{"id":1526,"date":"2024-09-18T11:10:16","date_gmt":"2024-09-18T09:10:16","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/top-10-prinsjesdag-2024\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:47","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:47","slug":"top-10-prinzessinnentag-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/top-10-prinsjesdag-2024\/","title":{"rendered":"Top 10 Haushaltstag 2024"},"content":{"rendered":"<p>Welche wichtigen Steuervorschl\u00e4ge hat Finanzminister Heinen am Haushaltstag 2024 aus der Tasche gezogen? Wir listen die 10 wichtigsten f\u00fcr Sie auf.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-x-large-font-size\"><strong>1. Erm\u00e4\u00dfigung hoher Satz zweite Klammer von Feld 2<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2024 wird der einheitliche Satz in Feld 2 durch zwei S\u00e4tze ersetzt. Ein Satz von 24,5% gilt f\u00fcr Dividenden bis zu 67.000 \u20ac im Jahr 2024. Dieser Satz bleibt im Jahr 2025 unver\u00e4ndert, gilt dann aber f\u00fcr Dividenden bis zu 67.804 \u20ac. F\u00fcr das Jahr 2024 wurde der Satz der zweiten Stufe Ende 2023 in letzter Minute von den urspr\u00fcnglich vorgeschlagenen 31 auf 33% ge\u00e4ndert. Diese \u00c4nderung wird nun mit Wirkung ab 2025 r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Im Jahr 2024 wird in der zweiten Stufe noch ein Satz von 33% gelten; ab 2025 wird in der zweiten Stufe ein Satz von 31% vorgeschlagen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">2. Abschaffung des erm\u00e4\u00dfigten Mehrwertsteuersatzes f\u00fcr Kunst, Kultur, Sport und Hotelaufenthalte ab 1. Januar 2026<\/h2>\n\n\n\n<p>Der erm\u00e4\u00dfigte Mehrwertsteuersatz von 9% auf Kultur, Medien, Beherbergung (Hotels, Ferienh\u00e4user und Mobilheime), B\u00fccher und Sport l\u00e4uft am 1. Januar 2026 aus. Dann wird der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 21% gelten.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">3. Erm\u00e4\u00dfigung der Grunderwerbsteuer f\u00fcr nicht selbst genutzte H\u00e4user<\/h2>\n\n\n\n<p>Der allgemeine Grunderwerbsteuersatz von 10,4% wird ab dem 1. Januar 2026 f\u00fcr nicht selbst genutzte Wohnimmobilien auf 8% gesenkt. Diese Senkung gilt nicht f\u00fcr Gewerbeimmobilien. F\u00fcr selbst genutzte Wohnungen bleibt der Grunderwerbsteuersatz bei 2% - vorbehaltlich der daf\u00fcr bereits geltenden Bedingungen. F\u00fcr Erstk\u00e4ufer unter 35 Jahren gilt weiterhin die einmalige Grunderwerbsteuerbefreiung - unter den bereits daf\u00fcr geltenden Bedingungen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-x-large-font-size\"><strong>4. Regelung der Unternehmensnachfolge und Pass-Through-Regelung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Unternehmensnachfolgeregelung (BOR) und der Durchreicheregelung (DSR) soll verhindert werden, dass die Kontinuit\u00e4t des Unternehmens durch die Steuerlast bei echten Unternehmens\u00fcbertragungen gef\u00e4hrdet wird. Sie k\u00f6nnen also den Staffelstab steuerlich beg\u00fcnstigt an die n\u00e4chste Generation weitergeben. Die BOR und die DSR spielen eine wichtige Rolle bei der \u00dcbertragung von Familienunternehmen, aber beachten Sie die bereits beschlossenen \u00c4nderungen bis Ende 2023 und die angek\u00fcndigten zus\u00e4tzlichen \u00c4nderungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regierung schl\u00e4gt vor, die obligatorische Fortf\u00fchrungsfrist ab dem 1. Januar 2025 von