{"id":1634,"date":"2025-08-20T09:29:36","date_gmt":"2025-08-20T07:29:36","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/financien-verduidelijkt-beleid-inzake-anbis\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:58","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:58","slug":"das-finanzministerium-prazisiert-die-richtlinien-bezuglich-anbis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/financien-verduidelijkt-beleid-inzake-anbis\/","title":{"rendered":"Finanzministerium stellt Politik zu ANBIs klar"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Im <a href=\"https:\/\/zoek.officielebekendmakingen.nl\/stcrt-2025-20215.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">ANBI-Beschluss<\/a> Der Staatssekret\u00e4r f\u00fcr Finanzen hat einige Aspekte im Zusammenhang mit dem ANBI n\u00e4her erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">ANBI<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine ANBI ist eine gemeinn\u00fctzige Einrichtung. F\u00fcr ANBIs gilt sowohl im Rahmen der Erbschafts- als auch der Schenkungssteuer eine unbegrenzte Steuerbefreiung. Auch f\u00fcr Schenkungen durch eine ANBI gilt im Rahmen der Schenkungssteuer eine unbegrenzte Steuerbefreiung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dar\u00fcber hinaus sind Spenden an ANBI im Rahmen der Einkommensteuer als (regelm\u00e4\u00dfige) Zuwendungen abzugsf\u00e4hig, sofern die \u00fcbrigen Voraussetzungen f\u00fcr diesen Abzug erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Crowdfunding<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Oder eine Einrichtung, die als <strong>Crowdfunder<\/strong> Ob eine Organisation als ANBI gilt, muss von Fall zu Fall gepr\u00fcft werden. Dabei spielen beispielsweise die folgenden Faktoren eine Rolle.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Liegt ein klares, hinreichend konkretes, gemeinn\u00fctziges Ziel vor?<\/li>\n\n\n\n<li>Wendet die Einrichtung strenge Kriterien an, um diesem eigenen, gemeinn\u00fctzigen Ziel gerecht zu werden?<\/li>\n\n\n\n<li>\u00dcber welche Garantien verf\u00fcgt die Einrichtung hierf\u00fcr?<\/li>\n\n\n\n<li>Werden Spenden in Raten ausgezahlt?<\/li>\n\n\n\n<li>Inwieweit \u00fcbt die Einrichtung Kontrolle \u00fcber den Fortschritt der finanzierten Projekte aus?<\/li>\n\n\n\n<li>Findet im Nachhinein eine Bewertung statt und wird eine eventuell damit verbundene R\u00fcckzahlungsverpflichtung eingehalten?<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Crowdfunder unterscheidet sich vom <strong>Schalterbetrieb<\/strong>. Eine reine Sammelstelle beschr\u00e4nkt sich darauf, Spenden entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Eine solche Einrichtung erf\u00fcllt nicht das Erfordernis des allgemeinen Nutzens.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dies steht im Gegensatz zu der <strong>Hilfsstiftung<\/strong>, die Mittel zur Verwirklichung ihres eigenen gemeinn\u00fctzigen Zwecks sammelt, n\u00e4mlich die Unterst\u00fctzung einer (oder mehrerer) ANBI(s). In dem Beschluss wird erl\u00e4utert, dass unter \u2018gemeinn\u00fctzig\u201c auch die finanzielle oder sonstige Unterst\u00fctzung einer ANBI zu verstehen ist. Eine Kombination aus eigenen gemeinn\u00fctzigen Zielen und der Unterst\u00fctzung (anderer) ANBI-Organisationen ist ebenfalls zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wohlbefinden<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">\u201cWohlbefinden\u201d wird als gemeinn\u00fctziges Ziel angesehen. Einrichtungen, die sich mit der Bereitstellung von Entspannung und Unterhaltung und\/oder pers\u00f6nlicher Entwicklung befassen, konzentrieren sich jedoch auf das private Interesse der Teilnehmer an den Aktivit\u00e4ten und tragen nur indirekt zum gemeinn\u00fctzigen Ziel bei. Solche Wohlfahrtseinrichtungen gelten daher nicht als ANBI.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wenn sich die Aktivit\u00e4ten an eine bestimmte schutzbed\u00fcrftige (Ziel-)Gruppe richten und darauf abzielen, diese Schutzbed\u00fcrftigkeit zu beseitigen, liegt eher eine F\u00f6rderung des Allgemeinwohls vor. Der Beschluss nennt als Beispiel: <em>\u201cdie Organisation von Ausfl\u00fcgen f\u00fcr \u00e4ltere Menschen und Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung, die ohne Begleitung nicht mehr das Haus oder ihre Pflegeeinrichtung verlassen k\u00f6nnen und dadurch sozial isoliert sind.