 3 wird ge\u00e4ndert, um eine Umgehung durch den Erwerb von Anleihen mit aufgelaufenen Zinsen oder \u00e4hnlichen Verm\u00f6genswerten zu verhindern. K\u00fcnftig m\u00fcssen Schuldverschreibungen und \u00e4hnliche Wertpapiere in der Widerlegungsregelung mit ihrem beizulegenden Zeitwert einschlie\u00dflich aufgelaufener Zinsen bewertet werden, und die Befreiung f\u00fcr kurzfristige Ratenzahlungen, mit Ausnahme von Bankeinlagen, entf\u00e4llt. Die \u00c4nderung gilt r\u00fcckwirkend ab dem 25. August 2025, 16.00 Uhr, und beinhaltet \u00dcbergangsregeln f\u00fcr zuvor erworbene Verm\u00f6genswerte, um Inkongruenzen zu vermeiden.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. <strong><strong><strong>Vereinbarung \u2018Gesund in den Ruhestand\u2019.\u2019\u00a0<\/strong><\/strong>\u00a0<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die befristete Befreiung von der RVU-Schwelle wird ab 2026 strukturell fortgesetzt, wobei der Schwellenwert um 300 \u20ac brutto pro Monat (indexiert auf den Mindestlohn) erh\u00f6ht wird. Dadurch k\u00f6nnen Arbeitnehmer drei Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand gehen, ohne dass der Arbeitgeber bis zu diesem Betrag Pseudo-Abschlusssteuer zahlt. F\u00fcr h\u00f6here Leistungen wird der Satz der Pseudo-Abschlusssteuer schrittweise auf 65% im Jahr 2028 angehoben. Die Regelung wird kontrolliert und gezielt auf Arbeitnehmer mit hoher Arbeitsbelastung angewandt, mit \u00dcberwachung, Bewertungszeitpunkten und der M\u00f6glichkeit der Anpassung \u00fcber die AMvB.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10. <strong><strong><strong><strong>Verl\u00e4ngerung der erm\u00e4\u00dfigten Verbrauchsteuers\u00e4tze f\u00fcr unverbleites Benzin, Diesel und Fl\u00fcssiggas\u00a0<\/strong>\u00a0<\/strong><\/strong>\u00a0\u00a0<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p>Die ab dem 1. Juli 2023 geltenden Verbrauchsteuers\u00e4tze f\u00fcr unverbleites Benzin, Diesel und Fl\u00fcssiggas bleiben im Jahr 2026 unver\u00e4ndert und werden erst am 1. Januar 2027 wieder angepasst. Durch den Verzicht auf eine Indexierung wird der Verbrauchssteuerrabatt f\u00fcr 2026 sogar h\u00f6her ausfallen als in den Vorjahren. Dadurch bleiben die S\u00e4tze \u00fcber dem EU-Mindestniveau. Die Ma\u00dfnahme verringert vor\u00fcbergehend die Kraftstoffkosten und f\u00fchrt zu geringeren Steuereinnahmen. Eine Studie \u00fcber die Auswirkungen der Beendigung der Erm\u00e4\u00dfigung auf die Grenzen wird im Jahr 2027 folgen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.sra.nl\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.sra.nl\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SRA<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welke belangrijke fiscale voorstellen kwamen op Prinsjesdag 2025 uit het koffertje van minister Heinen van Financi\u00ebn? Wij zetten de tien belangrijkste voor je op een rij. 1. Fiscale normering markt voor voertuigen gericht op personenvervoer\u00a0 Het kabinet introduceert per 1 januari 2027 een pseudo-eindheffing van 12% over de cataloguswaarde van fossiele personenauto\u2019s (niet volledig emissievrij) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1641","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1641","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1641"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1641\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1641"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1641"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1641"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}