f\u00fcnf auf drei Jahre zu verk\u00fcrzen. Wenn dieser Vorschlag angenommen wird, bedeutet dies, dass f\u00fcr Erwerbe vor dem 1. Januar 2025 weiterhin eine Fortf\u00fchrungsfrist von f\u00fcnf Jahren gilt, w\u00e4hrend f\u00fcr Erwerbe ab dem 1. Januar 2025 dann eine Fortf\u00fchrungsfrist von drei Jahren gelten wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2026 werden unter anderem folgende Anpassungen vorgeschlagen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Begrenzung der BOR und DSR f\u00fcr Aktien auf Stammaktien mit einem Mindestanteil von 5%. Optionen und Genussscheine u.a. w\u00fcrden dann nicht mehr f\u00fcr die BOR und DSR f\u00fcr Aktien in Frage kommen.<\/li>\n\n\n\n<li>Vereinfachung der Umstrukturierung w\u00e4hrend der Besitz- und Fortf\u00fchrungszeit.&nbsp;<\/li>\n\n\n\n<li>Eine l\u00e4ngere Haltefrist f\u00fcr Schenker und Erblasser, die ihr Unternehmen sp\u00e4ter als zwei Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters gegr\u00fcndet haben.<\/li>\n\n\n\n<li>Umgang mit der unbeabsichtigten Nutzung der doppelten BOR.&nbsp;<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-x-large-font-size\"><strong>5. R\u00fccknahme der Abschaffung der 30%-Regelung f\u00fcr Expats<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitnehmer, die in die Niederlande kommen und die Kriterien erf\u00fcllen, k\u00f6nnen die 30%-Regelung in Anspruch nehmen. Dadurch k\u00f6nnen sie bis zu 30% ihres Gehalts unversteuert erhalten. Im Steuerplan 2024 war eine K\u00fcrzung der Stufen auf 10% angek\u00fcndigt worden (die so genannte \u201830-20-10-Regelung\u2019). Diese Sparma\u00dfnahme wird weitgehend r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht, aber zus\u00e4tzlich wird eine h\u00f6here Gehaltsnorm eingef\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2027 wird ein konstanter Pauschalsatz von 27% f\u00fcr bis zu f\u00fcnf Jahre eingef\u00fchrt. In den Jahren 2025 und 2026 wird f\u00fcr alle Arbeitnehmer, die die Kriterien erf\u00fcllen, ein Satz von 30 gelten. Die Gehaltsnorm wird von 46.107 \u20ac (Betrag im Jahr 2024) auf 50.436 \u20ac ab 2027 angehoben. F\u00fcr neu eintretende Mitarbeiter, die j\u00fcnger als 30 Jahre sind und einen Master-Abschluss haben, wird die Gehaltsnorm von 35.048 \u20ac (Betrag im Jahr 2024) auf 38.338 \u20ac erh\u00f6ht.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">6. Kfz-Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr emissionsfreie Personenkraftwagen<\/h2>\n\n\n\n<p>Derzeit zahlen Nutzer eines emissionsfreien Pkw (vollelektrisch oder wasserstoffbetrieben) keine Kraftfahrzeugsteuer. Ende 2019 hat das Gesetz \u00fcber steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Klimavereinbarung bereits beschlossen, dass f\u00fcr solche Autos im Jahr 2025 eine Erm\u00e4\u00dfigung von 75% auf die Kfz-Steuer gew\u00e4hrt wird und dass die Erm\u00e4\u00dfigung ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft wird. Da emissionsfreie Personenkraftwagen jedoch schwerere Batterien haben, werden sie auch h\u00f6her besteuert. Um diesen Unterschied zu verringern und somit sicherzustellen, dass nicht weniger emissionsfreie Pkw verkauft werden, wird von 2026 bis 2029 ein Nachlass von 25% auf die Kfz-Steuer f\u00fcr emissionsfreie Pkw gew\u00e4hrt. Die Regierung hat angek\u00fcndigt, im Fr\u00fchjahr 2025 zu pr\u00fcfen, ob der Rabatt von 25% f\u00fcr emissionsfreie Personenkraftwagen ausreichend ist.