\u201d<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Verwendungskriterium (Anti-Hortungs-Kriterium)<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine ANBI darf nicht mehr Verm\u00f6gen vorhalten, als f\u00fcr die Fortf\u00fchrung der vorgesehenen T\u00e4tigkeiten vern\u00fcnftigerweise erforderlich ist. Es obliegt in erster Linie der Einrichtung, zu bestimmen, wie viel Verm\u00f6gen sie h\u00e4lt, doch muss dies hinreichend begr\u00fcndet werden. Diese Begr\u00fcndung muss f\u00fcr jede einzelne R\u00fccklage, die die ANBI h\u00e4lt, in der Finanzbuchhaltung der ANBI ausgewiesen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In dem Beschluss werden als Beispiele die folgenden R\u00fccklagen genannt.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li><strong>Reserve zur Gew\u00e4hrleistung der Kontinuit\u00e4t der Arbeitsorganisation<\/strong>: um einen Puffer gegen Schwankungen bei den Einnahmen zu bilden. Diese R\u00fccklage darf das 1,5-Fache des durchschnittlichen Kostenniveaus der eigenen Arbeitsorganisation der ANBI in den vorangegangenen drei Jahren betragen. Eine h\u00f6here R\u00fccklage darf gebildet werden, sofern deren Notwendigkeit in der Finanzbuchhaltung der ANBI hinreichend begr\u00fcndet ist.<\/li>\n\n\n\n<li><strong>R\u00fcckstellung f\u00fcr geplante Arbeiten<\/strong>: wenn konkrete geplante Aktivit\u00e4ten vorliegen, die innerhalb eines angemessenen Zeitraums stattfinden werden. Die ANBI muss dies in ihrer Finanzbuchhaltung anhand einer Beschreibung konkreter Projekte und Betr\u00e4ge belegen. Ein Zeitraum von zwei Jahren gilt grunds\u00e4tzlich als angemessener Zeitraum.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Stammkapital<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von Stammverm\u00f6gen spricht man, wenn der Schenkende oder Erblasser den Erwerb durch die ANBI an die Bedingung gekn\u00fcpft hat, dass das erworbene Verm\u00f6gen erhalten bleiben muss (eine Verwendungsbeschr\u00e4nkung festgelegt hat). Eine ANBI kann Verm\u00f6gen nicht eigenm\u00e4chtig als Stammverm\u00f6gen ausweisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Liegt eine vom Schenkenden oder Erblasser festgelegte Erhaltungsauflage vor, wird das Verbot der Thesaurierung auf die mit dem Stammverm\u00f6gen erzielten Ertr\u00e4ge angewandt. Diese Rendite umfasst nicht nur die erhaltenen Dividenden, Mieten, Pachtzinsen und Zinsen, sondern auch die (un)realisierten Kurs- oder sonstigen Wertsteigerungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht realisierte Wertsteigerungen m\u00fcssen nicht ber\u00fccksichtigt werden, wenn sich die vom Schenkenden oder Erblasser festgelegte Erhaltungsauflage auf den Verm\u00f6gensbestandteil selbst bezieht (und nicht auf den Geldwert des Verm\u00f6gensbestandteils). Bezieht sich die Erhaltungsauflage nicht auf einen Geldbetrag oder ein Wertpapierportfolio, wird \u2013 sofern sich aus der Formulierung des Schenkers oder Erblassers nichts anderes ergibt \u2013 davon ausgegangen, dass sich die Verpflichtung auf den Verm\u00f6gensbestandteil selbst bezieht (und nicht realisierte Wertsteigerungen m\u00fcssen f\u00fcr die Erhaltungspflicht nicht ber\u00fccksichtigt werden). In der Entscheidung wird dabei jedoch angemerkt, dass die ANBI in allen F\u00e4llen die Voraussetzung erf\u00fcllen muss, dass sie in ausreichendem Ma\u00dfe gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeiten aus\u00fcbt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Ertr\u00e4ge m\u00fcssen nach Abzug der Verwaltungskosten, einer etwaigen Indexierung und zul\u00e4ssiger R\u00fcckstellungen innerhalb einer angemessenen Frist f\u00fcr den gemeinn\u00fctzigen Zweck der ANBI verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein fester Ausgabensatz steht im Widerspruch zum Ausgabekriterium. Der Beschluss billigt jedoch, dass ANBIs einen festen Ausgabensatz anwenden, sofern dieser mit der durchschnittlichen Rendite der letzten f\u00fcnf Jahre und der (prognostizierten) Rendite der kommenden zwei Jahre \u00fcbereinstimmt. Dies erfordert eine j\u00e4hrliche (Neu-)Bewertung des festen Ausgabensatzes, eine Anpassung ist jedoch nur erforderlich, wenn diese Bewertung zu einer Abweichung von 30% oder mehr f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Stammverm\u00f6gen darf indexiert werden, sofern dies auf ausdr\u00fcckliche Bedingung des Schenkers oder Erblassers geschieht. Weicht die ANBI dabei vom niederl\u00e4ndischen Verbraucherpreisindex ab, muss sie dies begr\u00fcnden. Eine Indexierung kommt nicht in Betracht, wenn sich die Erhaltungspflicht auf die einzelnen Verm\u00f6gensbestandteile bezieht und nicht auf deren Geldwert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Sonderregelung gilt, wenn bereits vor dem 1. Januar 2008 ein Stammverm\u00f6gen bestand.