{"id":1588,"date":"2025-03-19T07:54:13","date_gmt":"2025-03-19T06:54:13","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/tegenbewijsregeling-box-3\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:53","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:53","slug":"kasten-3-widerlegungs-schema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/tegenbewijsregeling-box-3\/","title":{"rendered":"Kasten 3 Widerlegungsschema"},"content":{"rendered":"<p>Letzte Woche k\u00fcndigte der Finanzminister die <a href=\"https:\/\/www.tweedekamer.nl\/kamerstukken\/wetsvoorstellen\/detail?cfg=wetsvoorsteldetails&amp;qry=wetsvoorstel%3A36706\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Rechnung<\/a> die dem Parlament vorgelegt wurde und die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Widerlegungsregelung der Box 3 regelt. Diese Widerlegungsregelung wird \u00fcber das Formular \"Actual Return Statement (OWR)\" laufen, das voraussichtlich <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/formulier-box-3-komt-pas-in-juni-2025\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">bis Mitte 2025<\/a> verf\u00fcgbar wird.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Warten Sie nicht<\/h2>\n\n\n\n<p>Die <a href=\"https:\/\/deeplink.rechtspraak.nl\/uitspraak?id=ECLI:NL:RBZWB:2025:1348\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Bezirksgericht Zeeland-West Brabant<\/a> hat letzte Woche entschieden, dass die Steuerverwaltung mit der Erledigung von Antr\u00e4gen und Einspr\u00fcchen gegen die Box-3-Abgabe nicht warten darf, bis das OWR-Formular vorliegt. Das Bezirksgericht entschied dies in einem Fall, in dem der Steuerpflichtige der Steuerverwaltung eine Inverzugsetzung zugestellt hatte, weil er einen Antrag auf Herabsetzung eines Einkommensteuerbescheids f\u00fcr 2019 und eines vorl\u00e4ufigen Einkommensteuerbescheids f\u00fcr 2023 (von Amts wegen) nicht rechtzeitig erledigt hatte. Das Finanzamt erkl\u00e4rte, dass zur Erledigung der eingereichten Antr\u00e4ge das Formular OWR abgewartet werden sollte. Der Steuerpflichtige beantragt daraufhin die Festsetzung von Zwangsgeldern. Die Steuerverwaltung gibt diesem Antrag nicht statt. Der Gerichtshof gibt dem Antrag statt: Er verurteilt den Steuerpflichtigen zu einem Zwangsgeld in H\u00f6he von 1 442 \u20ac (H\u00f6chstbetrag) pro nicht fristgerecht erledigtem Antrag. Dar\u00fcber hinaus entschied das Gericht, dass die Steuerbeh\u00f6rden die Antr\u00e4ge noch innerhalb von zwei Wochen erledigen m\u00fcssen und dass sie andernfalls ein zus\u00e4tzliches Zwangsgeld in H\u00f6he von 100 \u20ac pro Tag (maximal 15.000 \u20ac) zu zahlen h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gegenbeweise<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Widerlegungsregelung im Gesetzentwurf zur Widerlegungsregelung Feld 3 beruht auf dem Grundsatz, dass der Steuerpflichtige glaubhaft machen muss, dass die tats\u00e4chliche Rendite der Summe der Aktiva und Passiva in Feld 3 niedriger ist als der pauschal errechnete Vorteil aus Ersparnissen und Investitionen. Dabei gilt die normale steuerliche Beweislast, d.h. der niedrigere tats\u00e4chliche Ertrag <strong>plausibel<\/strong> gemacht werden muss. In dem Ma\u00dfe, in dem die plausible tats\u00e4chliche Rendite niedriger ist als die Standardrendite, wird die zu zahlende Steuer reduziert.<\/p>\n\n\n\n<p>Der tats\u00e4chliche Ertrag wird nie niedriger als Null angesetzt (kein Verlustausgleich). F\u00fcr die Aufteilung des tats\u00e4chlichen Ertrags auf die Steuerpartner wird die Aufteilung auf der Grundlage des Anteils des Partners an der Basis von Box 3 bestimmt (die Aufteilung kann von den Partnern angepasst werden, solange die Veranlagung eines von ihnen nicht unwiderruflich ist; sie m\u00fcssen jedoch selbst rechtzeitig Einspruch einlegen).<\/p>\n\n\n\n<p>Sie bestimmt dann, was alles in die tats\u00e4chliche Rendite einflie\u00dft. Dabei handelt es sich sowohl um laufende Leistungen als auch um Kapitalertr\u00e4ge aus Verm\u00f6gen und Verbindlichkeiten. Die Kosten werden bei der Ermittlung der laufenden Leistungen nicht ber\u00fccksichtigt. Strafzinsen werden nicht in die (negativen) laufenden Leistungen einbezogen (Strafzinsen werden als Kosten und nicht als Schuldzinsen angesehen). Wurde ein Vertrag zu nicht-gesch\u00e4ftlichen Bedingungen geschlossen, werden die laufenden Ertr\u00e4ge so ermittelt, als w\u00e4ren sie zu gesch\u00e4ftlichen Bedingungen vereinbart worden (at arms length).<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorteil aus der \u00dcberlassung einer Immobilie zur Eigennutzung wird mit dem wirtschaftlichen Mietwert angesetzt. F\u00fcr die Jahre 2017 bis 2025 wird dieser Vorteil jedoch auf Null gesetzt.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">R\u00fcckw\u00e4rts arbeiten<\/h2>\n\n\n\n<p>Das Gesetz zur Box-3-Widerspruchsregelung wird (gr\u00f6\u00dftenteils) auf den 1. Januar 2017 zur\u00fcckgehen. F\u00fcr Steuerpflichtige, die es vers\u00e4umt haben, gegen verh\u00e4ngte Bescheide Einspruch zu erheben oder dies nicht rechtzeitig getan haben, werden jedoch keine Entlastungen gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die endg\u00fcltigen Veranlagungen f\u00fcr die Jahre bis 2021, wenn Eink\u00fcnfte in Feld 3 erkl\u00e4rt wurden, sind gr\u00f6\u00dftenteils noch nicht erlassen worden. Bei den Veranlagungen, f\u00fcr die die Veranlagungsfrist abl\u00e4uft, wird die Steuerverwaltung Veranlagungen erlassen, m\u00f6glicherweise ohne Ber\u00fccksichtigung der Gegenbeweise. Auf eine Verl\u00e4ngerung der gesetzlichen Veranlagungsfrist wurde bewusst verzichtet. Die Veranlagungsfrist beginnt nach dem Ende des Steuerjahres und betr\u00e4gt 3 Jahre + die gew\u00e4hrte Fristverl\u00e4ngerung f\u00fcr die Einreichung der Steuererkl\u00e4rung.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab 2025 wird die M\u00f6glichkeit, einen Gegenbeweis zu erbringen, Teil der j\u00e4hrlichen Einkommensteuererkl\u00e4rung sein.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>De Staatssecretaris van Financi\u00ebn heeft afgelopen week het wetsvoorstel ingediend bij het Parlement waarin de wettelijke grond voor de tegenbewijsregeling box 3 wordt geregeld. Die tegenbewijsregeling gaat lopen via het formulier Opgaaf Werkelijk Rendement (OWR), dat naar verwachting halverwege 2025 beschikbaar wordt. Niet wachten De Rechtbank Zeeland-West-Brabant besliste vorige week dat de Belastingdienst met de [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-1588","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1588","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1588"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1588\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3600,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1588\/revisions\/3600"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1588"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1588"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1588"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}