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">7. Abschaffung des Schenkungsabzugs bei der K\u00f6rperschaftssteuer<\/h2>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Gesch\u00e4ftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen, wird der Spendenabzug bei der K\u00f6rperschaftssteuer abgeschafft. Das bedeutet, dass Sie ab diesem Datum keine Schenkungen mehr von Ihren Gewinnen aus Ihrem Unternehmen abziehen k\u00f6nnen. Schenkungen aus dem Unternehmen werden zudem ab 2025 als Dividendenaussch\u00fcttung an Privatpersonen betrachtet und daher mit der Dividendensteuer und in Feld 2 der Einkommensteuer besteuert. Im Jahr 2025 wird in Box 2 ein Satz von 24,5 oder 31% gelten, je nach H\u00f6he der gesamten Dividendenzahlungen in einem Jahr. Allerdings k\u00f6nnen Sie dann unter bestimmten Voraussetzungen den Schenkungsabzug bei der Einkommensteuer im privaten Bereich nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">8. Einf\u00fchrung eines dritten Einkommensteuertarifs<\/h2>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2025 wird eine neue reduzierte erste Stufe in Box 1 eingef\u00fchrt. Damit werden vor allem Bezieher mittlerer Einkommen gezielter steuerlich entlastet. Der Steuersatz in dieser ersten Stufe wird von 36,97% (2024) auf 35,82% (2025) sinken. Diese Stufe gilt bis zu einem Einkommen von 38.441 \u20ac im Jahr 2025. Der Satz der zweiten Stufe betr\u00e4gt 2025 37,48% und bel\u00e4uft sich auf 76.817 \u20ac. Die Grenze f\u00fcr die dritte (h\u00f6chste) Stufe liegt damit um 1.298 \u20ac h\u00f6her als 2024. Der h\u00f6chste Satz in Box 1 bleibt bei 49,5%.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">9. Der Satz in Box 3 wird doch nicht sinken<\/h2>\n\n\n\n<p>Der Satz in Box 3 wird auch im n\u00e4chsten Jahr bei 36% liegen. Trotz der Erwartung, dass der Satz in Box 3 gesenkt werden w\u00fcrde, um die Steuerlast f\u00fcr Sparer und Anleger zu verringern, wird sich der Satz nicht \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">10. \u00c4nderungen der Ma\u00dfnahme zur Gewinnabsch\u00f6pfung<\/h2>\n\n\n\n<p>Die \"earnings stripping\"-Ma\u00dfnahme begrenzt den allgemeinen Zinsabzug und gilt f\u00fcr alle K\u00f6rperschaftssteuerpflichtigen. Dies hat zur Folge, dass Sie bei der Gewinnermittlung weniger von der Differenz zwischen Zinsaufwendungen und Zinsertr\u00e4gen aus Gelddarlehen abziehen k\u00f6nnen. Ab 2025 k\u00f6nnen Sie den Zinssaldo nicht mehr abziehen, wenn er den h\u00f6heren Wert von 25% (20% im Jahr 2024) des (bereinigten) Gewinns oder den Schwellenwert von 1 Mio. EUR \u00fcbersteigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 1. Januar 2025 gilt der Schwellenwert von 1 Million Euro nicht mehr f\u00fcr Immobiliengesellschaften, die Immobilien an Dritte vermieten. Dies bedeutet, dass Immobiliengesellschaften maximal 25% des (bereinigten) Gewinns als Zinsen abziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.sra.nl\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.sra.nl\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SRA<\/a><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welke belangrijke fiscale voorstellen kwamen op Prinsjesdag 2024 uit het koffertje van minister Heinen van Financi\u00ebn? Wij zetten de tien belangrijkste voor je op een rij. 1. Verlaging hoge tarief tweede schijf van box 2 Sinds 1 januari 2024 is het uniforme tarief van box 2 vervangen door twee tarieven. 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