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftliche Aktivit\u00e4ten<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass eine ANBI gewerbliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcbt, muss dem ANBI-Status nicht im Wege stehen. In dem Beschluss wird dies anhand des folgenden Beispiels erl\u00e4utert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>\u201cEine als kulturelle Einrichtung anerkannte Stiftung betreibt ein Museum. Um die Kosten des Museums (beispielsweise f\u00fcr Instandhaltung und Restaurierung der Sammlung) decken zu k\u00f6nnen, erwirtschaftet die Stiftung auf verschiedene Weise Einnahmen. So werden innerhalb der Stiftung auch ein Museumsshop und ein Gastronomiebetrieb betrieben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Die Museumst\u00e4tigkeit ist als gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit anzusehen, da sie inhaltlich den Zweck der Stiftung verwirklicht bzw. f\u00f6rdert. Der Saldo aus Ertr\u00e4gen und Aufwendungen im Zusammenhang mit dieser gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeit darf zusammen mit etwaigen anderen gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeiten unter dem Strich nicht positiv sein.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Mit dem Laden und dem Gastronomiebetrieb wird der Zweck der Stiftung inhaltlich nicht verwirklicht bzw. gef\u00f6rdert (es handelt sich also nicht um gemeinn\u00fctzige Aktivit\u00e4ten). Diese Aktivit\u00e4ten sind jedoch notwendig, um die gemeinn\u00fctzigen Aktivit\u00e4ten zu finanzieren, und k\u00f6nnen daher grunds\u00e4tzlich als kommerzielle (Spendenbeschaffungs-)Aktivit\u00e4ten eingestuft werden. Die Aus\u00fcbung kommerzieller (mittelbeschaffender) Aktivit\u00e4ten steht dem Erwerb oder der Beibehaltung des ANBI-Status einer Einrichtung nicht entgegen, sofern die Einnahmen aus diesen Aktivit\u00e4ten (nahezu) vollst\u00e4ndig dem gemeinn\u00fctzigen Zweck der ANBI zugutekommen und die Einrichtung im \u00dcbrigen alle weiteren ANBI-Anforderungen erf\u00fcllt.\u201d<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gesch\u00e4ftskunden-Tarife<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Von gewerblichen T\u00e4tigkeiten ist die Rede, wenn Leistungen zu gewerblichen Tarifen erbracht werden. Dabei handelt es sich um Tarife, die \u00fcber den Gesamtkosten der erbrachten Dienstleistungen oder gelieferten Waren liegen. Der Beschluss formuliert hierf\u00fcr die folgenden Grunds\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Fiktive Kosten f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeiten d\u00fcrfen nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Ob eine Zuf\u00fchrung zu einer R\u00fcckstellung ber\u00fccksichtigt werden darf, h\u00e4ngt davon ab, zu welchem Zweck die R\u00fcckstellung gebildet wurde und ob ein ausreichender Kausalzusammenhang mit der betreffenden gemeinn\u00fctzigen T\u00e4tigkeit besteht.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Abschreibung darf ber\u00fccksichtigt werden, wenn das Betriebsmittel f\u00fcr die betreffende gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeit genutzt wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Eine Zuf\u00fchrung zu einer anerkannten R\u00fccklage (siehe oben) darf nicht ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n\n\n\n<li>Sofern die Ausgaben mit dem gemeinn\u00fctzigen Zweck der Einrichtung im Einklang stehen, k\u00f6nnen F\u00f6rderausgaben anderer ANBI ber\u00fccksichtigt werden.<\/li>\n<\/ul>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In het Besluit ANBI heeft de Staatssecretaris van Financi\u00ebn een aantal aspecten omtrent de ANBI verduidelijkt. ANBI Een ANBI is een algemeen nut beogende instelling. Voor ANBI&#8217;s geldt een in omvang onbeperkte vrijstelling in het kader van zowel de erf- als de schenkbelasting. 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