{"id":139,"date":"2015-01-07T06:00:26","date_gmt":"2015-01-07T05:00:26","guid":{"rendered":"https:\/\/vwg.nl\/uncategorized\/wijzigingen-arbeidsovereenkomst-1-1-2015\/"},"modified":"2026-03-03T10:32:24","modified_gmt":"2026-03-03T09:32:24","slug":"anderungen-des-arbeitsvertrags-vom-1-januar-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wijzigingen-arbeidsovereenkomst-1-1-2015\/","title":{"rendered":"\u00c4nderungen des Arbeitsvertrags 1-1-2015"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-large wp-image-918\" src=\"https:\/\/vwg.nl\/wp-content\/uploads\/20150107_Gert-Jan-Brinkman-inzake-wijzigingen-arbeidsrecht_VWGNijhof-1024x384.jpg\" alt=\"20150107_Gert-Jan Brinkman zu \u00c4nderungen im Arbeitsrecht_VWGNijhof\" width=\"1024\" height=\"384\" \/><\/p>\n<p>Zu Beginn des neuen Jahres m\u00f6chten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags die neuen gesetzlichen Bestimmungen ber\u00fccksichtigen m\u00fcssen. Seit dem 1. Januar 2015 ist ein Teil des Gesetzes \u00fcber Arbeit und Sicherheit in Kraft getreten, wodurch die missbr\u00e4uchliche und langfristige Nutzung flexibler Arbeitsverh\u00e4ltnisse eingeschr\u00e4nkt und die Rechtsstellung von Flexarbeitern (u. a. Zeitarbeitskr\u00e4fte und Leiharbeitnehmer) ge\u00e4ndert wird. Es ist nicht mehr m\u00f6glich, eine Probezeit von sechs Monaten oder weniger in einen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Eine Probezeitklausel in einem vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossenen Arbeitsvertrag bleibt jedoch g\u00fcltig. Die Aufnahme einer Wettbewerbsklausel ist ebenfalls nicht mehr zul\u00e4ssig, wenn es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt. Eine Ausnahme hiervon besteht darin, dass eine Wettbewerbsklausel aufgenommen werden darf, wenn schwerwiegende betriebliche Interessen dies rechtfertigen. Wenn Sie dennoch eine Wettbewerbsklausel aufnehmen, muss das schwerwiegende betriebliche Interesse schriftlich im Arbeitsvertrag begr\u00fcndet werden. Diese \u00c4nderung gilt grunds\u00e4tzlich auch f\u00fcr die Kundenbindungsklausel.<\/p>\n<p>Bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder l\u00e4nger m\u00fcssen Sie Ihrem Arbeitnehmer sp\u00e4testens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitteilen, ob Sie das Arbeitsverh\u00e4ltnis fortsetzen m\u00f6chten oder nicht und, falls ja, zu welchen Bedingungen. Vers\u00e4umen Sie dies, riskieren Sie als Arbeitgeber eine Geldstrafe in H\u00f6he von maximal einem Monatsgehalt. Diese K\u00fcndigungsfrist gilt f\u00fcr Arbeitsvertr\u00e4ge, die ab dem 1. Februar 2015 auslaufen. Ein Arbeitsvertrag, der beispielsweise am 15. Februar endet, muss sp\u00e4testens am 14. Januar gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>Die genannten \u00c4nderungen gelten f\u00fcr Arbeitsvertr\u00e4ge, die am oder nach dem 1. Januar 2015 geschlossen wurden, es sei denn, es gilt ein Tarifvertrag, f\u00fcr den \u00dcbergangsbestimmungen gelten.<\/p>\n<p><em>Achten Sie auf die Anzahl der befristeten Vertr\u00e4ge!<\/em><\/p>\n<p>Beim Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags sind neben den oben genannten Punkten auch die Gesetzes\u00e4nderungen zu ber\u00fccksichtigen, die am 1. Juli 2015 in Kraft treten werden. Ab dem 1. Juli 2015 d\u00fcrfen Sie n\u00e4mlich innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nur noch drei befristete Arbeitsvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen. Die dreimonatige Pause, um die Kette von Vertr\u00e4gen zu unterbrechen, wird auf sechs Monate verl\u00e4ngert. Diese neue Regelung gilt f\u00fcr Arbeitsvertr\u00e4ge, die am oder nach dem 1. Juli 2015 abgeschlossen werden. Sie tun daher gut daran, dies bereits jetzt zu ber\u00fccksichtigen. Sie k\u00f6nnen sich beispielsweise daf\u00fcr entscheiden, einen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von sieben Monaten und zwei mit einer Laufzeit von acht Monaten abzuschlie\u00dfen oder den neuen Vertrag vor dem 1. Juli 2015 auslaufen zu lassen. Auf diese Weise verhindern Sie den Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag und auf eine eventuelle \u00dcbergangsentsch\u00e4digung.<\/p>\n<p><em>Tipp: <\/em>Wenn Sie den Wald vor lauter B\u00e4umen nicht mehr sehen, wenden Sie sich bitte an uns, damit wir die neuen gesetzlichen Bestimmungen korrekt umsetzen k\u00f6nnen.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bij de start van het nieuwe jaar attenderen wij u er op dat u bij het aangaan van een nieuwe arbeidsovereenkomst rekening dient te houden met nieuwe wetgeving. Vanaf 1 januari 2015 is een deel van de Wet Werk en Zekerheid in werking getreden waardoor oneigenlijk en langdurig gebruik van flexibele arbeidsrelaties wordt ontmoedigd en [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-139","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-uncategorized"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/139","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=139"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/139\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=139"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=139"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/vwg.nl\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=139"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}