{"id":1401,"date":"2023-08-22T07:31:12","date_gmt":"2023-08-22T05:31:12","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/uitzender-onderbouwt-btw-aftrek-onvoldoende\/"},"modified":"2026-03-03T10:34:35","modified_gmt":"2026-03-03T09:34:35","slug":"der-verleiher-begrundet-den-vorsteuerabzug-nicht-ausreichend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/uitzender-onderbouwt-btw-aftrek-onvoldoende\/","title":{"rendered":"Der Vermittler begr\u00fcndet den Vorsteuerabzug nicht ausreichend"},"content":{"rendered":"<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine Zeitarbeitsagentur zieht die Mehrwertsteuer auf die Unterbringung ausl\u00e4ndischer Arbeitnehmer ab, begr\u00fcndet dies jedoch gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/deeplink.rechtspraak.nl\/uitspraak?id=ECLI:NL:GHSHE:2023:897\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gericht in \u2018s-Hertogenbosch<\/a> unzureichend.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zeitarbeitsagentur stellt ihren Kunden in der Installations-, Bau-, Metall- und Malerbranche ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung. Die Arbeitnehmer wohnen in der EU, und ihr (steuerrechtlicher) Wohnsitz wird nicht in die Niederlande verlegt (die Familie des Arbeitnehmers bleibt im Heimatland wohnen). Der Betroffene sorgt f\u00fcr die (vor\u00fcbergehende) Unterbringung der Arbeitnehmer in den Niederlanden in Bungalowparks, Bed &amp; Breakfasts und \u00e4hnlichen Unterk\u00fcnften. Die Arbeitnehmer zahlen nichts f\u00fcr die Unterbringung. Die auf die Unterbringungskosten entfallende Mehrwertsteuer macht die Zeitarbeitsagentur steuerlich geltend.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">BUA<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zeitarbeitsagentur und das Finanzamt sind sich einig, dass diese Mehrwertsteuer unter die Abzugsbeschr\u00e4nkung des <a href=\"https:\/\/wetten.overheid.nl\/jci1.3:c:BWBR0002636&amp;z=2019-02-23&amp;g=2019-02-23\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">BUA<\/a> (Beschluss \u00fcber den Ausschluss des Vorsteuerabzugs). Auf der Grundlage dieses Beschlusses ist n\u00e4mlich unter anderem die Mehrwertsteuer nicht abzugsf\u00e4hig, die auf Waren und Dienstleistungen erhoben wird, die zur Bereitstellung von Unterk\u00fcnften f\u00fcr das Personal oder f\u00fcr andere pers\u00f6nliche Zwecke des Personals verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Besondere Umst\u00e4nde<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Zeitarbeitsagentur beruft sich jedoch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2020, \u00fcber das wir in unserem Artikel berichten <a href=\"https:\/\/vwg.nl\/de\/nieuws\/abzug-der-mehrwertsteuer-auf-wohnkosten\/\">Abzug der Mehrwertsteuer auf Wohnkosten<\/a>, in dem der Oberste Gerichtshof das Fillibeck-Urteil des Gerichtshofs anwendet. Der Vorsteuerabzug beispielsweise f\u00fcr (vor\u00fcbergehende) Unterbringungskosten ist dennoch zul\u00e4ssig, wenn besondere Umst\u00e4nde den Unternehmer dazu zwingen, diese Kosten zu tragen. Die Beweislast daf\u00fcr, dass solche besonderen Umst\u00e4nde vorliegen, liegt bei dem Unternehmer, der den Vorsteuerabzug geltend macht.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Genau hier liegt der Fehler in dem Fall, \u00fcber den das Gericht in \u2018s-Hertogenbosch entschieden hat. Die Zeitarbeitsfirma hat die Behauptung, sie habe ihr M\u00f6glichstes getan, um niederl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte zu finden, f\u00fcr die Jahre 2013 und 2014 nur unzureichend und f\u00fcr 2012 und 2015 gar nicht mit Belegen untermauert. Auch f\u00fcr die Behauptung, dass die ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer nur kommen wollten, wenn ihnen eine kostenlose Unterkunft angeboten wurde, legt die Zeitarbeitsfirma keine ausreichenden Belege vor. Das Gericht stuft den Verweis auf Websites, auf denen die Stellenanzeigen ver\u00f6ffentlicht wurden, sowie die Kontakte zum UWV und zu den Gemeinden als zu allgemein und zu indirekt ein, um die Behauptungen der Zeitarbeitsagentur hinreichend zu untermauern. Auch die Ergebnisse einer von der Zeitarbeitsfirma unter ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften durchgef\u00fchrten Umfrage werden vom Gericht zur\u00fcckgewiesen, da diese Umfrage nicht von einem unabh\u00e4ngigen Dritten durchgef\u00fchrt wurde. Zudem sind nur 15 der 76 befragten ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4fte bei der Zeitarbeitsfirma besch\u00e4ftigt. Und diese 15 waren zum Zeitpunkt der Umfrage noch immer bei der Zeitarbeitsfirma besch\u00e4ftigt, sodass sie zu diesem Zeitpunkt in einem Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zur Zeitarbeitsfirma standen.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Gleichheitsgrundsatz<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der letzte Strohhalm der Zeitarbeitsfirma ist ein Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz. Die Mehrwertsteuer, die auf Hotel\u00fcbernachtungen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Teilnahme an Kongressen, Schulungen oder Kundenbesuchen anf\u00e4llt, ist durchaus abzugsf\u00e4hig. Und dies seien (sehr) vergleichbare F\u00e4lle mit der Unterbringung der ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmer durch die Zeitarbeitsfirma. Doch auch diese Behauptung wird von der Zeitarbeitsfirma kaum begr\u00fcndet und daher vom Gericht zur\u00fcckgewiesen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Een uitzendbureau trekt de BTW op de huisvesting van buitenlandse werknemers af, maar onderbouwt dit volgens Hof &#8216;s-Hertogenbosch onvoldoende. Het uitzendbureau stelt buitenlandse werknemers ter beschikking van haar cli\u00ebnten in de installatie-, bouw-, metaal- en schildersbranche. 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